Hallo.
Folgender Fall:
Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis fristgemäß gekündigt. SEHR
zum Unwollen des Chefs.
Es sind noch 2 1/2 Wochen bis zum Ende des Arbeitsverhältnis.
Der Chef ist chronisch cholerisch.
Seit der Kündigung ist der Chef noch gereizter als sonst. Alle Weile
bekommt der Chef cholerische Anfälle.
Fast immer bekommt es der Arbeitnehmer ab.
Desweiteren muß sich der Arbeitnehmer auch blöde Sprüche bzgl. seiner
Herkunft (ehem. DDR) anhören.
Es sind oft Kleinigkeiten an denen sich der Chef stört.
Wobei genau genommen, stört sich der Chef an allem u. jedem.
Der Chef hat den Arbeitnehmer gewarnt bzgl. einer möglichen
Krankmeldung. Er (der Chef) würde ihm dann den Arbeitgeberverband
(oder sonst wen) auf den Hals hetzen.
Der Arbeitnehmer ist fertig mit den Nerven, was sich auch körperlich
bemerkbar macht.
Er überlegt nun sich aus psychischen Gründen doch krankschreiben zu
lassen.
Er hat aber Angst vor möglichen rechtl. Konsequenzen.
Der Chef ist chronisch cholerisch und streitsüchtig.
Der Chef wird sicherlich Streß bereiten bei einer Krankmeldung.
Was hat der Arbeitnehmer zu befürchten???
Kann ihm der Chef überhaupt etwas???
Es handelt sich ja wirklich nicht um das berühmte Bauchweh im linken
Zeh.
Der Arbeitnehmer ist wirklich fix und fertig und spürt das bereits
körperlich.
Hinweis: Es gibt KEINEN Betriebsrat. Es handelt sich um ein
Einzelunternehmen. Nur der Chef und ein paar arme Angestellte.
Freue mich auf eure Antworten.
ciao, itaipu
Hallo.
Wenn der AN sich krank fühlt und der Arzt ihn krank schreibt, der AN seine Krankschreibung meldet und ordnungsgemäß die AU vorlegt, dann kann der Chef höchstens die AU anzweifeln und über dessen Krankenkasse den MDK veranlassen, die AU zu prüfen.
Wie nahe der AN den AG dann noch an sich ran lässt, ist ne Frage der gekonnten Abschottung.
MfG
Hallo Line,
wer krank ist muss wieder gesund werden. Der AG sieht sowieso nicht, warum man krankgeschrieben ist.
Zweifelt der AG an der Krankheit, kann er anordnen, dass der AN zu einem Vertrauensarzt geschickt wird. Bin kein Experte, aber ich meine, dass es dafür Fristen gibt, dass es also nicht direkt ab dem ersten Tag der Krankmeldung möglich ist.
Allerdings darf der AG den AN auch zu Hause aufsuche, das ist natürlich doof.
Der zukünftige AG sieht allerdings nicht, ob der AN gefehlt hat.
Der Arbeitgeberverband hat sicherlich Besseres zu tun, als sich um zwei Wochen Krankgeschriebene AN zu kümmern.
Bleibt abzuwägen, ob AN lieber die letzten Wochen auf der Arbeit aushält oder Besuch durch AG riskiert.
Soviel zu meiner Meinung.
Gruß Karino
Halbwissen und falsche Fakten
Hi!
Zweifelt der AG an der Krankheit, kann er anordnen, dass der
AN zu einem Vertrauensarzt geschickt wird.
Kann er nicht! Er kann die Krankenkasse BITTEN, den MDK einzuschalten.
Bin kein Experte,
merkt man
aber ich meine, dass es dafür Fristen gibt, dass es also nicht
direkt ab dem ersten Tag der Krankmeldung möglich ist.
Auch das ist falsch
Allerdings darf der AG den AN auch zu Hause aufsuche, das ist
natürlich doof.
Er darf das auch, wenn er gesund ist. Wo ist das Problem?
Der zukünftige AG sieht allerdings nicht, ob der AN gefehlt
hat.
An einem geschickt formulierten Zeugnis sieht er das sehr wohl.
Bleibt abzuwägen, ob AN lieber die letzten Wochen auf der
Arbeit aushält
Womit er dann offensichtlich auch nicht arbeitsunfähig wäre!
oder Besuch durch AG riskiert.
Wo genau lag noch mal das Risiko?
Soviel zu meiner Meinung.
…die in einem Rechtsforum nichts zu suchen hat.
Gruß
Guido
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