Tipps zu ein Halle, komplett aus nachwachsenden Rohstoffen

Der Kunde lässt zu, bei geöfnneten Toren zu produziern. Desh alb machen Fensterauch keinen Sinn und kosten nur viel Energie

Die Firma soll übrigen SMD Spritzguss anbieten (Kunststoff, mit einigen hundert Einzelformen sehr eng beinander.

Es macht absolut keinen Sinn, ein Tor geöffnet zu halten, um Energie zu sparen. Im Sommer arbeitet die Klimaanlage für die Katz und im Winter wärmt die Heizung den Vögeln draußen die Füße. Der Mensch baut Gebäude, um sich den Witterungseinflüssen zu entziehen und Fenster waren deshalb so eine erfolgreiche Erfindung, weil man sich damit den Witterungseinflüssen entziehen konnte und dennoch Licht in der Bude hatte.

Es muss komplett geschlossen sein

Hallo @LisaLudwig

bevor Du weiterhin so grandiose Ideen fabrizierst, solltest du Dich mal - wie schon geschrieben - mit den Basics in Sachen Arbeitsschutz beschäftigen.

Dazu gehören zB

ArbStättV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

BAuA - Regelwerk - Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

BetrSichV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

und dann wirst Du zB endlich bemerken, daß

Deine Meinung wie zB

völlig irrelevant ist.

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Wie bereits mehrfach erwähnt sind diese und ähnliche Überlegungen aus Firmensicht eher völlig Nebensächlich.
Aus „nachwachsenden Rohstoffen“ soll was genau heißen? Da Ihr hier eine SMD Produktionsstraße als Spritzguß mit mehreren hundert Bauteilen im Druck bauen wollt sind hier vorrangig anere Dinge wie bereits angesprochene Arbeitssicherheit, Bauvorschriften, Gewerbeflächen, Brandschutzanlagen, ggf. Klimatisierung (Reinraum oder zumindest sehr sauber), Energieversorgung, Anfahrtswege, etc. vorrangig. Wenn DANN noch genug Budget da ist kann man mit Architekten, etc. zusammensitzen und überlegen das Ganze aussen mit Holz oder so zu machen sofern das dann alles noch entsprechenden Vorschriften entspricht. Sich da jetzt schon KI generierte Bildchen erstellen lassen ist ungefähr so als wenn man sich für sein Kind welches noch garnicht gebohren ist und auch die Zeugung noch garnicht geplant ist zu überlegen in welche Uni es denn mal gehen soll und hier schon Hauschuhe kaufen zu wollen.
Tipp: WENN da irgendwelche nachwachsenden Rohstoffe zur Anwendung kommen dann eher irgendwo als Dämmstoff oder ähnliches. Da wird euch dann sicher Architekt & Co. beraten. Viel Spaß weiterhin.

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Bei solchen Aussagen glaube ich dir den ersten Teil des folgenden Postings keineswegs, den zweiten aber sehr wohl

Moin,

Das mag dir so erscheinen, aber du wirst spätestens den Architekten lachend auf dem Boden liegen sehen, wenn du mit solchen Vorstellungen ankommst.
Die KI von Tante G fasst das grob so zusammen:

  1. Brandschutzvorschriften

Der Brandschutz ist bei Gewerbehallen essenziell und wird meist durch ein spezielles Brandschutzkonzept geregelt.

  • Brandschutzkonzept: Definiert Maßnahmen wie Brandabschnitte, Rauchabzugsanlagen (RWA) und Feuerlöschanlagen.
  • Feuerwiderstandsklassen: Bauteile müssen je nach Nutzung und Größe bestimmte Feuerwiderstandsdauern einhalten (z. B. feuerhemmend, feuerbeständig).
  • Flucht- und Rettungswege: Ausreichende Breite, Kennzeichnung und direkte Wege ins Freie sind zwingend.
  • Feuerwehrpläne: Bei großen Hallen sind Zufahrten, Aufstellflächen und Löschwasserversorgung (DIN-Normen) entscheidend.
  1. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Sollen in der Halle Arbeitsplätze eingerichtet werden, gelten strenge Regeln nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

  • Raumtemperatur: Mindesttemperaturen sind vorgeschrieben: 19 °C bei leichter, 17 °C bei mittlerer und 12 °C bei schwerer körperlicher Arbeit.
  • Beleuchtung & Lüftung: Arbeitsplätze benötigen ausreichend Tageslicht, künstliche Beleuchtung sowie eine gesundheitlich zuträgliche Lüftung.
  • Flächenbedarf: Ausreichend Platz für Bewegungsflächen der Mitarbeiter.
  • Sicherheit: Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, inklusive Unterweisung der Mitarbeiter.
  1. Weitere rechtliche Aspekte
  • Heizung/Lüftung/Klima (HLK): Je nach Nutzung müssen Hallen klimatisiert oder beheizt werden, um Güter zu schützen und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
  • Nutzungszweck: Eine Lagerhalle darf nicht ohne weiteres als Verkaufsfläche genutzt werden.
  • Umweltauflagen: Ggf. müssen Ölabscheider (bei Werkstätten) oder spezielle Maßnahmen zur Verhinderung von Bodenverunreinigungen installiert werden.

