Tipps nach langer Krankheit / Beruf / BEM-Prozess

Guten Tag,

vielleicht sind unter euch Leute die Erfahrung mit dem BEM haben und ein paar Tipps geben können.
Mir ist klar, dass es nicht Pflicht ist daran teilzunehmen. Es wird aber empfohlen.

Nehmen wir an, man ist nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit zum ersten Mal mehrere Monate krankgeschrieben.
Die Krankheit hatte nichts mit dem Job zu tun.

Die Einladung zu einem BEM-Gespräch kommt ja vom Arbeitgeber.
Wie läuft das in der Praxis ab, bekomme ich so eine Einladung noch während ich krank geschrieben bin ? Oder erst dann, wenn ich wieder in der Firma erscheine ?

Jetzt abgesehen davon, dass der Arbeitgeber zur Zustimmung zu einer „stufenweisen Wiedereingliederung“ nicht zustimmen muss…Wenn mein Arzt z. B. sagt, dass ich in zwei Wochen wieder in die Firma kann, er aber in Abstimmung mit mir so einen Stufenplan erstellt, weil er nicht will, dass ich sofort vollzeit arbeite, dann informiere ich ja danach meinen Arbeitgeber bzgl. Zustimmung. Dieses sogenannte Hamburger Modell hat ja nichts mit dem BEM-Prozess zu tun, kann aber dort Bestandteil sein.

Würde mich über Tipps freuen !

Hallo,

die betriebliche Organisation von BEM-Verfahren ist so vielfältig, daß es kaum generelle Ratschläge gibt.
Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt. Falls ja, sollte es dann eine Betriebsvereinbarung zu Struktur und Ablauf des BEM geben.

Wenn der Grund der AU nichts mit den Arbeitsaufgaben zu tun hatte und sich künftig auch nicht auf die geforderte Arbeitsleistung auswirkt, ist ein BEM ziemlich nutzlos.

Und wenn ein AG einer stufenweisen Wiedereingliederung nicht zustimmt, ist er reichlich dämlich. Und es ist richtig, daß diese WE nicht zwingend zuerst in einem BEM besprochen werden muß.

&tschüß
Wolfgang

Hallo,
man könnte ja an dem BEM-Gespräch auch teilnehmen, ohne dem Arbeitgeber etwas böses zu unterstellen und man könnte es z.B. so sehen:
Der Arbeitgeber ist bemüht, wenn es irgendwie möglich ist, mir dabei zu helfen, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass es meiner Gesundheit zuträglich ist.
Z.B: Ich hatte eine Knie-Op. Es würde mir helfen, wenn ich einen Parkplatz vor dem Gebäude bekommen, damit ich nicht immer über den Parkplatz mit Schlaglöchern laufen muss.
Z.B: Ich bekomme einen modernen Höhen verstellbaren Schreibtisch, damit ich abwechselnd stehen und sitzen kann.
Z.B: Der Ag stattet meinen Arbeitsplatz mit einer Hebehilfe aus, damit ich nicht immer die Pakete vom Boden aus hochheben muss.
Z.B: Ich muss in Zukunft nicht mehr die langen Flugreisen machen. Die Arbeit wird anders aufgeteilt, damit ich nicht immer maximal belastet werde.

Und so weiter.
Also, … mit dem BEM-Gespräch sucht der AG nach Möglichkeiten, dir die Arbeit so einzurichten, dass du nicht wieder lange ausfällst, sondern in Zukunft gesünder arbeitest.

Ach ja … wenn der AG nichts tun kann, weil die Krankheit nichts mit der Arbeit zu tun hatte, kann man das ja auch sagen. Und gut isch.

Und: Wenn der AG gut sortiert ist, kommt das BEM-Gespräch, bevor die Arbeit wieder aufgenommen wird. Wenn das Gespräch kommt, wenn man schon wieder 6 Wochen gearbeitet hat, dann hat der AG den Sinn des Gespäches nicht verstanden.

Schöne Grüße
Alfons

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Vielen Dank für die Antworten !

Also die Firma hat keinen Betriebsrat.
Und wie das hier mit BEM gemacht wird, keine Ahnung.
In all den Jahren bin ich noch nie in dieser Situation gewesen.

