Tippfehler in Mahnbescheid

Hallo,

falls man im Antrag zum Erlass eines Mahnbescheides versehentlich den Vornamen falsch geschrieben hat (Viktoria statt Victoria) und der Mahnbescheid schon erlassen wurde - könnte dies (z.B. bei Vollstreckung) ein Problem darstellen?

Eigentlich dürfte es ja eine Bagatelle sein, aber man weiß ja nie…

Danke!

Hallo,

auch solche Fragen wurden schon gerichtlich entschieden. Dazu das Oberlandesgericht Hamm (allerdings zu einem Bussgeldbescheid. Ich denke aber, dass die Entscheidung analog anzuwenden wäre):

Die fehlerhafte Angabe der Tatzeit durch eine unzutreffende Monatsangabe im Bußgeldbescheid berührt dessen Wirksamkeit nicht, wenn für den Betroffenen eine Verwechslungsgefahr hinsichtlich des ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoßes nicht bestand, für ihn vielmehr offenkundig war, dass die falsche Datumsangabe auf einem Schreibversehen beruhte.

Fundstelle:
OLG Hamm, 15. Juli 1998, 2 Ss OWi 812/98, NStZ-RR 1993, 372.

Wenn also offenkundig wäre, dass der falsche Name auf einen Schreibfehler zurückzuführen, ansonsten aber klar wäre, wen der Mahnbescheid betrifft, dürfte er auch rechtmäßig sein.
So zumindest meine Meinung.
Ein direkt den Mahnbescheid betreffendes Urteil habe ich leider nicht gefunden.

Gruss

Iru