Titel nach 13 Jahren zwangsvollstrecken lassen - Vorgehensweise/Chancen?

Hallo,
aus dem Jahr 2004 habe ich einen vollstreckbaren Titel/Vollstreckungsbescheid über den Betrag von 360 EUR. Ich weiß, dass dieser 30 Jahre vollstreckbar ist, aber ich weiß nicht, wie ich vorgehen müsste und auch nicht, wie hoch die Erfolgswahrscheinlichkeit ist. Damals saß der entsprechende Betrüger bereits in der JVA und hatte (angeblich…) keine pfändbare Habe. Ich habe auch keine Ahnung, ob die Adresse von damals noch stimmt, das ist wohl eher unwahrscheinlich.
Ich vermute, wenn man den guten Mann ausfindig machen kann, dass er schon längst wieder auf freiem Fuß ist und er auch wieder pfändbare Habe hat. Aber wie müsste man vorgehen? Mir liegt seine damalige Adresse sowie die damalige Adresse seiner Schwester vor und die damalige Adresse des Gerichtsvollziehers.
Danke.

Und mit der(und weiteren pers. Daten) wendest Du Dich an die damalige Gemeinde(Einwohnermeldeamt) und fragst nach der aktuellen Adresse.
das ist kostenpflichtig und dauert auch, je öfter der umgezogen ist.

Diese Adressensuche geht in den meisten Fällen auch online.

Und wenn man die Anschrift hat muss man dem nun zuständigen Gerichtsvollzieher (über seine Geschäftsstelle am Amtsgericht) einen Vollstreckungsauftrag erteilen.
Man muss auch die Zinsen seit 2004 nachrechnen und angeben (wenn man die haben will !)

Die Erfolgsaussichten ?
Da kann Dir niemand etwas dazu sagen oder Hoffnung machen. Du musst in jedem Fall erst einmal wieder Geld ausgeben.

MfG
duck313

Hier der Vordruck.
Aber der ist nicht unkompliziert, Hilfe ist wohl angeraten.
Wie Du liest, kann man auch den GVZ (kostenpflichtig) beauftragen Nachforschungen nach dem Aufenthalt des Schuldners zu veranlassen.

Hallo duck,
vielen Dank für deine hilfreiche Antwort!
Wenn ich nur die Vollstreckung (ohne Adress-Suche) beauftragen würde - mit welchen Kosten wäre denn dann wohl in etwa zu rechnen? Denn das ist für meine Entscheidung, ob ich das mache, natürlich ein wichtiger Punkt.
Danke!

Hallo,

dafür gibt es das gute alte Sprichwort:

wirf schlechtem Geld kein gutes hinterher

wenn man schon weiss, das der Schuldner im Knast sitzt/saß ist die Erfolgsaussicht gleich Null.

Wenn jemand wegen Betrug verurteilt wurde, muß man sich mit einer Forderung ziemlich weit hinten anstellen…

Wie kommst darauf, dass nach 12Jahren immer noch keine 380€ + Gebühren vorhanden sein können? Ist das bei Dir auch so? Kennst du dich mit allen solchen Leuten so gut aus, dass du das beurteilen kannst? Das Urteil hast du selbstverständlich gelesen und weißt, wie lange er gesessen hat und dass er nie wieder im Leben irgendwelchen Besitz haben wird?

Ich erstarre in Ehrfurcht vor deinem gewaltigen Wissen.

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Nun kannst du aber davon ausgehen daß jemand, der wegen Betrug zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, die offenbar mehr als zwei Jahre betrug, größere Summen eingeheimst hat. Und die entsprechendem Gläubiger werden ihm schon im Nacken sitzen, so daß die Chancen, mit relativ bescheidenen 360 € plus Zinsen etwas herausholen zu können begrenzt sind.

Du weißt, was eine Privatinsolvenz ist und wie lange die dauert?

Auch bei einer Privatinsolvenz bleiben Schulden aus Straftaten offen…


Wenn er im Gefängnis war, hat er also mindestens eine Strafe von zwei Jahren bekommen oder ist Wiederholungstäter. In jedem Fall ist damit zu rechnen, daß er immer noch eini hübsches Sümmchen Schulden an der Backe hat und die entsprechenden Gläubiger zusehen, daß sie an ihr Geld kommen. Da kommt jemand mit einem relativ kleinen Titel von vor dreizehn Janren ziemlich weit hinten in der Liste.

Vielen Dank für den Link bez. Privatinsolvenz.

Wer erstellt diese „Liste“? Also wer bestimmt, wenn einer bloß 1000 EUR hat und es sind 30 Leute da, denen er 1000 schuldet, wer Geld bekommt?

Hallo,

bei einer Privatinsolvenz bekommt keiner der Gläubiger seine
volle Summe, sondern es wir quotenmäßig auf alle ein Betrag „abgezahlt“ .

Ansonsten bekommt derjeniege Gläubiger, dessen Pfändung zuerst greift, den Pfändbaren
Teil des Einkommens des Schuldners und der Rest geht leer aus.

Wobei es aber mehr als unwahrwahrscheinlich ist, das bei jemanden, der wegen Betruges bereits rechtkräftig verurteilt wurde, wirklich eigenes Vermögen zu finden ist.

Vorhandene Vergögensgegenstände werden in der Regel anderen Gläubigern gehören, die der Schuldner ebenfalls betrogen hat.

Mithin sollte man die 380 € als Lehrgeld abschreiben und nicht aus „recht haben wollen“ noch 1.000 € oder mehr zum Fenster rauswerfen.