Hi,
ich habe ein nette Objekt gefunden, was in ein paar Tagen zwangsversteigert wird. (Bj91, 2Besitzer, wobei der letzte noch mal vieles neu gemacht hat und nicht bezahlen konnte) Ein Gutachten liegt natürlich auch vor…
Nun kenne ich mich damit nicht so aus, weiß aber das es mehrere Interessenten für das Objekt gibt. Sollte man am Ende der Versteigerungszeit sein Angebot abgeben und erst mal warten was passiert? Geht das in den letzten Minuten nach Art von Ebay ab, oder verlängert sich die Zeit bei Abgebe in der letzten Sek…?
Kann ich mich auf ein Gutachten verlassen, d.h. der Verkehrswert entspricht auch den Marktwert? Wenn es unterhalb des Gutachten weggeht, wird es dann zum Schnäppchen (Start bei 7/10)?
Mir ist klar das man sich ein Limit setzen muß, am besten einen krummen Betrag, habe ich gehört.
Wäre für weitere Tips euch dankbar
Gruß
MArkus
Hi,
ich habe ein nette Objekt gefunden, was in ein paar Tagen
zwangsversteigert wird.
Hallo,
bei der Kuerze der Zeit kann man nur noch wenig tun:
Buch „Wie ersteigere ich richtig“ durchackern
Internet zB focus geld immobilien zwangsversteigerungen checklisten durcharbeiten
Andere Versteigerungen vorher besuchen, zuhoeren und auch fragen
Nachbarn, Mieter, Eigentuemer, versteigernde Bank des Objektes befragen zum Zustand
Marktpreis aehnlicher Objekte feststellen, Zeitung, Makler, Grundstuecksachverstaendiger
Mein Tip: mindestens 2 Monate intensiv vorbereiten
Gruss Helmut
Hi markus,
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Das Gutachten ist von einem gerichtlich beauftragten, geprüften und veridigten Sachverständigen erstellt. Wenn du sdiesem Gutachten nicht vertrauen magst, dann lass es lieber.
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Der Verkehrswert ist der Preis, den Das Objekt nach Sachlage und Statistiken erzielen kann. Dabei sind aber Liebhabereien wie Goldene Wasserhähne nciht berücksichtigt, da sie nicht ausschlaggebend und eben Geschmackssache sind. Fließen aber die Goldenen Wasserhähne in eine Wertbetrachtung ein, so hast du ein Marktwertgutachten kein Verkehrswertgutachten.
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Vergleiche eine Versteigerung bei Gericht nciht mit dem Pillepalle bei Ebay.
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Wer bei Gericht steigert, sollte vorher die Finanzierung gesichert haben. Es ist eine Bietsicherheit von 10% zu hinterlegen. Diese kann ersatzweise durch einen Bankbeglaubigten scheck (oder so ähnlich) beigebracht werden.
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Die Bietzeit beträgt eine Stunde, es wird jedoch solange Gebot angenommen, bis ein letztes Gebot gegeben ist. Falls nach Ablauf einer Stunde keine Gebote vorliegen (oder Gebote unterhalb der angesetzten Mindestgebote immer 5/10) wird die Versteigerung beendet. Kommt ein Gebotspreis unter 7/10 zustande, dann können die Gläubiger, so sie nicht befriedigt sind, Einspruch gegen den Zuschlag erheben.
gruss
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- Das Gutachten ist von einem gerichtlich beauftragten,
geprüften und veridigten Sachverständigen erstellt. Wenn du
sdiesem Gutachten nicht vertrauen magst, dann lass es lieber.
Die Gutachten haben mehrere Nachteile:
- Der Begutachtungszeitpunkt liegt häufig weit vor dem Versteigerungstermin. So haben sich häufig die Marktpreise verändert - Insbesondere aktuell sind die Gutachtenpreise vielfach zu hoch.
- Gutachten werden häufig gemacht, ohne Zugang zum Objekt gehabt zu haben. Das steht im Gutachten - macht aber die Angaben sehr fraglich.
- Das ganze Zwangsversteigerungsverfahren dient einer optimale Verwertung des Objekts und nicht dem Erzeugen von Schnäppchen. So sind vielfach auch die Gutachten einzuschätzen.
Der Verkehrswert ist der Preis, den Das Objekt nach
Sachlage und Statistiken erzielen kann. Dabei sind aber
Liebhabereien wie Goldene Wasserhähne nciht berücksichtigt, da
sie nicht ausschlaggebend und eben Geschmackssache sind.
Fließen aber die Goldenen Wasserhähne in eine Wertbetrachtung
ein, so hast du ein Marktwertgutachten kein
Verkehrswertgutachten.Vergleiche eine Versteigerung bei Gericht nciht mit dem
Pillepalle bei Ebay.Wer bei Gericht steigert, sollte vorher die Finanzierung
gesichert haben. Es ist eine Bietsicherheit von 10% zu
hinterlegen. Diese kann ersatzweise durch einen
Bankbeglaubigten scheck (oder so ähnlich) beigebracht werden.
Was ist ein beglaubigter Scheck?
Bietungssicherheit ist auf Antrag des betreibenden Gläubigers zu leisten
- in bar
- Bankscheck, Scheck gezogen auf eine deutschen Bank
- Die Bietzeit beträgt eine Stunde,
60 min war einmal.
Die Bietungsstunde beträgt 30 Minuten.
es wird jedoch solange
Gebot angenommen, bis ein letztes Gebot gegeben ist. Falls
nach Ablauf einer Stunde keine Gebote vorliegen (oder Gebote
unterhalb der angesetzten Mindestgebote immer 5/10) wird die
Versteigerung beendet. Kommt ein Gebotspreis unter 7/10
zustande, dann können die Gläubiger, so sie nicht befriedigt
sind, Einspruch gegen den Zuschlag erheben.
Ist schon ein bißchen komplizierter.
- Der betreibende Gläubiger ist immer Herr des Verfahrens. Das heißt: egal wie hoch das Gebot ist (auch bei 120% des Verkehrswert) kann er den Zuschlag abweisen lassen.
- 7/10 Grenze gilt nur im 1.Termin. Wenn weniger als 7/10 geboten wurde, kann ein rangniedrigerer Gläubiger, der bei 7/10 noch Geld bekommen hätte, den Zuschlag zurückweisen lassen.
- Wenn im ersten Termin unter 5/10 geboten wurde, muss das Gericht den Zuschlag zurückweisen zum Schutz des Schuldners.
- Die beiden Grenzen fallen im zweiten Termin, wenn im 1. Termin ein Gebot abgegeben worden ist.
gruss