Tipps - selbständige Nebentätigkeit

Hi Leute!

Eines schon mal gleich vorweg.
Sollte ich mich wirklich dazu entschließen eine selbständige Nebentätigkeit auszuführen, werde ich mich natürlich bei einem Steuerberater informieren und beraten lassen. Ich sehe diese Antworten usw. nur als kurzen Überblick über das ganze Thema an.

Trotzdem würden mich hier mal grundlegende Informationen zu diesem Thema interessieren.

Ich programmiere schon seit einigen Jahren 2 Webseiten für Vereine bei denen ich natürlich auch Mitglied bin, und hab daraus ein „neues“ Hobby für mich entdeckt.

Inzwischen habe ich schon von 3 Leuten, die auf diesen Webseiten gesurft sind, die Anfrage erhalten, ob ich denn nicht auch für sie, die z.T. einen Handwerksbetrieb bzw. Elektrogeschäft usw. haben, eine Webseite erstellen könnte. Natürlich nicht unentgeltlich.
Prinzipiell würde mir das auch Spaß machen und warum soll man nicht, wenn einem die Gelegenheit schon angeboten wird, mit seinem Hobby ein paar Kröten dazuverdienen.

Nun habe ich aber überhaupt keine Ahnung wie ich das anstellen soll und möchte, wenn ich das machen würde, natürlich auch alles absolut offiziell geregelt haben um keine Probleme mit Finanzamt oder Sonstigem zu bekommen.

Nun meine Fragen:

  1. Ich bin ja kein gelernter Webdesigner bzw. IT-Fachmann und habe in dieser Richtung auch keine Ausbildung. Alles was ich für das erstellen von Webseiten benötige habe ich mir selbst (durch Bücher, Internet usw.) beigebracht. Ist es dann überhaupt möglich diese Dienste anzubieten und dafür Geld anzunehmen ohne eine entsprechende Ausbildung nachweisen zu können?

  2. Ich möchte eigentlich nur nebenbei ein paar Seiten programmieren und somit ein kleines „Taschengeld“ einnehmen. Also kein Gewerbe oder wie auch immer gründen und keine zusätzlichen Leute anstellen. Habe schon mal gehört dass man in einem solchen Fall als „selbständiger Freiberufler“ tätig werden soll. Ist das richtig? Was heißt das dann genau?

  3. Muss ich dies dann irgendwo anmelden (Finanzamt, Stadt, Landkreis, etc.?) bevor ich tätig werde?

  4. Muss ich meinen Arbeitgeber über diese Nebentätigkeit informieren?

  5. Kann ich dann offizielle Rechnungen stellen?

  6. Kann ich mir einen offiziellen „Firmennamen“ z.B. Webdesign XY zulegen und somit ein bisschen Werbung machen? (z.B. Internetseite usw.)

  7. Ich habe natürlich schon seit einiger Zeit Arbeitsmittel (Computer, Computerzubehör, Fachliteratur und Bücher, …) die ich dann ja für die evtl. selbständige Tätigkeit benutze. Kann ich diese Gegenstände steuerlich irgendwie geltend machen? Und wenn ja bis wie lange zurück?

  8. Angenommen ich würde mich noch in diesem Jahr dazu entschließen das ganze durchzuführen. Ich habe auch für das letzte Jahr noch keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht. Kann ich bereits bei diesem Jahresausgleich (für 2008) schon Arbeitsmittel geltend machen? - Mein Gedanke geht dahin denn man benötigt ja auch eine gewisse Vorlaufzeit.

  9. Was muss ich bezügl. Finanzamt, Steuern usw. beachten?

  10. Was muss ich sonst noch dabei beachten?

  11. Welche Tipps gibts sonst noch von Eurer Seite?

Danke schon mal im voraus!

Schöne Grüße
Sigi

  1. Ich bin ja kein gelernter Webdesigner bzw. … Ist es dann
    überhaupt möglich diese Dienste anzubieten und dafür Geld
    anzunehmen ohne eine entsprechende Ausbildung nachweisen zu
    können?

Wer kann, der kann. :smile:
Es werden ja keine medizinische Behandlung und kein Handwerk ausgeführt.

