Vorwort:
Als erste möchte ich mich für die sehr hilfreiche Antwort auf meine Anfrage vom 02.02.2011 zu „Tipps zu Wer trägt die Schuld? - Unfallhergang“ bedanken. Aufgrund einer schweren Erkrankung in und in diesem Zusammenhang bestehende Einschränkungen möchte ich mich für die späte Danksagung entschuldigen. Aber das bis zur Klärung eines derartig klaren Unfallherganges so lange Zeit andauert ist wirklich unglaublich.
In der Angelegenheit ist mir der Unfallverursacher mit der Klage voraus - doch die in der KLAGE gemachten Angaben über Unfallhergang, Verkehrssituation und Schadensbild entsprechen nicht der WAHRHEIT und sind absolut UNRICHTIG!!! Ich bin schockiert und wütend über solch´ falsche Angaben und Einfallsreichtum!!!
Bitte nehmen Sie sich Zeit die folgenden zitierten Sätze aus der Klage zu lesen und mir auf meine Fragen zu antworten. Da ich so aufgeregt bin, kann ich keine Zusammenfassung der Angaben ausarbeiten.
Begründung Klage:
Der Ehemann der Klägerin befuhr die Straße. Vor ihm hielt ein Omnibus der örtl. Kraftverkehrsbetriebe. Der Bus hielt an einer dort vorgeschriebenen Haltestelle an um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Er setzte hierzu den Blinker um kenntlich zu machen, dass ein Vorbeifahren an dem Bus möglich war. Der Ehemann der Klägerin überzeugte sich in diesem Moment durch die Wahrnahme der doppelten Rückschaupflicht, dass kein Fahrzeug in der Nähe seines Fahrzeuges war.
Anschließend setzte er den Blinker, nahm abermals die doppelte Rückschaupflicht wahr und konnte erkennen, dass in einer Entfernung von 250 m ein Fahrzeug sich auf der Straße annäherte.
Die Entfernung war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er völlig gefahrlos den vor ihm stehenden PKW als auch den Bus passieren konnte.
Aufgrund dessen fuhr er nach der Berücksichtigung der doppelten Rückschaupflicht und betätigten des Blinkers auf die Überholspur und passierte den PKW der vor ihm stehenden Verkehrsteilnehmerin.
Nachdem er etwa in Höhe des Heck des Busses war überholte das Fahrzeug des Beklagten sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen der Straße, geriet dort ins Rutschen, bewegte sich seitlich und verursachte den festgestellten Schaden.
Der Beklagte geriet bei seinem Fahrmanöver ins Schleudern. Die Fahrt des Beklagten endete vor einem Hindernis auf das er auf dem Randstreifen im vollen Umfang auffuhr.
Nach dem Augenschein, der genommen werden konnte, war das Fahrzeug Totalschaden.
Der Beklagte hatte eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit. Erlaubt an Ort und Stelle Waren 50 km/h.
Der Schaden trat durch das Auffahren des Fahrzeuges des Beklagten auf ein Busch- oder Baumhindernis ein. Das Fahrzeug wurde hierdurch zur Seite abgeleitet. Es traf dort längs auf die Seite des Fahrzeuges der Klägerin. Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw. war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!
Wie kann ich diesen falschen Zeugen so richtig heran bekommen ???
Soll ich Gegenklage erheben ???(Meine Versicherung erwähnte so etwas; Anwaltstermin habe ich am Dienstag)
Alles an Tipps wie ich diese Leute zur Verantwortung ziehen kann???
Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von einem „ausgenutzten“ ausgegangen werden!?
Vielen Dank für IHRE Hilfe und viele Grüße sendet
MARCO
Hallo Marco,
besten Dank für Ihr Vertrauen. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.
Ich möchte Sie dazu überreden, Ihre Fragen in dem Forum www.123recht.net/forum zu stellen. Vorher links oben anmelden. Es verpflichtet zu nichts. Anschliessend rechts oben im Button „Verkehrsrecht“ schreiben.
Dann Ihre Fragen erneut stellen.
Sie können aber auch in dem Forum: www.frag-einen-anwalt.de/forum wechseln, wenn Sie eine kompetente Ersteinschätzung wünschen. Hier wird Ihnen für relativ wenig Geld kompetent geholfen.
Ich wünsche Ihnen auf Ihrem weiteren Weg viel Erfolg.
Der Unfallhergang ist hier nur einseitig geschildert. Mir ist nicht klar, wie sich der Unfall wirklich ereignet hat.
Zur Frage des aufgetauchten Freundes, der nicht an der Unfallstelle war, wird sich in einer Verhandlung der vorsitzende Richter beschäftigen müssen, wenn er von der Tatsache Kenntnis bekommt.
Die Einbeziehung eines Fachanwaltes ist hier sicherlich auch hilfreich.
Weitere Angaben oder Ratschläge kann ich nicht beitragen.
Ansonsten viel Glück-
diwi willi.t
Hallo,
es ist leider häufig so, dass der Kläger natürlich Tatsachen zu seinen Gunsten verdreht o.ä.
Die doppelte Rückschaupflicht kann er da drei Mal erwähnen, hilft ja auch nicht, wenn man dann das Auto trotzdem nicht sieht.
Ein Zeuge muss natürlich vor Gericht in einer mündlichen Verhandlung wahrheitsgemäß aussagen, sonst ist das strafbar. Vom Richter befragt, ist da schon so mancher Zeuge von seiner ursprünglichen Story abgerückt, also erstmal abwarten.
Ansonsten empfehle ich, den weiteren Fortgang mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu besprechen, bei einer laufenden Klage kann und darf ich nicht weiter helfen.
für mich ist nicht ganz klar: wer ist der Kläger, wer ist die Beklagte in Bezug auf Deine Person!
Was ich herauslese: der Unfallverursacher klagt!? Gegen wen?
Wer ist der Geschädigte?
Ich kann mir also kein eindeutiges Bild davon machen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du der Beklagte bist.
Was der Kläger in der Klageschrift schreibt, ist die eine Sache. Wichtiger Ausgangspunkt ist jedoch der von der Polizei aufgenommene Unfallhergang. Kennst Du den?
Wenn nicht, wäre mein Rat, auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten!! Der kann auf jeden Fall Akteneinsicht erwirken.
Wenn es so ist, wie ich herauslese, dass Deine Gegenpartei Behauptungen aufstellt, die nach Deiner Meinung unrichtig sind, kann Dir da nur ein versierter Verkehrsrechts-Anwalt helfen.
Es müssen ja Argumente aufgebaut werden, um die der Gegenpartei zu entkräften. Der hat dann auch juristische Argumente, evtl. die Vorhaltungen der gegnerischen Partei zu entkräften.
leider ist mir nicht möglich, aus den geschilderten Angaben ein genaues Bild zu machen. Allerding ist diese Schilderung so unglaublich (ein kleines Fahrmanöver dann Totalschaden?), dass sie auch kein Richter glauben wird. Ein Zeuge muss auch immer bei Gericht selbst aussagen. Er muss also vor Ort gewesen sein.
Mein Vorschlag: Einen Anwalt nehmen, bzw. der eigenen Versicherung deutliche Angaben machen, damit diese gegen die Schilderung vorgehen.
Das Problem: Der Versicherung ist es am liebsten, wenn es zum Vergleich kommt. Ein bisschen zahlen und den eigenen Versicherungsnehmer hochstufen. Vielleicht hilft es, persönlich vorzusprechen und eventuell mit Kündigung drohen.