Hallo miteinander!
Ich würd gern wissen, was folgende Titel genau bedeuten und wem und wann sie verliehen werden: (–> Ao.Univ.-Prof. Univ.-Doz Dr. XYZ)
- Ao.
- Univ.-Prof.
- Univ.-Doz
Vielen Dank schon mal, für die dutzenden Antworten mfg Tobias
Hallo miteinander!
Ich würd gern wissen, was folgende Titel genau bedeuten und wem und wann sie verliehen werden: (–> Ao.Univ.-Prof. Univ.-Doz Dr. XYZ)
Vielen Dank schon mal, für die dutzenden Antworten mfg Tobias
Ich vermute mal:
Ao.Univ.-Prof. - außerordentlicher Universitätsprofessor?
Univ.-Doz Dr. XYZ - Universitätsdozent…?
Ich weiß nicht, wie das in Österreich geht, aber höchstwahrscheinlich sind beide Personen keine Lehrstuhlinhaber, sondern unterrichten nur im Auftrag.
Wie man an die Titel kommt weiß ich nicht, aber ich hab mal gehört, daß die in Österreich schon bei der Geburt verliehen werden, da man ja dort ohne Titel nicht lebensfähig ist.
Gruß,
Alex
Hallo Tobias,
Ich würd gern wissen, was folgende Titel genau bedeuten und
wem und wann sie verliehen werden: (–> Ao.Univ.-Prof.
Univ.-Doz Dr. XYZ)
Fangen wir mit 2) an:
- Univ.-Prof.
Hier müsste es eigentlich: o. Univ.-Prof. heißen, des es handelt sich hier um einen ordentlichen Universitätsprofessor.
Diese Berufsbezeichnung (!) erhält, wer habilitiert ist (was in der Regel eine Promotion voraussetzt) und einen ordentlichen Lehrstuhl inne hat.
- Ao.
Auch der außerordentliche Professor lehrt und forscht an der Universität, auch er ist promoviert und habilitiert, ist aber nicht INhaber eines Lehrstuhls, sondern gehört zum Lehrstuhl. Er ist eigentlich im Mittelbau der Universität.
Sowohl der o. Univ.-Prof. und insbesondere der a.o. Prof sind Gewächse des alten Hochschulrechts.
o. Univ.-Prof. wird es so zukünftig nicht mehr geben, bzw. weniger, denn in der Regel gibt seit dem neuen Hochschulgesetz nur noch Vertrags-Professuren (befristet und unbefristet), aber keine Verbeamtung mehr.
Die a.o. Professoren sind dagegen vom Aussterben bedroht. Dass es sie gab, hat etwas mit dem für mich nicht durchschaubaren Dienstrecht (Pragmatisierung und Definitivstellung) zu tun:
Diese a.o. Prof. wurden nach Ihrem Studium als wissenschaftliche Mitarbeiter eingestellt, sie haben innerhalb eines gewissens Zeitraums promoviert und habilitiert und sich dadurch den Status der Unkündbarkeit erworben.
Daher bleiben sie auch im Mittelbau (können sich natürlich auch auf die ordentlichen Lehrstühle bewerben) und erhalten den Titel „Professor“ letztlich als Anerkennung für ihre Habilitation.
In Österreich hatte das zur Folge, dass der Mittelbau immer mehr vergreiste und Nachwuchs kaum eine Chance hatte (denn die Stellen waren ja alle von a.o. Profs besetzt). Zudem tat es auch der österreichischen Wissenschaft nicht gut: Denn es kam eine Art wissenschaftlicher Inzucht zustande, die Leute wechselten, um ihre Pragmatisierung nicht zu verlieren, nicht die Universitäten, von außen kam gar keiner mehr rein.
Das neue Hochschulgesetz hat damit derart gründlich aufgeräumt, dass der Mittelbau heute quiasi rechtlos ist - die großen Altlasten eine UNiversitätskarriere in Österreich für viele Nachwuchswissenschaftler in den nächsten 10 Jahren fast unmöglich machen…
- Univ.-Doz
Univ.-Doz., in der Regel promoviert und habilitiert, manchmal nur promoviert. Der Univ.-Doz. hat einen Lehrauftrag an der Uni.
Auch Univ.-Doz., obwohl sie keine Festanstellung haben, können nach mindestens 15jähriger Tätigkeit als Dozent zu a.o. Professoren ernannt werden.
Nebenbei bemerkt: All das gibt es so ähnlich auch in D, dort gibt es dann auch noch „apl. Professoren“ - nicht weniger kompliziert und im universitären MAchtverhältnis genauso bedeutend.
Meine Erfahrung; In D kommt es darauf an, was auf dem Türschild steht (und man verzichtet demonstrativ, jedenfalls oberhalb des Weißwurstäquators auf die Nennung des Titels im Gespräch), in A kommt es darauf an, wie der Raum hinter dem meistens nicht vorhandenen Türschild aussieht…
Grüße,
Taju
Hallo! Danke für die hilfreichen Antworten! mit freundlichen grüßen tobias