ich bekomme seit 2002 keinen Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind. Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die tun aber nichts, außer Schreiben nette Briefe an mein Exmann, mit der Bitte Kindesunterhalt zu zahlen. Da mein Exmann lange Zeit Arbeitslos war, hat das Jugendamt Unterhaltstitel von 180-€ auf 150-€ runter gesetzt. Mich hat niemand gefragt und ich bin damit nicht einverstanden. Meine Tochter ist 12 Jahre, 150-€ Unterhalt ist ein Witz, laut Düsseldorfer Tabelle soll Sie mindestens 334-€ bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie soll ich vorgehen um Unterhaltstitel entsprechend anzupassen?
die Beistandschaft beim Jugendamt ist die eine Möglichkeit um an den für das Kind zustehenden Unterhalt zu gelangen.
Dem Kindesvater steht ein Selbstbehalt zu. Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen nicht aus liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Wenn da nix ist, ist da auch nichts zu holen.
Eine weitere Möglichkeit besteht sich beim zuständigen Gericht einen Beratungsschein für den Anwalt Deines Vertrauen (Fachanwalt für Familienrecht) zu besorgen. (für geringverdiener kostenlos). Der beschafft sich die nötigen Einkommensnachweise vom Barunterhaltspflichtigen und kann gff. Klage beim Sozialgericht einreichen.
Viel Erfolg!
Gruß blackdaniel
ich bekomme seit 2002 keinen Kindesunterhalt für unser
gemeinsames Kind. Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die
tun aber nichts, außer Schreiben nette Briefe an mein Exmann,
mit der Bitte Kindesunterhalt zu zahlen. Da mein Exmann lange
Zeit Arbeitslos war, hat das Jugendamt Unterhaltstitel von
180-€ auf 150-€ runter gesetzt. Mich hat niemand gefragt und
ich bin damit nicht einverstanden. Meine Tochter ist 12 Jahre,
150-€ Unterhalt ist ein Witz, laut Düsseldorfer Tabelle soll
Sie mindestens 334-€ bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie soll ich vorgehen um
Unterhaltstitel entsprechend anzupassen?
Hallo,
die Anfrage ist unpräzise, wenn der Vater arbeitslos war,muss er jetzt wieder arbeiten ?!, Also wird das Jugendamt auch einen Verdienstnachweis angefordert haben.
Im Unterhaltsrecht gibt es die Begriffe Bedarf und Leistungsfähigkeit, wenn der Pflichtige durch sein Einkommen den Bedarf nicht abdeckern kann, kann auch das JA keinen höheren Unterhalt fordern/titulieren.
Eine Abänderung des Titels kan auch nur( letztlich bei Gericht) erreicht werden,wenn „das KInd“ den Nachweis des entsprechenden Einkommens ( Leistungsfähigkeit)
erbringt.
Sie sollten zunächst bei JA den Verdienstnachweis einsehen.
Hallo
Das Jugendamt muss sich jetzt wo Er Arbeitet das Einkommen von Ihm anfordern!!!
Danach wird berechnet!
Wenn Er dies nicht macht kann das Jugendamt per Gericht den Unterhalt klären lassen!!!
In der Hoffnung das das Jugendamt mal voran macht find Ich unverschämt Dich so hängen zu lassen!!!
Viel Glück Sandy
hallo,
leider hab ich da auch keine antwort für parat!
entweder du befragst einen anwalt… oder du erkundigst dich mal beim frauenbüro, die kennen sich sehr gut aus und beraten kostenlos. gibt es in fast jeder stadt!
alles gute
papsch
ich bin entsetzt! Habe im Monent auch Ärger mit dem Jugendamt und kenne auch diese netten Briefe, wie wir zurecht kommen sollen ist denen scheinba völlig egal.334 ist der Mindestsatz und bis 12 Jahren bekommt man in einem Fall, wo der Vater wirklich nicht zahlen kann Vorschuss bezahlt, den das Jugendamt sich beim Vater wieder holt.
Gehen Sie zum zuständigem Amtsgerich und holen Sie sich einen Beratungsschein. Dieser muss Ihnen ausgestellt werden, notfalls sofort einen Termin bei einem Anwalt ( ganz wichtig mit Familienrecht) holen und dem alles erzählen. Dieser wird Ihenen dann für 10 Euro helfen und die nötigen Schritte einleiten. Machen Sie das so schnell wie möglich, was da läuft darf auf keinem Fall.
Gruss
den Kindesunterhalt kannst du betiteln lassen, dazu musst du einen Anwalt aufsuchen.
Die Düsseldorfer Tabelle gibt nur Anhaltspunkte, der konkrete Kindesunterhalt bemisst sich anhand des Einkommens und dem was, nach Abzug des Selbstbehaltes, übrig bleibt. Beispiel:
Verdient jemand 1000 Euro hat er einen Selbstbehalt von 900 Euro. Es bleiben 100 Euro übrig, die kann er an Unterhalt zahlen.
Da dein Exmann arbeitslos ist, hat er einen geringeren Selbstbehalt und ist natürlich angehalten, sich Arbeit zu suchen um Unterhalt zu zahlen.
Wie gesagt, die Anpassung kann nur über einen Anwalt erfolgen. Allerdings solltest du vorher erfragen, wer die Kosten dafür trägt.
Ganz einfach deine Tochter müßte Unterhalt bekommen und nicht du. Da sie 12 ist und kein Geld verdient muß der Staat den Anwalt bezahlen. Der wird sich dann schon einkünfte hohlen
Dazu müsste man im ersten Schritt seines Zahlungsfähigkeit prüfen. Das JA oder ein Rechtsanwalt würde ihn dann zwingen seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. Lasse dir vom JA mal zeigen, was die haben.
