Titel: Kindergeldbezug bei Beamten

Hallo, habe mal ne Frage. Angenommen ein Beamter bekommt für seinen
Stiefsohn Kindergeld und kindergeldbezogenen Zuschlag, dieser zieht
aus und der Beamte teilt dies dem Personalamt seines Dienstherrn mit.
Die Zahlung des Kindergeldes wird eingestellt und der Zuschlag fällt
weg.

Wer kann dann das Kindergeld beantragen, bis das Kind 18 Jahre alt
ist. Die Mutter ? Und wo, bei der Kindergeldkasse des Arbeitsamtes,
beim Versorgungsamt ? Die Mutter ist Hausfrau.

Hallo,

zuständig für Nicht-Beamte ist die Kindergeldstelle beim Arbeitsamt (oder wie das jetzt heißt)

Eine Anspruchsberechtigung auf Kindergeld können nicht nur die leiblichen Eltern haben, sondern gleichzeitig zum Beispiel auch die Großeltern, Pflegeeltern oder Stiefeltern. Grundsätzlich kann natürlich immer nur eine Person das Kindergeld für ein Kind erhalten.
I.d.R. ist das diejenige Person, bei der das Kind lebt.

VG,

Birgit

Hallo,

zuständig für Nicht-Beamte ist die Kindergeldstelle beim
Arbeitsamt (oder wie das jetzt heißt)

Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit
also bei den früheren "Arbeits"ämtern. *g*

Links: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php#links_kinder…

Gruß JK