Tipps für Steuererklärung BA-Student

Hallo zusammen,

ich habe im letzten Jahr mein BA-Studium erfolgreich beendet und bin seit Oktober 2009 als Ingenieur tätig. Dadurch habe ich einges an Lohnsteuer zahlen müssen (auch schon während meines Studiums), sodass für 2009 trotz nachfolgender angesetzter Posten noch einges an Lohnsteuer übrig bleibt. Nun suche ich nach weiteren Möglichkeiten, um meine Lohnsteuer zu drücken.
Bisher habe ich folgendes angesetzt:
-Wochenendheimfahrten, Fahrten Zweitwohnung-Arbeitsstätte
-Studienkosten (Studiengebühren und -beiträge, Semesterticket, Notebook zu 1/3, Telefonkosten, Kontoführung, Arbeitsmittel ohne Nachweis)

In anderen Foren habe ich gelesen, dass man als BA-Student (steuerlich mit Ausbildung scheinbar gleichgestellt) im Rahmen der Ausbildungskosten auch Übernachtungskosten und Mehrverpflegungsaufwand ansetzen kann. Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gemacht? Könnt ihr mir bitte Tipps geben, was sich sonst noch ansetzen lässt?

Berufsakademie und Unternehmen befinden sich beide relativ nah beeinander, sodass eine Wohnung als Übernachtungsmöglichkeit während des Studiums ausreichend ist. Normalerweise werden Mietkosten soweit mir bekannt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur anerkannt, wenn am Lebensmittelpunkt noch ein eigner Hausstand besteht. Ist das bei einer Ausbildung bzw. bei einem BA-Studium anders? Lassen sich dabei die Übernachtungs- und Mehrverpflegungskosten trotzdem ansetzen? Ich habe in meinem Heimatort keine eigene Wohnung, sondern lebe bei meinen Eltern. Heim fahre ich wegen meiner Freundin jedoch jedes Wochenende.

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

Hallo,

ich meine, dass Du für Tage an der BA, an denen Du nicht an der BA bist, sonder z.B. bei einer Exkursion, ab einem gewissen Stundenumfang (größer 8h?) einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen kannst, der von der Steuer absetzbar ist. Wo und in welcher Höhe der anzugeben ist weiß ich leider spontan nicht.

Oder war es doch für ALLE BA-Tage…!? Keine Ahnung…

Hallo!

Bei mir ist das Studium leider schon ziemlich lange her, aber ich hab immer viele Fachbücher abgesetzt.

Gruß,
J.

Hallo schaut nicht besonders gut aus noch Steuern zu sparen.
Ich vermisse noch Bewerbungskosten, Mitgliedsbeträge für Berufsverbände und Spendenbeiträge.
Verpflegungsmehraufwendungen kannst Du nur die ersten drei Monte nach Aufnahme der doppelten Haushaltsführung absetzen, also meist zu Studienbeginn und dann würde ich den kleinen KONZ empfehlen als Taschenbuch, kann auch ältere Anlage sein, der gibt eine lange Liste vor, die geprüft werden kann.
Gruss Hermann

Hallo Hermann,

herzlichen Dank für deine Antwort. Bewerbungskosten habe ich noch hinzugefügt, war zwar nicht viel, aber hab mich innerhalb des Unternehmens schon einige Male beworben und bei 8 €/Bewerbung kommt da ja auch ein wenig zusammen.
Bzgl. Miete und Mehrverpflegungsaufwand hab ich eben noch einmal in der offiziellen „Anleitung zur Einkommenssteuererklärung“ (wird mit den Formularen vom Finanzamt zugeschickt) gestöbert. Dort steht unter dem Punkt Ausbildungskosten geschrieben: „Zu den Ausbildungskosten gehören nicht nur Lehrgangs- und
Studiengebühren sowie die Aufwendungen für Fachbücher
und anderes Lernmaterial, sondern auch Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen
bei einer auswärtigen Unterbringung.“ Die Erläuterungen interpretiere ich wiederum so, dass ich beides (Miete, Verpflegung) ansetzen kann. Der Mehrverpflegungsaufwand wird dann halt auf den Maximalsatz von 3 Monaten/Jahr begrenzt soweit ich das verstehe.

moin!

ich habe im letzten Jahr mein BA-Studium erfolgreich beendet und bin seit Oktober 2009 als Ingenieur tätig.

glückwunsch!

