Titel: Rücktritt vom Vertrag,Schadensersatz, Rechtsanwalt
Wenn man ein altes Haus (Bj. 1880) kauft:
ein Renovierungsbedarf besteht, war klar. Man hatte auch einen
Baugutachter dabei, der aber nur dem Augenschein gesagt hat, dass das
Haus soweit ok ist. Ein Anheben von Fussbodenbelägen usw. fand nicht
statt und war auch nicht gewünscht, im Haus standen noch Möbel.
Nach der Schlüsselübergabe dann die Katastrophe.
Es ist jede Wand, auch die Innenwände feucht und die Fussböden sind
alle feucht. Es ist mit Dachpappe, sogar in den Wänden gearbeite
worden.
Der Schaden ist sehr hoch. Die Verkäufer sind Erben.
Haus der verstorbenen Mutter geerbt hatten. Die Abwicklung lief über
die Maklerin. Vor dem Kauf wurde nochmal ausdrücklich und
wiederholt nachgefragt, ob das Haus nicht feucht sei, da es ein
Gerücht gab, Die Maklerin aber verneinte es, sie meint sie
glaubt das nicht. Es wurde immer nach und nach etwas gemacht. Aber
wie. Aufgrund der Besichtigung und auch des releativ guten
Energiepasses war man guter Dinge und hätte auch eine feuchte Wand
in Kauf genommen, aber nicht jede Wand und die Fussböden. Am Tag der
Schlüsselübergabe hat man dann nach Entdeckung des Schadens diesen
sofort reklamiert.
Danach hat man sich mit der Maklerin und einem der Verkäufer
getroffen, der dann eine Schadensregulierung und sogar einen
Rücktritt vom Vertrag vorschlug.
Da er dann aber zur Sicherheit einen Brief von meinem Anwalt bekam,
hat er diese Bereitwilligkeit wieder widerrufen und nun wird
abgestritten, etwas davon gewusst zu haben. Aber die Söhne waren
öfter da zum Rasenmähen und haben auch tapeziert, was von der
Nachbarin erfahren habe. Zudem wurden die Giebel vor 2 Jahren
gemauert. Der Maurer ist ein Nachbar und der hat einem der Verkäufer
auch darauf hingewiesen, dass es ein Wunder wäre, wenn keine
Feuchtigkeit durch die neuen Giebel ins Haus käme usw. Der
Energiepass ist verbrauchorientiert, was nach dem heutigen Kentnissstand
nicht richtig ist, da Bj.1880.Es muss ein bedarforientierter sein,mit
Begutachtung vor Ort-
Auch hatte man gesagt, das Haus war immer schön warm, was von den
Werten aber nicht stimmen kann. Auch fehlte der
Modernisierungskatalog.
Warum weiss die Maklerin oder der Schornsteinfeger sowas nicht?
Zudem sollte vor 3 Jahren ein Bauunternehmer die feuchten Wände
sanieren, aber da hat die Mutter noch gelebt und die Verkäufer geben
an, davon nichts gewusst zu haben.
wie stehen die Chancen, vom Kauf zurückzutreten? Zum
Glück zahlt meine Rechtschutz.
Oder könnte man auch Makler oder Schornsteinfeger zusätzlich haftbar
machen? Danke
Oder könnte man auch Makler oder Schornsteinfeger zusätzlich haftbar machen?
Ich weiß nicht wieso diese beiden Personen hier haftpflichtig sein sollten. Wenn überhaupt ist der Verkäufer haftbar oder der Gutachter, der diese massiven Schäden offenbar völlig übersehen hat.
Das sind Fragen, die schwerlich hier beantwortet werden können. In jedem Fall sollte man das Ganze über einen Rechtsanwalt regeln, der sich einliest und dann eine Prognose abgeben kann, in wie weit ein Rücktritt vom Vertrag unter welchen Umständen möglich ist.
Letztlich entscheidet ein Richter, falls es vorher keine Einigung gibt und der ist ein Mensch und entscheidet nach eigenem Ermessen auf Grundlage der Fakten.
Der Maklerin müsste nachgewiesen werden, dass sie etwas gewusst und bewusst verschwiegen hat. Da offensichtlich bei einer Begehung selbst mit einem Baugutachter nichts zu sehen war, wird die Maklerin wahrscheinlich auch nichts gewusst haben, es gehört nicht zu ihren Aufgaben, die Fußböden zu entfernen um eventuelle Schäden aufzudecken.
Auch der Schornsteinfeger kommt einmal im Jahr zum Waren der Therem und säubern des Schornsteins. Selbst wenn er an der Ausstellung eines Energieausweises mitgewirkt hat, der jetzt nicht gilt, beweist das nicht, dass er etwas von Feuchtigkeit in Böden und Wänden gewusst haben muss.
Aus eigener Erfahrung würde ich raten, den Kaufvertrag rückabzuwickeln und lediglich die Erstattung der Kosten für den Notar zu fordern, aber weitere Schadensersatzansprüche nicht geltend zu machen.
Viel Glück,
Nina
Der Baugutachter macht nur das, wozu er beauftragt wurde. Die meisten Käufer beauftragen aus Kostengründen Architekten oder Gutachter mit einer in augenscheinnahme.
Auch der Gutachter kann nicht erkennen, was nicht bei einer Begehung sichtbar ist. Wenn es keine Hinweise wie Schimmelpilz, Stockflecken, feuchte Stellen, abrollende Tapetenbahnen, modrigen Geruch, etc. gegeben hat, hat der Gutchter nicht falsch gemacht.
Ich finde es etwas merkwürdig, dass bei einem offenbar völlig durchnässten Haus niemand etwas gesehen/gerochen hat, aber, wie gesagt, ohne das Objekt und dessen Zustand zu kennen ist es schwer, etwas darüber zu sagen.
Viele Grüße,
Nina