Titel: Handy - TwinBill Verträge

Hallo!

Kann ein Arbeitgeber die Herausgabe der PIN und PUK Nummer eines
Handys, das sowohl privat, als auch dienstlich genutzt wird (TwinBill
Karte) verlangen?

Vielen Dank!

Ahoi, Wolfgang

*Vermutungsmodus an* Firmenhandy?

LG JSP

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Ahoi, Wolfgang

*Vermutungsmodus an* Firmenhandy?

LG JSP

Nehmen wir mal an, es ist ein Firmenhandy, das aber ständig im Besitz des Mitarbeiters ist.

Nehmen wir mal an, es ist ein Firmenhandy, das aber ständig im
Besitz des Mitarbeiters ist.

und wer ist der eigentümer? wer hats bezahlt, den vertrag abgeschlossen?

Hallo,

persönliche Meinung, ohne genaue Rechtskenntnis:
ich würde - solange es sich um ein persönlich genutztes Gerät handelt und das Gerät nicht für eine Gruppe eingesetzt werden soll - keine Daten dazu rausgeben. Besteht der AG trotzdem weiterhin auf PIN & PUK, würde ich ihm das Handy gleich mit dazu abgeben. Dann kann er damit tun, was er will.

Besteht eigentliche eine eindeutige Vereinbarung, in wie weit und in welchem Umfang das Handy privat genutzt werden darf?

Gruß
peherr

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Ahoi, Wolfgang

Firmenhandy ist Firmenhandy…dann sind die Eigentumsverhältnisse doch klar. Oder wie ist die hypothetische Frage gemeint?

LG JSP

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und wer ist der eigentümer? wer hats bezahlt, den vertrag
abgeschlossen?

Hallo!
Eigentümer - Arbeitgeber
Bezahlt - Arbeitgeber
Vertrag - dienstlich Arbeitgeber

  • privat Abeitnehmer
    Da bei einer TwinBill Karte zwei Rufnummern vergeben werden,werden auch zwei Verträge abgeschlossen. Die Kosten die Dienstlich anfallen werden vom AG übernommen, die privaten Kosten vom Arbeitnehmer.

Gruß Wolfgang