Titel Geschäftsführer

HHallo,

ich bin selbständig und Inhaber eines kleinen Dienstleistungsunternehmens. „Darf“ ich mich in der Außendarstellung Geschäftsführer nennen ohne juristisch mit negativen Folgen rechnen zu müssen?

Danke im voraus!

Gruss

Jaromil

Hallo,

welche Gesellschaftsform hat denn dein Unternehmen?

Gruß

Matthias

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Hallo,

welche Gesellschaftsform hat denn dein Unternehmen?

Hallo,

ich bin Freiberufler, ich gestehe, ich weiss gar nicht welche Rechtsform ich dann habe, eine GBR?

Gruß
Jaromil

Hi,

Geschäftsführer ist auf die GmbH beschränkt. Bei einer ohG, KG oder GbR ist man bestenfalls geschäftsführender Gesellschafter.

Gruß,
Christian

Hallo Jaromil,

also wenn Du´s nicht weisst bist Du wohl einfach schlicht und
ergreifend selbständig / freiberuflich tätig (Zu ner GbR braucht man
mindestens 2). Das heisst, Du hast einen Gewerbeschein oder bist in
einem der freien Berufe tätig (Grafiker, Photgraph, Architekt, etc.).
Wenn es so und nicht komplizierter ist, dann bist Du rechtlich ein
Zwitter. Ich nehme mal an, dass Deine one-man-show so klein ist, dass
ein „in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht
erforderlich ist“, § 1 II Handelsgesetzbuch. Dass wiederum hieße
dann, dass für Dich fast alles nach BGB läuft, und zwar so: ist es
für die selbständige Tätigkeit, bist Du NICHT Verbraucher im Sinne
des BGB, ist es für Deine privaten Belange, bist Du Verbraucher. Es
gelten also je nach dem uU andere gesetzliche Regelungen.

Zurück zu Deiner Frage: ich würde mal sagen, es macht keine Probleme,
dass Du Dich als GF bezeichnest. Du machst ja hoffentlich niemanden
glauben, hinter Dir stünde eine Weltfirma, im Zweifel wird er halt
nachfragen. Rechtlich relevant wäre es mE nach nur, wenn Du den
anderen damit über irgendwas wie z.B. Deine Zahlungsfähigkeit
täuschen würdest. Ansonsten…

Gruß - Jaschiii

Hi Christian :o)

Geschäftsführer ist auf die GmbH beschränkt. Bei einer OHG, KG
oder GbR ist man bestenfalls geschäftsführender
Gesellschafter.

An sich hast du schon recht, nur ich würde das „ranking“ eher anders sehen. Man braucht einen „Geschäftsführer“ wenn man selbst zur Ausübung der Geschäfte nicht berechtigt ist, z.B. in der GmbH. OHG, KG und GbR setzen jedoch voraus, dass zumindest einer der Gesellschafter zur Führung der Geschäfte befähigt sein muss, der ist dann halt (per Definition) der „geschäftsführende Gesellschafter“.

°wink°

Tiger

Hmmmm,

schon irgendwie merkwürdig, dass du das nicht weißt.

Aber ob Einzelgesellschaft oder Freiberufler, du musst unter deinem eigenen Namen auftreten. Alles andere bedarf der Eintragung in das Handelsregister.
Insofern ist es doch überflüssig auf die Visitenkarte zu schreiben:

Paulchen Panter EDV Beratung
„Paulchen Panter Geschäftsführer“

Darüber hinaus könnte die Bezeichnung „Geschäftsführer“ bei einer freiberuflichen Tätigkeit darauf hinweisen, dass es sich doch um einen Gewerbebetrieb handelt und somit zu Schwierigkeiten führen.

Gruß

Matthias

Hallo,

ich bin Freiberufler, ich gestehe, ich weiss gar nicht welche
Rechtsform ich dann habe, eine GBR?

Gruß
Jaromil

Inhaber
Hallo,

ein Ein-Mann-Betrieb, der in der Rechtsform einer Einzelfirma geführt wird, wird durch ihren „Inhaber“ vertreten.

Geschäftsführer wäre bei einer GmbH der treffende Ausdruck.

Gruss,
BM