Anhand der Zahlen kann man die Leistungsfähigkeit feststellen. Auf gut Deutsch, wenn er arbeitslos ist und zum Beispiel weniger als 900€ hat, kann er auch nichts zahlen.
Sehr entscheidend ist aber die Tatsache, warum er arbeitslos ist. Denn jemand der Kindesunterhalt zahlen muss, ist verpflichted also erdenkliche zu tun, um Einkommen zu erzielen.
Was das genau bedeutet ist vom Einzelfall abhängig und kann nur durch ein Familiengericht geklärt werden.
Gruss
ich bekomme seit 2002 keinen Kindesunterhalt für unser
gemeinsames Kind. Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die
tun aber nichts, außer Schreiben nette Briefe an mein Exmann,
mit der Bitte Kindesunterhalt zu zahlen. Da mein Exmann lange
Zeit Arbeitslos war, hat das Jugendamt Unterhaltstitel von
180-€ auf 150-€ runter gesetzt. Mich hat niemand gefragt und
ich bin damit nicht einverstanden. Meine Tochter ist 12 Jahre,
150-€ Unterhalt ist ein Witz, laut Düsseldorfer Tabelle soll
Sie mindestens 334-€ bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie soll ich vorgehen um
Unterhaltstitel entsprechend anzupassen?
Ich bedanke mich herzlich bei allen, die mir geantwortet haben.
Ich bin mittlerweile verzweifelt gewesen. Ich hatte das Gefühl die Pflichten zu bekommen, die Rechte hat der Vater.
Er arbeitet nicht und hat auch nicht vor, er sei doch nicht blöd. Ich habe mich auch an Agentur für Arbeit gewand, da er Hartz IV bekommt, die haben mein Anliegen an JA weiter geleitet. Zu Info: mein Exmann ist kerngesund, da er regelmäßig inm Fitnessstudio trainiert, Zeit und Geld hat er ja.
Ich arbeite in Vollzeit und sorge für mein Kind, wieso ich alleine?
da hilft nur ein Anwalt, denn das Jugendamt hätte ihnen den Vorschuss zahlen müssen. Da ist ganz was fieses gelaufen und das kann man ändern. Gehe dagegen an. Wir Frauen müssen zwar immer Nerven wie Drahtseile haben, aber der Kampf lohnt sich. Geben Sie mal Bescheid was das gegeben hat.
Gruss
Agnes
150 € sind wirklich ein Witz. Aber müsste das Jugendamt denn nicht Unterhaltvorschuss leisten und zumindestens den Rest vorrausbezahlen ? Da würde ich nochmal nachhaken. Zur Not müsste man wirklich einen Anwalt hinzuziehen.
Guten Tag,
ich bekomme seit 2002 keinen Kindesunterhalt für unser
gemeinsames Kind. Habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die
tun aber nichts, außer Schreiben nette Briefe an mein Exmann,
mit der Bitte Kindesunterhalt zu zahlen. Da mein Exmann lange
Zeit Arbeitslos war, hat das Jugendamt Unterhaltstitel von
180-€ auf 150-€ runter gesetzt. Mich hat niemand gefragt und
ich bin damit nicht einverstanden. Meine Tochter ist 12 Jahre,
150-€ Unterhalt ist ein Witz, laut Düsseldorfer Tabelle soll
Sie mindestens 334-€ bekommen.
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie soll ich vorgehen um
Unterhaltstitel entsprechend anzupassen?
JA hat Unterhaltstitel von 180-€ auf 150-€ runter gesetzt (das hat sich mein Exmann gewünscht) ich bekomme keinen Cent. Es ist nur so, falls mein Exmann irgendwann arbeiten würde, soll er Unterhalt rückwirkend auszahlen und es sind 150,- € monatlich und nicht das was Sie (laut Düsseldorfer Tabelle) mindestens bekommen soll. Meine Tochter ist 12 und hat kein Recht auf Unterhaltvorschuss.
Solange der Kindesunterhalt in vielen Fällen zum Selbstbedienungslagen für beziehungsunfähige Mütter verkommt, sollten sich die Leistungen für das Kind auf Sachwerte konzentrieren. Allein die Rechnung:
Ich kriege ja Harz IV und Kindergeld und dann auch noch Wohngeld und Unterhalt.
Dann ist die Welt echt schick, oder?
Da mein Exmann lange
Zeit Arbeitslos war, hat das Jugendamt Unterhaltstitel von
180-€ auf 150-€ runter gesetzt. Mich hat niemand gefragt und
ich bin damit nicht einverstanden.
Wenn er unverschuldet arbeitslos (unterhalb des Selbstbehaltes bei Arbeitslosen in Höhe von 770 Euro) ist muss er in Wirklichkeit überhaupt keinen Unterhalt bezahlen. Woher soll er das Geld nehmen? Bank überfallen? Dann hat Eure Tochter aber einen vorbestraften Vater.
Meine Tochter ist 12 Jahre,
150-€ Unterhalt ist ein Witz, laut Düsseldorfer Tabelle soll
Sie mindestens 334-€ bekommen.
Die 334 Euro bekommt sie nur, wenn er mehr als 1.234 Euro netto im Monat verdient.
Darf er - von seinem Geld auch überleben?
Wie kann ich mich dagegen wehren und wie soll ich vorgehen um
Unterhaltstitel entsprechend anzupassen?
Anpassen ist hier wohl auf das wirkliche Zahlmaß reduzieren. Es genügt, wenn Du ihm schriftlich gibst, dass er weniger oder gar nicht mehr bezahlen muss.