Tipps zur Kita-Suche?!

Hallo, zusammen!
So schnell geht das: vor fast genau 6 Monaten hab ich Euch freudig wissen lassen, dass meine Tochter Lisa auf der Welt ist. Wenn die Kleine etwa ein Jahr ist will die Mutter wieder arbeiten gehen (wir sind/leben getrennt). Wir wollen uns schlau machen, wie wir am besten an eine Tagesmutter, bzw. eine KiTa kommen. Wie kann man „bewerten“, ob das Kind bei der jew. Stelle gut betreut wird?
Wenn die „angepeilte“ KiTa pro Tag 8 Stunden betreut - man aber selbst 8 Std. arbeiten muß/will - wie regelt man sowas idealerweise? MÜSSEN KiTas auch über 8 Std. betreuen? Oder grenzt das die Auswahl noch weiter ein? Da Mutter und Kind allein leben: Wird zur Berechnung des KiTa-Satzes auch mein Gehalt oder nur das Einkommen der Mutter herangezogen?

Fragen über Fragen; ich danke Euch schon jetzt sehr für Eure Tipps!
Vince.

Hallo Vince,

wie viel Auswahl hast Du denn? An Kitas - meine ich. In Großstädten sieht das ja meist besser aus, als auf dem Lande.

Wenn die Mutter als alleinstehend gilt, bekommt sie die höchste Dringlichkeitsstufe (vorausgesetzt, sie kann nachweisen, dass sie arbeiten muss - Beleg vom Arbeitgeber am besten vorlegen). Die Kitakosten sind bundesweit einheitlich geregelt, ist für sie in diesem Fall aber sicher trotzdem nicht die Welt. Eine Ganztagsbetreuung ist nicht auf acht Stunden ausgelegt, sondern auf in der Regel zehn bis zwölf. Sie sollte sich selbst schon mal einige Kitas aussuchen.

Ob die Betreuung gut ist, wird sie sehr schnell merken. Die Eingewöhnung dauert ja auch einige Wochen. Da ist sie ja tage- bis stundenweise dabei und kann sich ein gutes Bild von der Einrichtung und den Erzieherinnen machen.

Alles Gute,
Jana

Hallo, Jana!
Vielen Dank schonmal! Vielleicht kannst Du mir ja noch was ergänzend beantworten …

wie viel Auswahl hast Du denn? An Kitas - meine ich. In
Großstädten sieht das ja meist besser aus, als auf dem Lande.

Natürlich gibt´s einige in HH (z.Zt. 173); is halt die Frage, wieviel regionale Ausweitung man innerhalb Hamburgs zuläßt … (is ja doch recht groß hier). ;c) (http://www.kitas-hamburg.de)

Wenn die Mutter als alleinstehend gilt, bekommt sie die
höchste Dringlichkeitsstufe (vorausgesetzt, sie kann
nachweisen, dass sie arbeiten muss - Beleg vom Arbeitgeber am
besten vorlegen). Die Kitakosten sind bundesweit einheitlich
geregelt, ist für sie in diesem Fall aber sicher trotzdem
nicht die Welt.

D.h., wenn sie als alleinerziehend „eingestuft ist“, wird mein Gehalt nicht mit einberechnet?
Liegen ja doch finanzielle Welten dazwischen …

Lieben Dank!
Vince.

Hallo Vince und Jana,

eines muss ich anzweifeln:

Die Kitakosten sind bundesweit einheitlich
geregelt,

Kindertagesstätten gehören zumindestens in Bayern in die Regie der Kommune. Daher kann es von Ort zu Ort verschieden sein. Und wenn Du eine private nimmst, bist Du sowieso auf deren Tarife und ggf. einen Zuschuss vom Staat, wenns sowas gibt, festgelegt.

Im übrigen kann das - als Bestandteil des föderalistisch orientierten Bidlungssystems - maximal landesweit organisiert sein.

Gruß, Kairn

Siehe: Bundeskitakostengesetz !!

Hallo Jana,

jetzt habe ich mich bei Google ehrlich bemüht, und ich habe ein Brandenburger KitaG, ein Schleswing-Holsteiner KitaG gefunden, auf der zweiten Seite auch nichts an Bundesgesetz - Hast Du vielleicht Infos, wo ich dieses Gesetz, im Gegensatz zu den landesweit gültigen finden kann? Oder wenigstens einen Bericht darüber?

Danke, Karin

D.h., wenn sie als alleinerziehend „eingestuft ist“, wird mein
Gehalt nicht mit einberechnet?
Liegen ja doch finanzielle Welten dazwischen …

Hi,
ich nehme aml an, dass du Unterhalt für das Kind zahlst. Der wird dann natürlich als Einkommen angerechnet.

Gruß
Nelly