und aus https://www.personio.de/hr-lexikon/arbeitsstaettenrichtlinie/ die Arbeitsstättenverordnung

Zu den neuen Paragrafen der Arbeitsstättenverordnung existieren bis dato (Stand März 2022) die folgenden ergänzenden Arbeitsstättenrichtlinien:

ASR V3 Gefährdungsbeurteilung

ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltungvon Arbeitsstätten

ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen

ASR A1.3 Sicherheits- undGesundheitsschutzkennzeichnung

ASR A1.5 Fußböden 

ASR A1.6 Fenster, Oberlichter,lichtdurchlässige Wände

ASR A1.7 Türen und Tore 

ASR A1.8 Verkehrswege

ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen,Betreten von Gefahrenbereichen

ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände

ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge

ASR A3.5 Raumtemperatur

ASR A3.6 Lüftung

ASR A3.7 Lärm 

ASR A4.1 Sanitärräume 

ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume

ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel undEinrichtungen zur Ersten Hilfe

ASR A4.4 Unterkünfte

ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätzeund Verkehrswege auf Baustellen imGrenzbereich zum Straßenverkehr –Straßenbaustellen

Gut zu wissen: Die Arbeitsstättenrichtlinien haben eine sogenannte Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen darf, mit der Umsetzung der ASR konform zur Arbeitsstättenverordnung zu handeln. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind jedoch nicht verbindlich. Alternative Umsetzungsformen sind den Unternehmen freigestellt. Entscheidend ist, dass die Alternativen mindestens ebenbürtige Schutzwirkung bei Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstätte leisten.

Weil es dir ja ganz besonders um Fenster geht, aus BAuA - Beleuchtung/Licht - Beleuchtung/Licht - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Im Anhang 3.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten festgelegt. Danach müssen Arbeitsstätten, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und mit einer Sichtverbindung nach außen ausgestattet sein. Ausnahmen von dieser Anforderung für bestimmte Räume regelt die ArbStättV im Anhang 3.4 (1).

Arbeitsstätten müssen außerdem mit angemessener künstlicher Beleuchtung ausgestattet sein. Beleuchtungsanlagen sind so auszuwählen und anzuordnen, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht gefährdet werden. Des Weiteren müssen Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.

Beleuchtung mit Tageslicht

Beleuchtung mit Tageslicht hat Vorrang vor einer ausschließlich künstlichen Beleuchtung, weil die Gütemerkmale von Tageslicht in ihrer Gesamtheit von künstlicher Beleuchtung nicht erreicht werden können. Außerdem wirkt sich Tageslicht allgemein positiv auf Gesundheit und Wohlbefinden aus.

Voraussetzung für den Einfall von Tageslicht in Arbeitsräume ist ein ausreichender Abstand zu benachbarten Gebäuden. Der Mindestabstand wird durch das Bauordnungsrecht der Länder geregelt. Tageslicht kann durch Fenster, Dachoberlichter und lichtdurchlässige Bauelemente in Arbeitsräume gelangen. Fenster ermöglichen gleichzeitig die Sichtverbindung nach außen. Eine gleichmäßige Lichtverteilung mit Dachoberlichtern kann dadurch erreicht werden, dass ihr Abstand voneinander nicht größer ist als die lichte Raumhöhe. Für die Verglasung sind Materialien zu verwenden, die eine möglichst geringe Veränderung des Farbeindrucks hervorrufen. Helle Wände und Decken unterstützen die Nutzung von Tageslicht.

Wie auch immer du es lösen möchtest, eine Kiste mit einem Tor auf einem Grundstück wird es nicht.

-Luno

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Deshalb ist auch eine Klimatieserung zwingend erforderlich.

Das möchte ich über sog. “solar tubes” gewähleisten.

Wo steht da dass das explixit durch Fenster und keine Türen erfolgen muss? Ich arbeite selber in einem Betrieb, da sind keine Fenster möglich, weil in einen Hang gebaut.

https://youtube.com/shorts/icAqW_ErQ4E?si=70eK3Vzc3Nb-8syH

Moin,

Lies meine Antwort bitte sinnentnehmend durch:

Die Arbeitsstättenrichtlinien haben eine sogenannte Vermutungswirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen darf, mit der Umsetzung der ASR konform zur Arbeitsstättenverordnung zu handeln. Die Arbeitsstättenrichtlinien sind jedoch nicht verbindlich. Alternative Umsetzungsformen sind den Unternehmen freigestellt. Entscheidend ist, dass die Alternativen mindestens ebenbürtige Schutzwirkung bei Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstätte leisten.

Du beißt dich an deinen Röhren fest. Das ist mir ziemlich egal. Ich zähle dir nur die Dinge der Praxis auf, die du berücksichtigen solltest. Das brauchst du nicht, aber wer eine Baugenehmigung haben möchte, der sollte vorher wissen, was genehmigungsfähig ist oder nicht.
Also: warum sind solar tubes gleichwertige Einrichtungen, um Tageslicht, Belüftung und Rettungs- oder Fluchtwege zu realisieren? Eine solche Erklärung wird von den Behörden verlangt werden und nicht: schaut mal ein Video.

-Luno

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Wieviele Parallelthemen zu Deiner Idee möchtest Du jetzt noch aufmachen?

Es sind alle völlig verschieden, weil es sonst OT wäre.