Liebe/-r Experte/-in,
können Sie mir bitte eine sichere Antwort geben:
Ein Tischlergeselle möchte ein Gewerbe anmelden, und zwar als „unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb“ einer Tischlerei.
Ist das möglich? Wenn ja: Wie muss vorgegangen werden? (Die HWK zeigte sich wenig hilfreich …)
Falls nicht: gibt es alternative Ideen, wie als Externer für die Tischlerei gearbeitet werden kann?
Vielen Dank für jegliche Hilfe!