Tischwahl im Restaurant

Hallo.

Darf ein Gast in einem Restaurant sich einen beliebigen Tisch aussuchen, wenn er keinen zugewiesen bekommt (selbst wenn er bedeutend mehr Plätze hat als er benötigt)?
Darf ein Kellner Gäste auffordern den Platz zu wechseln?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Darf ein Kellner Gäste auffordern den Platz zu wechseln?

der kellner darf den gast sogar auffordern, das lokal zu verlassen.

Darf ein Kellner Gäste auffordern den Platz zu wechseln?

der kellner darf den gast sogar auffordern, das lokal zu
verlassen.

Auch wenn der Gast nichts getan hat, was den Gast dazu veranlassen könnte?
Und wenn ja, ist der Gast dann verpflichtend die Rechnung zu begleichen?

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Hallo,

Auch wenn der Gast nichts getan hat, was den Gast dazu
veranlassen könnte?

Jeder Wirt kann sich selbst aussuchen, wen er rein lässt und wen nicht, schließlich hat er das Hausrecht.

Und wenn ja, ist der Gast dann verpflichtend die Rechnung zu
begleichen?

Wenn der Wirt es von ihm verlangt, wird der Gast das, was er verzehrt hat, bezahlen müssen.

Gruß,
Booze

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ich glaube, du vermischst da etwas.

durch das bloße betreten des lokals und hinsetzen kommt noch kein bewirtungsvertrag zustande. dieser wird grds. erst mit aufnahme der bestellung geschlossen.

kommt also der kellner vor der bestellung zum tisch und fordert die betreffende person auf, sich an einen anderen tisch zu setzen oder das lokal zu verlassen, dann übt er das (regelmäßig) ihm übertragene hausrecht aus.

wechselt der gast dann den tisch und gibt die bestellung auf, dann sehe ich kein problem mehr ?! (der gast hatte schließlich auch die möglichkeit, das lokal zu verlassen)

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ich glaube, du vermischst da etwas.

durch das bloße betreten des lokals und hinsetzen kommt noch
kein bewirtungsvertrag zustande. dieser wird grds. erst mit
aufnahme der bestellung geschlossen.

Folgender Fall: Ein Kellner nimmt die Bestellung auf, der Gast bedient sich am Buffet, kehrt zurück, dort wartet ein anderer Kellner und bittet ihm den Tisch zu wechseln.
Ich hatte mich für die Frage nicht klar genug ausgedrückt, tut mir leid.

Euch beiden aber schonmal ein Dank für die Antwort. :smile:

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Folgender Fall: Ein Kellner nimmt die Bestellung auf, der Gast
bedient sich am Buffet, kehrt zurück, dort wartet ein anderer
Kellner und bittet ihm den Tisch zu wechseln.
Ich hatte mich für die Frage nicht klar genug ausgedrückt, tut
mir leid.

das würde ich grds. verneinen, kommt aber natürlich auf den einzelfall an.
es geht letztlich bei dem typengemischten vertrag des bewirtungsvertrages um die dienstvertragliche seite (service), also um eine außerordentliche kündigung nach § 626 I bgb http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

setzen sich etwa 2 personen an einen 6-personen-tisch, dann hat der wirt ein erkennbares interesse, dass sich die 2 personen an einen anderen tisch setzen. so würde ich jedenfalls im grundsatz entscheiden.

ob die ultima ratio der außerordentl. kündigung legitim ist, würde ich nur in ausnahmefällen bejahen (ultima ratio eben), so kommt es auf alle begleitenden umstände an.

sorry, aber eine klare antwort gibt es hier nicht…

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Vielen Dank nochmal, damit wäre die Frage geklärt. :smile: