Titel nach Versäumnisurteil - Umsetzung?

Hallo liebe (Fach-) Leute,
wie könnte ein sinnvoller Ansatz/Ablauf mit einem Gerichtsvollzieher aussehen, wenn gegen einen Schuldner ein Titel besteht und dieser einen Offenbarungseid geleistet hat?
Hintergründe: Schuldner wohnt ewig weit weg, hat offiziell kein Geld, Gerichtsvollzieher kennt Schuldner bereits und sein Gebahren, hat aber wenig Zeit um immer wieder Vollstreckungen zu betreiben.

Wie kommt der Gläubiger durch Eigeninitiative am ehesten an sein Geld?
Kennt jemand hier im Forum eine sinnvolle Taktik?

Und ist z.B. eine Taschenpfändung legal, falls der Schuldner dem Gläubiger mal zufällig über den Weg läuft?

Vielleicht hat jemand einen Link o.ä., wo weitere Infos zu finden sind…

Danke, Helge

Wenn ein Schuldner kein Geld hat, dann hat er nichts. Da kann auch ein Gerichtsvollzieher trotz Titel nichts machen.
Der Gläubiger schaut insoweit in die Röhre. Selber sollte er jedenfalls nichts machen. Schon gar nicht selber „pfänden“. Sowas nennt der Jurist in der Regel Diebstahl oder gar Raub.
Eingentlich hilft da nur abwarten. So ein Titel ist immerhin 30 Jahre gültig.

Sowas nennt der Jurist in der Regel Diebstahl oder gar Raub.

Das kann man so nicht sagen. Es mangelt nämlich an der Absicht der rechtswidrigen (!) Bereicherung, wenn ein entsprechender Anspruch besteht. Einschlägige Tatbestände sind eher solche wie Nötigung.

Levay