Guten Morgen,
die Frage, was es bedeutet, nach einem abgeschlossenen Verfahren Titel entwertet herauszugeben, wurde hier schon mal ausführlich geklärt.
Hat der Schuldner auf die (physikalische) Rückgabe dieser entwerteten Titel einen Rechtsanspruch und woraus leitet sich dieser ab.
Danke
M
Die Herausgabe des Titels kann nach Erfüllung analog § 371 BGB verlangt werden.
OK,
ist ein notarieller Vertrag, der die EVs aus dem Titel erledigt durch Einigung, ein „öffentlich beglaubigte Anerkenntnis“ nach Satz 2?
Danke
M