Diesbezüglich gibt es nicht 100 prozentig klare Anweisungen, ich bin der Meinung das Guthaben kann nicht angerechnet werden, da Sie mehr vorrausgezahlt haben und das von Einkommen bestritten wurde aus einer Zeit in dem Sie nicht im Leistungsbezug standen, Anderseits ist es jedoch so hätten Sie eine Nachzahlung zu leisten, hätten Sie diese Übernahme ja auch beantragt! Somit ist es denk ich schon gerechtfertigt, Ich weiß, dass es bei uns ebenso gehandhabt wird, dass das Guthaben angerechnet wurde um eine einheitliche Linie zu fahren, Guthaben werden als Mietminderung berücksichtigt und Nachzahlungen werden ausgezahlt! Das das Guthaben im Falle der Verrechnung voll von den KdU abgezogen wird ist richtig, da der Vermieter dies ja auch meist mit der nächsten Miete verrechnet, bei uns wird im April abgerechnet und im Juli erst verrechnet, sollten Sie einkommen beziehen und die Arge rechnet das im Falschen Monat an sodass sie aus dem Leistungsbezug fallen, so würde ich die Anrechnung nach Zuflussprinzip nochmal prüfen lassen. Der Versuch Widerspruch einzulegen und zu argumentieren, dass das Geld was Sie wiederbekommen doch ihrs ist, da Sie zum Zahlungszeitraum nicht im Leistungsbezug standen, würde ich jedoch mal probieren, es gab schon Widerspruchsstellen, die haben dem zugestimmt! Ein Widerspruch kostet ja auch kein Geld aber vielleicht dürfen Sie die Erstattung ja dann behalten!? Viel Glück! Man sollte jedoch auch beachten, dass wenn Sie z. B. nächstes Jahr nicht mehr im Leistungsbezug stehen und wieder ein Guthaben haben, zahlen Sie dieses dann an das Jobcenter zurück??? Da das Jobcenter ihnen ja die Kosten der Unterkunft gezahlt hat, wäre das ja dann, das Geld des Jobcenters, da kommt dies ja dann aber auch nicht ran! Von daher sehe ich die Anrechnung für gerechtfertigt!
Alles erdenklich Gute wünscht Wuja