wenn ein Versicherungsmakler für Empfehlungen eine sog. Tippgeberprovision zahlt, ab welchem Betrag muss der Empfänger diese versteuern?
Anders gefragt: gibt für Tippgeberprovisionen einen Freibetrag und wie hoch ist dieser?
wenn ein Versicherungsmakler für Empfehlungen eine sog.
Tippgeberprovision zahlt, ab welchem Betrag muss der Empfänger
diese versteuern?
Das kommt doch ganz auf die Steuersituation an. Der VM zahlt gegen Quittung eine umsatzsteuerfreie Provision. Für den ist es eine Ausgabe und für den Tipper ein Einnahme.
Auch der Tipper gibt dies als Einnahme in seiner Steuererklärung an.
Anders gefragt: gibt für Tippgeberprovisionen einen Freibetrag
und wie hoch ist dieser?