Tischlergeselle+Gewerbe

Liebe/-r Experte/-in,

können Sie mir bitte eine sichere Antwort geben:

Ein Tischlergeselle möchte ein Gewerbe anmelden, und zwar als „unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb“ einer Tischlerei.

Ist das möglich? Wenn ja: Wie muss vorgegangen werden? (Die HWK zeigte sich wenig hilfreich …)

Falls nicht: gibt es alternative Ideen, wie als Externer für die Tischlerei gearbeitet werden kann?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!

leider entspricht dies nicht meinem Fachgebiet (EDV).
ich würde die IHK befragen, und falls das nichts bringt, einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen

Hallo,
ich hatte jahrelang einen handwerklichen Nebenbetrieb.
Das nannte ich Messebau mit weniger als 40 % Tischlereianteil. Zusätzlich benötigte ich einen Betriebsleiter der Meister war. Einen Arbeitsvertrag wollte die HWK erst sehen, als ich das Ganze Tischlerei genannt habe. Dann habe ich mich bei der Meisterschule angemeldet und über Ausnahmegenemigung weiter gemacht. Einfacher ist eine Anmeldung als Montagebetrieb für vorgefertigte genormte Bauelemente,
oder als Holzkünstler.
Ich hoffe das hilft.
Gruß
Traugott Friedrich