  1. Ich möchte eigentlich nur nebenbei ein paar Seiten
    programmieren und somit ein kleines „Taschengeld“ einnehmen.
    Also kein Gewerbe oder wie auch immer gründen

„Möchte“ ist egal.
Spätestens wenn Gewinn (Einnahmen > Ausgaben) gemacht wird oder beabsichtigt ist, ist diese Art der Tätigkeit gewerblich und es muss ein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden.

Nur bestimmte Tätigkeiten sind „Freiberufliche Tätigkeiten“; auch dies müsste man anmelden (beim Finanzamt).
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.php

  1. Muss ich dies dann irgendwo anmelden (Finanzamt, Stadt,
    Landkreis, etc.?) bevor ich tätig werde?

Siehe oben.

  1. Muss ich meinen Arbeitgeber über diese Nebentätigkeit
    informieren?

Als Azubi, Beamter oder im öffentlichen Dienst Ja;
ansonsten je nach Arbeits- oder Tarifvertrag.

  1. Kann ich dann offizielle Rechnungen stellen?

Ja.
Je nachdem, ob man die Kleinunternehmer-Regelung nutzt oder nicht - ohne oder mit MwSt.
(http://www.klicktipps.de/gewerbe_faq.php#kleinuntern…)

  1. Kann ich mir einen offiziellen „Firmennamen“ z.B. Webdesign
    XY zulegen und somit ein bisschen Werbung machen? (z.B.
    Internetseite usw.)

Ja. Der Eigene Name muss mit im Firmennamen sein.

  1. Ich habe natürlich schon seit einiger Zeit Arbeitsmittel
    (Computer, Computerzubehör, Fachliteratur und Bücher, …) die
    ich dann ja für die evtl. selbständige Tätigkeit benutze. Kann
    ich diese Gegenstände steuerlich irgendwie geltend machen? Und
    wenn ja bis wie lange zurück?

Das würde ich mal als eigene Frage im Forum „Steuern“ formulieren.

Kann ich bereits bei diesem Jahresausgleich (für 2008) schon
Arbeitsmittel geltend machen? - Mein Gedanke geht dahin denn
man benötigt ja auch eine gewisse Vorlaufzeit.

Gewerbe anmelden und los

  1. Was muss ich bezügl. Finanzamt, Steuern usw. beachten?

Lesestoff: http://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Schöne Grüße
JK

Hallo,

ich möchte noch etwas ergänzen aus Sicht der Krankenversicherung:

Es handelt sich hierbei um Mehrfachbeschäftigung, bei der geprüft werden sollte, ob die Nebenberuflichkeit in der Selbständigkeit gegeben ist. Dabei sollte ein Selbständiger nicht als Arbeitgeber in Erscheinung treten- sprich keine Arbeitnehmer über 400,-Euro/monatl. anstellen UND der zeitliche Aufwand/Arbeitsstunden in der selbständigen Tätigkeit sollten gegenüber der abhängigen Beschäftigung nicht überwiegen UND das Einkommen aus dem Gewerbe sollte gegenüber der versicherungspflichtigen Beschäftigung von untergeordneter Bedeutung sein.

Sollte die Krankenkasse nämlich später durch einen blöden Zufall auf die Selbständigkeit hingewiesen werden und in einer versicherungsrechtlichen Prüfung feststellen, dass hier eine hauptberufliche Selbständigkeit mit nebenberuflicher abhängiger Beschäftigung vorliegt, wird rückwirkend ab Beginn dieses Status das Versicherungsverhältnis von pflichtig in freiwillig versichert geändert und der Versicherte zahlt seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus beiden Tätigkeiten selbst, wobei jedoch der Arbeitgeberanteil aus der abhängigen Beschäftigung zur KV und PV an den Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bliebe aber unberührt.

Am besten nebenberufliche Selbständigkeit bei der Kasse vorher angeben, dann dürfte nichts schiefgehen.

Viel Erfolg!

Feffi Kunterbunt

Hallo Joku!

Vielen Dank schon mal für Deine Tipps.

Schöne Grüße
Sigi

Hallo Feffi Kunterbunt!

Vielen Dank für Deine Hinweise bezügl. Krankenversicherung. Das ist natürlich ein ganz interessanter, und wichtiger Punkt.

Schöne Grüße
Sigi