Liebe/-r Experte/-in,
Vorgeschichte:
Bei uns soll auf die Betonstufen vom Tischler Trittstufen 4 cm Eiche eingebaut werden und die Setzstufen/Betonsichten sollen nur weiss gestrichen werden.
Gemäß den dürftigen Vorgaben (Werkplanung) des Architekten sollte die Betontreppe 4 auf 1 geschalt werden. Und obwohl die Stockwerke unterschiedlich hoch sind, hat der Architekt nur eine Treppe mit der Stufenzahl vom EG in das DG erstellt.
Die Betontreppe ist eine Katastrophe. Ich habe gelesen, dass die Treppensteigung gemäß DIN- 18065 maximal 20 cm, aber minimal 14 cm betragen, wobei damit die fertige Höhe = incl. Holzbelag 4cm gemeint sein dürfte (ich hoffe ich habe das richtig verstanden).
Unser Rohbautreppe (ohne Eichenstufen 4 cm Höhe) hat aber jetzt schon Stufenhöhen von 19 cm , 18 cm, … Und die Setzstufen sind anscheinend auch nicht richtig. Legt man vor die Setzstufe eine Wasserwaage, so ergibt sich zum Treppenhausauge hin ein großer Spalt zwischen Wasserwaage und Setzstufe.
Problem:
Der Tischler erwartet vom Betonbauer eine ordnungsgemäße Treppe, dass er nur die Holzstufen ausmessen muss und diese dann anbringen kann.
Der Betonbauer behauptet, der Tischler müsse die Treppe jetzt ganz genau ausmessen und ihm genau mitteilen muss, um wieviel jede Stufe (Trittstufe und Setzstufe) angepasst werden muss.
Der Tischler soll also –kostenlos- die Arbeit liefern damit der Betonbauer nachbessern kann.
Der Tischler will –nachvollziehbar – diese Leistung nicht kostenlos erbringen.
Zusatzinformationen:
Wir haben einen Architekten, der gemäß HOAI, Nr. 8 auch mit der Überwachung und Ausführung des Objektes beauftragt war. Dieser hat die Betontreppe nicht beanstandet und wir haben die Rechnung bezahlt.
Wir haben auch noch einen Gutachter eingeschaltet (auch wegen noch anderer Mängel, die der Architekt so abgenommen hatte). Der Gutachter, sagt uns auch, dass der Tischler diese Leistung erbringen muss, weil er sowieso die Treppe ausmessen müsse. Ich kann das nicht nachvollziehen, denn der Tischler will noch nur seine Stufen ausmessen, nicht aber eine Betontreppe, die nicht richtig erstellt wurde, oder?
Wenn ich den Gutachter nach der Verantwortung des Architekten in diesem Zusammenhang frage erhalte ich keine konkrete Antwort darauf. Ich kann die Einwände des Tischlers verstehen.
Fragen: Muss der Tischler wirklich diese Treppe akzeptieren, bzw. muss der die wirklich für den Betonbauer ausmessen?
Oder würde es vollkommen ausreichen, wenn er einfach eine pauschale Behinderungsanzeige schreibt?
Wenn das so weiter geht wird der Tischler, von dem wir gerne die Treppenstufen hätten den Auftrag nicht ausführen. Er sagt, dass er eine solche Treppe noch nicht gesehen hätte.
Bitte um Hilfe und schon einmal Danke vorab.