Titel: Ehegattentrennungsunterhalt,Krankheit

Titel: Scheidung,Ehegattentrennungsunterhalt,Krankheit
Kann A als Zahler von Ehegattentrennungsunterhalt von B Informationen über Krankheit von B anfordern ?
A traut B nicht über den Weg und denkt,dass B nur trixt.

A zahlt Ehegattentrennungsunterhalt an B. B ist seit
einiger Zeit krankgeschrieben./Psyche
Frage:
Kann A Informationen über Krankheit von B oder von
deren behandelnden Ärzten anfordern oder ist B gar dazu verpflichtet,an A Info’s über Krankheit zu geben ?
A bedankt sich im voraus.
MfG A

Hallo,

unterhaltsberechtigt ist, wer sich aus eigener Kraft nicht selbst unterhalten kann. So in Kurzform das Gesetz.

Der Unterhaltspflichtige hat somit das Recht zu überprüfen, ob noch eine Berechtigung vorliegt.

Es spielt im Übrigen eine Rolle, ob die Krankheit schon vor Rechtskraft der Scheidung vorhanden war oder nicht. Entstand die Krankheit nach Rechtskraft der Scheidung, ist der Expartner vermutlich nicht unterhaltspflichtig.

Um das alles zu klären wäre eine Beratung bei einem guten Anwalt angesagt.

Gruß
Ingrid