Bisher habe ich folgendes angesetzt:
-Wochenendheimfahrten, Fahrten Zweitwohnung-Arbeitsstätte
-Studienkosten (Studiengebühren und -beiträge, Semesterticket,
Notebook zu 1/3, Telefonkosten, Kontoführung, Arbeitsmittel (ohne Nachweis)

arbeitsmittel pauschal (ohne nachweis) wird nur zu max. 100euro gehen
weiterhin: telefonkosten pauschal, heißt 20% der monatlichen kosten (tel+dsl), allerdings nur mit nachweis

In anderen Foren habe ich gelesen, dass man als BA-Student
(steuerlich mit Ausbildung scheinbar gleichgestellt) im Rahmen
der Ausbildungskosten auch Übernachtungskosten und
Mehrverpflegungsaufwand ansetzen kann. Hat jemand von euch
damit schon Erfahrung gemacht? Könnt ihr mir bitte Tipps
geben, was sich sonst noch ansetzen lässt?

als ba-student kann man seine übernachtungskosten und mehrverpflegungsaufwände wie auch im zusammenhang damit gefahrene kilometer (oder sonstige reisekosten) ebenso absetzen wie ein arbeitnehmer.
relevant hierfür: nachweis tatsächlicher fahrtkosten oder aber km-pauschale, aufstellung der abwesenheitszeiten (tag, von bis) und im zusammenhang damit die entsprechenden pauschalsätze; übernachtungskosten tatsächlich (mit nachweis) oder privat (20euro p/n. unter angabe dessen, wo man genächtigt hat).

Normalerweise werden Mietkosten soweit mir bekannt im :Rahmen der doppelten Haushaltsführung nur anerkannt, :wenn am Lebensmittelpunkt noch
ein eigner Hausstand besteht. Ist das bei einer :Ausbildung bzw. bei einem BA-Studium anders?

nein. das fa geht davon aus, daß ein student am studienort wohnt. wenn nicht (z.b. bei eltern), dann lassen sich nur fahrtkosten absetzen.
sind die übernachtungskosten beruflich bedingt (präsenzzeit beim ag), dann lassen sich auch übernachtungskosten absetzen, während der reinen studiendauer nicht. hier iust exakt zu trennen.

Ich habe in meinem Heimatort keine eigene Wohnung, :sondern lebe bei meinen Eltern. Heim fahre ich wegen :meiner Freundin jedoch jedes Wochenende.

„freundin“ ist für das fa i.a. kein gewichtiger grund für den „lebensmittelpunkt“ - lebenspartnerin schon :smile: lebensmittelpunkt bedingt aber eigenen hausstand. bei eltern wohnen gilt hier nicht.
eltern taugen aber für derlei fahrten, wenn man wortreich und überzeugend begründen kann, daß eine anwesenheit bei eltern (z.b. für hh-hilfe oder pflege) notwendig ist und deshalb diese fahrten entstehen. schafft man diese überzeugungsarbeit nicht, gelten die fahrten als privatvergnügen und sind nicht abzugsfähig.

saludos, borito

Danke für die Rückmeldung und viel erfolg beim Einreichen beim Finanzamt.
Tip: Falls abgelehnt wird, Einspruch mit Bezug auf deie Formblätter einlegen, dann klappts mit der Rückzahlung.
Gruss Hermann

Hallo,

tja, die gesamte Lohnsteuer wirst Du wohl kaum zurückbekommen…

Ich glaube auch nicht, daß es sinnvoll ist, Ausgaben wie Doppelte Haushaltsführung zu konstruieren.
Bei den Fahrtkosten bekommt man auch nur 30 Cent pro Kilometer; Reparaturen, TÜV, AU, etc. kannst Du da nicht mehr absetzen, mußt es aber (wie auch das Benzin) bezahlen.

Absetzen kann man im Rahmen der Berufsausbildung (in Deinem Fall Studium) alles, was für die Ausbildung nötig war.
Statt „Arbeitsmittel ohne Nachweis“ wäre eine genaue Aufstellung (z.B. Fach-Bücher mit Titel) mit Nachweisen sicher hilfreicher…

Viele Grüße

Paola