HI ich habe ein kleines, aber für mich sehr wichtiges und großes Problem.
Ich bin seit knapp 2 Jahren selbst. und leite eine Personengesellschaft mit 5 Mitarbeitern. Gestern abend beim Essen sagte man mir, ich darf mich auch jurist. Gründen nicht Geschäftsführer nennen. Da dieser Tittel einer Kapitalges. unterliegt.
Ich müsse mich Inhaber nennen.
Das Blöde ist, wenn e swirklich so ist alle VK und Briefpapier müsse ich dann einstampfen.
Wer kann mir mit Gewissheit sagen wie die rechtl. Grundlage dazu aussieht.
Vielleicht sogar mit § oder wo man es nachlesen kann.
Ich bitte von „ich glaube“ und „ich habe mal gehört“ Abstand zu nehmen.
Danke
für eure Hilfe