Aus rechtlicher Sicht ist es ja für die Firma gut, wenn die Arbeit nicht krank gemacht hat.
Denn der Arbeitgeber wird immer sagen können „da konnte ich nichts tun…“.

Ich kenne Fälle aus der Firma, wo Leute massiv unter Druck gesetzt worden sind, sogar wenn sie z. B. nach einem Jahr wieder länger krank wurden (andere Krankheit).

Da der Arbeitgeber ja die Krankheit nicht kennt, könnte der AG doch auch Sachen nennen, die ihm grad so passen.
Meistens ist der Job sehr stressig, weil der AG immer mehr Personal rationalisiert und entsprechend die übrig gebliebenen mehr zu tun haben. Das wurde aber auch schon vorher dem AG oft gesagt.

Zum BEM:
Gehören hier ausschließlich Themen rein, die der Arbeitgeber tun kann, um die Krankheit zukünftig zu vermeiden (wie in den vorgenannten Beispielen) ?

Wie ist das mit einem Einarbeitungsplan bzw. fachliche Themen ?
Also z. B.

  • Wie man wieder das Wissen aktiviert.
  • Welche Kollegen sind für die Einarbeitung zuständig bzw. wer wird da fachlich unterstützen.

Fragen vom Arbeitgeber, ob man überhaupt noch für die Firma arbeiten möchte (man könne ja einen Aufhebungsvertrag ausarbeiten…), gehören da nicht rein, korrekt ?

dann könnte ein erster sinnvoller Schritt sein, sich darüber zu informieren - z.B. bei HR nachfragen was sie konkret unter BEM in Eurer Firma verstehen, welche Maßnahmen sie sich vorstellen können usw.

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Hallo,
schade. Mit einem Betriebsrat gäbe es Spielregeln, die Zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung ausgemacht worden sind.

Das spielt aber in unserem Fall keine Rolle, weil ja die Krankheit nichts mit dem Job zu tun hat. Oder habe ich das falsch verstanden?

Eigentlich ja. Wenn du mal Google bemühst, kann man sofort finden, wie das so laufen sollte. Aber wenn kein Betriebsrat da ist: Gott segne Dich.

Man geht eigentlich nicht davon aus, dass der AN seine Fachkenntnisse vergessen hat, sondern davon, dass er z.B. noch nicht einen ganzen Arbeitstag am Stück schaffen kann und erstmal vielleicht nur immer vormittags kommt.

Als ich noch gearbeitet habe, hatten wir ein BEM-Team. Da war eine sehr engagierte junge Dame von der Personalabteilung, der Schwerbehindertenvertreter und ein Betriebsratsmitglied. Und der Mitarbeiter, der zum BEM eingeladen wurde, wurde gefragt, ob es für ihn ok ist, wenn diese Leute anwesend sind. Im Vordergrund stand da die Gesundheit des Arbeitnehmers. Bei allen Mitgliedern des BEM-Teams.

Schöne Grüße
Alfons

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Danke für den Tipp. Das ist auch eine gute Idee, wobei die Maßnahmen ja von mir abhängen.

Nein, korrekt verstanden. Nur ist es so, dass Stress generell negativen Einfluss auf die Gesundheit haben und diverses hervorrufen kann (und damit meine ich nicht nur Depressionen oder sonstige psychische Erkrankungen).

Durch googeln habe ich erfahren, dass den AG im Grunde zwei Fragen etwas angehen:
Hat die Arbeit krank gemacht ? Was kann man tun, um das zukünftig zu vermeiden ?

Ob man sich damit einen Gefallen tut, wenn man „Stress“ erwähnt, vor allem bei einer Firma ohne Betriebsrat, ist sicher so eine Sache…

Wenn aber der AG diesen BEM-Prozess „schlampig“ durchführt, ist es ja eigentlich zum Vorteil des Arbeitnehmers. Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung soll es da eine richtige „Schnitzeljagd“ geben.

Ok, verstehe ich.
Wenn aber die Prozesse / Tools mit denen man arbeitet ziemlich komplex sind, dann kann man ja eine gewisse Zeit brauchen um sich da wieder reinzuarbeiten.
Mir ist klar, dass ein AG (insbesondere ohne Betriebsrat) Druck machen kann, wenn man z. B. nach 1-2 Monaten nicht die gewohnte Leistung bringt. Er könnte sogar die Eingliederung als gescheitert ansehen.

