wenn ich einem Bauunternehmen mal einen Interessenten zum Bau eines (sagen wir mal) Einfamilienhausen „bringe“ und dieses Bauunternehmen mir dafür eine Tippgeberprovision zahlt, ist diese dann umsatzsteuerpflichtig?
Vielen Dank für die schnellen Antworten, ist wirklich wichtig!
wenn ich einem Bauunternehmen mal einen Interessenten zum Bau
eines (sagen wir mal) Einfamilienhausen „bringe“ und dieses
Bauunternehmen mir dafür eine Tippgeberprovision zahlt, ist
diese dann umsatzsteuerpflichtig?
Hi,
da kommts darauf an ob du Gewerbetreibender bist(umsatzsteuerpflichtig) oder Privatmann (umsatzsteuerfrei).
Gruß
ob ein Umsatz umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht richtet sich immer nach dem Status des Auftragnehmers.
Wenn Du als Auftragnehmer nicht umsatzsteuerpflichtig bist, bleiben auch diese Erlöse umsatzsteuerfrei.
Es darf dann auch keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen werden und der Auftraggeber (Bauunternehmer) kann auch für seine Zahlung keine Vorsteuer abziehen.
Für eine direkte auf den Fall bezogene Antwort wendest Du dich am besten an einen Steuerberater in der Nähe.
kann man so einfach nicht beantworten. Ist dieser Bauunternehmer auch gleichzeitig Dein Arbeitgeber; dann würde ich die Provision Deinen Einkünften als Arbeitnehmer zuordnen, d.h es besteht in diesem Fall keine Ust-pflicht.
Wenn Du andernfalls hin und wieder diversen Bauunternehmern Kunden vermittelst besteht m.E. grundsätzlich USt-Pflicht. Sofern Du aber nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr hast, brauchst Du als sog. Kleinunternhemer keine USt abführen (darf aber auch nicht auf Deinen Rechnungen stehen).