Tippfehler in Rechnung

Hallo an die Experten!

Ich habe eine Rechnung verschickt, in der ein Tippfehler war (so was wie 7x30= 310). Dieser hat sich aber weder auf die Gesamtsumme des Nettobetrages noch auf die Gesamtsumme des Bruttobetrages ausgewirkt, diese Summen waren korrekt.

7 Tage später erhalte ich nun die Aufforderung eine neue Rechnung zu schicken in der dieser Tippfehler korrigiert ist.
Die korrigierte Rechnung wird dann also, wenn ich sie dann morgen losschicke den Posteingagnsstempel vom Montag, dem 11.02. haben.
Und ab dann erst wird wieder auf ihr Zahlungsziel von 30 Tagen hingearbeitet.
Das heißt in der Gesamtzeit, alles um 11 Tage verschoben.

Wie sieht das eigentlich rechtlich aus, weiß das vielleicht jemand?
Gesamtnetto- wie Bruttosumme waren doch korrekt.

Wäre für eine hilfreiche Antwort dankbar, Son-ja

Hallo Son-ja,

wegen der rechtlichen Seite wäre es vielleicht ratsam, im Rechtsbrett zu posten.
Aus der Sicht eines seit 23 Jahren Selbstständigen sehe ich den von dir geschilderten Vorgang als Schikane, da versucht jemand dadurch das Zahlungsziel zu verlängern.
An deiner Stelle würde ich die Rechnung korrigiert bezüglich der Schreibfehler mit dem gleichen Rechnungsdatum wie vorher drucken und zusenden, und reinschreiben „Zahlungsziel gilt ab Rechnungs datum“, auch wenn das vielleicht juristisch nicht ganz sauber ist.
Ich hoffe du hast das Datum oder den Zeitraum in dem die berechnete Dienstleistung geleistet oder Ware geliefert wurde in der Redhnung stehen?

Fragt
BT

Ich hoffe du hast das Datum oder den Zeitraum in dem die
berechnete Dienstleistung geleistet oder Ware geliefert wurde
in der Redhnung stehen?

Fragt
BT

Hallo Beuteltier,

ja, das und auch die Sache mit dem Rechnungsdatum stehen inzwischen in jeder meiner Rechnungen.

Ich empfinde es auch als den Versuch, die Zahlung herauszuschieben. Habe es mit der korrigierten Rechnung genau so gemacht, wie Du es geschrieben hast.
Drum danke ich Dir sehr für Deine Antwort, nun fühle ich mich doch sicherer!

Viele Grüße, Son-ja

Hallo Son-ja,

wieso soll das Schikane sein? Unternehmen prüfen Ihre Eingangsrechnungen, und wenn Fehler drin sind, müssen die berichtigt werden. Mit Deinem Tippfehler drin ist wahrscheinlich nicht mehr nachvollziehbar, wie die Summen zustande gekommen sind und ob sie stimmen (auch wenn der Einkäufer aus seiner Bestellung sehen könnte, dass es stimmt). Und wenn ein Unternehmen geprüft wird, und nun genau deine „falsche“ Rechnung dabei ist, gibt es Probleme.

Ich lasse solche Rechnungen auch korrigieren, es ist einfach sehr wichtig, dass auf Rechnungen alles korrekt aufgelistet ist. Allerdings werden korrigierte Rechnungen normalerweise immer mit dem ursprünglichen Rechnungsdatum versehen, wenn das Zahlungsziel lang ist.

Wenn du so auf das Geld angewiesen bist, vereinbare doch kürzere Zahlungsziele?

Viele Grüße

Andrea

Mit Deinem Tippfehler drin ist

wahrscheinlich nicht mehr nachvollziehbar, wie die Summen
zustande gekommen sind und ob sie stimmen …

Hallo Andrea,

es war sehr gut zu sehen wo der eine Tippfehler war, wie ich am Anfang bereits schrieb (Beispiel: 7 x 30= 310). Es hat sich auf keine weitere Addierung von Stunden oder Gesamtsummen ausgewirkt.

Dem Kunden sind meine Zahlungsbedingungen egal. Er bezahlt generell 30 Tage nach SEINEM Posteingangsstempel.

Vielleicht gibt es Menschen, die sich ihre Kunden aussuchen können.

Mit Grüßen, Son-ja

Hallo Andrea,

die „Schikane“ in meiner Meinung zu diesem Vorgang bezog sich nicht auf die m.E. korrekte Anforderung einer korrekten Rechnung, sondern darauf, dass auf diese Weise - Rechnungseingangsdatum lt. Poststempel plus 30 Tage - das Zahlungsziel um 10 Tage verlängert wurde.

Ich kenne das auch , dass manche Schuldner durch Reklamationen an der Rechnung in Bezug auf Schreibfehler, Rechenfehler, berechnete aber angeblich nicht gelieferte Ware (trotz Lieferschein!) usw. ein längeres Zahlungsziel erreichen wollen bzw. bei größeren Firmen dieses durch entsprechend gestaltete AGBs (… unsere AGBs gelten für solche Vorgänge auch dann, wenn in den AGBs des Rechnungsstellers etwas anderes vereinbart ist…) erzwingen.

Da kann man halt nur sich überlegen, ob man den Kunden behalten will oder nicht.

Gruß
BT