Und wie lange so ein BEM dauert, ist sicher auch unterschiedlich.

Dann ist ja BEM bei dir richtig vorbildlich gelaufen, da kann man sich glücklich schätzen.

Wenn ich richtig verstehe, wäre der AG deshalb dämlich, weil…

  1. Die stufenweise Eingliederung die Krankenkasse zahlt.
  2. Bei einer möglichen krankheitsbedingten Kündigung, hätte der Arbeitgeber Schwierigkeiten dem Gericht zu erklären, warum er dem nicht zugestimmt hatte.

Hallo,
mag sei. Aber du hast gesagt: „Die Krankheit hat nichts mit der Arbeit zu tun …“. Wenn das so ist, dann kannst du nicht anfangen, über Krankeiten ansich zu philosophieren. Das hat dann mit dem BEM nichts mehr zu tun.
Sag mal, reden wir von einer Suchtkrankheit?

Mit solchen Aussagen würde ich eher vorsichtig sein. Versetze dich mal in die Lage des AG. Hab ich den richtigen AN, wenn er nach einer Krankheit die Abläufe nicht mehr kann?

Das würde bedeuten … der Busfahrer muss ein paar Fahrstunden nehmen, der Arzt muss nochmal zur Uni und der Pianist nimmt ein paar Klavierstunden.
An deiner Stelle würde so eine Wieder-Eingliederung nicht zur Sprache bringen. Die erste Woche z.B. nur halbtags kommen; das könnte doch eine sinnvolle Eingliederung sein. Ansonsten bist du der Profi wie immer, nur eben krankheitsbedingt noch nicht ganz fit.

Ja, da hast du recht. Aber das wird nicht von Gott freiwillig gegeben. Da sollte man als Arbeitnehmerschaft so viel Interesse aufbringen, sich zu organisieren und einen BR zu gründen

Schöne Grüße
Alfons

Hallo,

ja, bei einem Linienbusfahrer ist das so zwingend, wenn durch lange AU die vorgeschriebenen halbjährlichen Fortbildungen nicht absolviert werden konnten.
Für andere Berufe/Tätigkeiten gibt es zB verpflichtende Sicherheitsunterweisungen, die auch erst mal vor Wiederaufnahme der Tätigkeit absolviert werden müßten.
Also Vorsicht mit zu pauschalen Feststellungen.

&tschüß
Wolfgang

Hallo,
ja, du hast recht. Im speziellen Fall kann das ganz daneben sein.
Aber wenn man 15 Jahre einen Job gemacht hat, leider wissen wir nicht, um was es geht, dann ist es evtl. schon befremdlich für den AG, wenn der Job nach ein paar Wochen Krankheit verlernt worden ist.
Ich meine es so: Der AN macht deutlich, dass er immer noch voll professionell seinen Job kann, nur war er jetzt mal krank, sonst weiter nichts.
Schöne Grüße
Alfons

Nein, keine Suchterkrankung. Ein inneres Organ musste notoperiert werden.
Ich denke (leider) oft zu negativ und an mögliche Folgen, z. B. „was wenn ich in einem Jahr wieder länger krank bin, wegen einer anderen Erkrankung. In Summe könnte das dann zu viel sein“.

Aber ich weiß, dass so Geschichten immer von Fall zu Fall betrachtet werden müssen und das individuell anders ausgeht.

Danke euch für die Hinweise bzgl. der fachlichen Sache.
Da ist man gut sensibilisiert, worauf man aufpassen muss,

Der Job ist in der Programmierung für Lösungen in der Einzelhandelsbranche.
Da kommen viele verschiedene Tools zum Einsatz, wo man dann die einzelnen Bausteine passend „zusammensetzen“ muss. Nicht einfach per Drag and Drop.

Die stufenweise Eingliederung eignet sich sicher gut, um wieder rein zu kommen.
Das mit den Sicherheitsunterweisungen ist ein gutes Beispiel. Aber sollte ja der AG initiieren.