Tipps zu Wer trägt die Schuld? - Unfallhergang

Tipps zu Wer trägt die Schuld? - Unfallhergang

Die innerorts befahrene Straße verläuft in Fahrtrichtung bergab, ist in beide Richtungen einspurig und über eine Wegstrecke von rund 1,2 km frei überschaubar.

Der später Geschädigte G erkannte vor sich auf seiner Fahrbahn zwei stehende Pkw und davor einen ebenfalls stehenden Bus. Da Gegenverkehr nicht erkennbar war, beabsichtigte der G, an diesen Fahrzeugen vorbeizufahren.

Nachdem der G den Überholvorgang bei dem in Fahrtrichtung als nächstes stehenden Fahrzeug bereits eingeleitet hatte und sich auf der Höhe des Fahrzeuges befand, fuhr dieses Fahrzeug plötzlich und ohne Vorankündigung an und scherte auf die Gegenfahrbahn aus, ohne hierbei auf das überholende Fahrzeug des G zu achten. Hierdurch kam es zur Kollision der beiden Fahrzeuge, wobei das anfahrende Fahrzeug mit der Vorderfront die Beifahrerseite des G erheblich beschädigte.

Wer ist Schuld?

Zusätzlich erschwerend hat G ohne Berücksichtigung seines Schadens und nach dem minimalen Schaden am anfahrenden Fahrzeug, durch den Schock und auf Drängen des Unfallverursachers ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Doch sofort nach Wegfall der Beeinträchtigung hat G diese widerrufen!

Rechtsfolgen der Schuldanerkenntnis?
Absolut verbindlich oder Beweislastumkehr?

Vielen Dank für eure Bemühungen im Voraus und viele Grüße

Grüß Gott, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. Haben sie die Kennzechen der anderen KFZ oder des Buses aufgeschrieben? Vielleicht hat einer aufgepasst. Den Bus kann man durch den Fahrplan und dan über den unternehmer rausfinden. Auch mir wird zur Zeit unterstellt in eine Vorfahrtstraße reingefahren zu sein :smile:
Gruß und viel erfolg
K-H M

Hallo,

zunächst eine Nachfrage:
Standen die Pkw und der Bus geparkt am Fahrbahnrand, oder haben die Pkw nur hinter dem Bus gewartet?
Ist die Polizei zur Unfallaufnahme gerufen worden?

Also der Fall ist etwas knifflig. Ich wuerde sagen, der ausscherende hat Schuld. Analog zu Uberholvorgang auf Autobahn, der der bereits auf der Spur ist hat Vorfahrt.

Ist aber lediglich eine Einschaetzung beruhend auf gesunden Menschenverstand. Rechtliche Vorschriften haben mitunter ja nicht viel damit zu tun.

Fuer eine richtige Klaerung wuerde ich definitiv einen Anwalt hinzuziehen. Tipp: ADAC-Mitglied?, dann mal bei denen Anrufen, solche Fragen beantworten die dann in aller Regel kostenlos.

Gruss
Ralf

hallo fabian,
so wie du das schilderst, hat meiner meinung nach das fahrzeug den unfall verursacht, welches plötzlich ausscherte und dabei den G traf. es ist sozusagen angefahren und hätte dem fließenden vrkehr (hier dem G) vorrang gewähren müssen. eindeutig ein fehler beim anfahren,weil er bereits gehalten hat als G die vorbeifahrt aufnahm.
das untersschriebene schuldeingeständnis ist soweit mir gerichtsurteile bekannt,vor gericht nichtig.

gruß

Hallo fabian 72,

danke für Ihre Anfrage.
Leider kann ich Ihnen im Verkehrsrecht nicht unterstützen. Ich rate Ihnen aber, sich in dem Forum:
http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=21
Rat zu holen. Bitte vorher anmelden.Kostet nichts.
Sollten Sie in diesem Forum keine gewünschte Antwort erhalten, so können Sie immer noch unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi… einen Anwalt für ein sehr geringes Entgeld einschalten.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!!

Mit frerundlichen Grüßen

kraroma

Also,

erstens gilt, dass man eine Reihenfolge einzuhalten hat. Wer als erstes hinter dem parkenden Fzg. steht, fährt zuerst.

Schuldanerkenntnis ist, da in Schriftform, ersteinmal bindend, es sei denn der Widerruf ist ebenfalls schriftlich geschehen.

Bezüglich der umgkehrten Beweislast ist die Frage nur durch einen Anwalt klärbar. Da kann ich nichts zu sagen, sorry.

MfG

Die Schuldanerkennung war ein schwerer Fehler, einwandfrei hatte der Anfahrende die Sorgfaltspflicht nicht beachtet.
Allerdings, da der Schaden nur gering ist, lässt er sich mit der Versicherung des Verursachers abwickeln.
Die Schuldanerkennung sollte G umgehend widerrufen und das auch, wenn der Verursacher dieses bereits seiner Versicherung gemeldet hat, dieser mitteilen.
Auf der sicheren Seite wäre er, jetzt noch die Polizei einzuschalten, da ein Gericht nicht in Betracht kommt.
Als Begründung sollte er Unwissenheit oder auch einen Schock anführen.

Hallo!
Dieser Sachverhalt gehört nicht zu den leichtesten! :wink:
Zuerst müssen Sie sich von dem Gedanken freimachen, dass Sie in den „Gegenverkehr“ eingefahren sind.
Sobald Sie die eigentlich Fahrspur verlassen, um an andere Pkw vorbeizufahren, wechseln Sie lediglich die Spur.
Da die anderen Pkw standen und warteten, wie z.B. an einer roten Ampel, haben Sie diese, aus rechtlicher Definition, nicht überholt.
Hier war es ein schlichtes Vorbeifahren.

Nun stellt sich als nächstes die Frage, ob Sie den Spurwechsel komplett abgeschlossen hatten, oder noch dabei waren die Spur zu wechseln, als es zur Kollision mit dem anderen Fahrzeug kam.
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass der Vorgang Ihrerseits abgeschlossen war.

Nun zwei Dinge:

  1. Wenn Sie sich mit Ihrem Pkw komplett auf der „linken Spur“ befunden haben, besteht „fließender Verkehr“.
    Heißt: Jeder Verkehrsteilnehmer, der ebenfalls auf diese Fahrspur möchte, muss sich einfädeln und dabei auf den rückwärtigen Verkehr achten (genau wie „Fahren aus Parklücke in fließenden Verkehr“, „Einfahren von Beschleunigungsspur in fließenden Verkehr“, z.B. Autobahn).

  2. Wenn sich eine Warteschlange, wie hier hinter einem Bus, bildet, darf das dem Bus am nächsten stehende Fahrzeug als erstes an dem Bus vorbei fahren.
    Je näher am Bus, desto eher darf man vorbei fahren.
    Hier spielt die Übersichtlichkeit eine besondere Rolle.
    Selbst wenn die Fahrbahn gerade ist, wird hier von einer Einschränkung der Einsehbarkeit ausgegangen, da nicht zu erkennen ist, was sich am Hindernis (Bus) ereignet. Die Geschwindigkeit muss enstprechend angepasst sein etc.

Meine erste Einschätzung ist, dass Ihr Unfallgegner durch den Fehler beim Spurwechsel die Ursache des Unfalls gesetzt hat.
ABER: Eine Schuldzuweisung erfolgt grundsätzlich durch die Versicherung -nicht durch Unfallbeteiligte oder Polizei.
Hier würde es mich nicht wundern, wenn die Versicherungen Ihnen einen Teilschuld zuspricht.

Eine „Schuldanerkenntnis“ kann für gewähnlich widerrufen werden.
Eben auch auf Grund der Begründung, die Sie bereits selbst nannten.
Die Schadensabteilungen der Versicherungen kennnen sich aber bestens aus. Ihre eigene Versicherung wird Sie da sicher sehr gut beraten, da sie gerne so wenig Kosten wir möglich übernehmen möchte!

Ich hoffe Ihnen einen kleinen Überblick gegeben zu haben.

Winterliche Grüße!

Hallo,

zumindest kann ich mich darauf berufen, das ich zum Zeitpunkt des Unfalls, bzw. in Auswirkung dessen, unter Schock stand. Darum kam es zu der Fehleinschätzung und es wurde ein Schuldanerkenntniss unterschrieben.
Wurde der Unfall durch die Polizei aufgenommen ? Dann gibt es ein Unfallprotokoll welches für die Versicherung herangezogen werden kann.
Gruß Fopo