Titel umschreiben

Hallo, kennt sich hier jemand mit aus ? Eine GmbH hat einen Titel wegen nicht bezahlter Rechnungen erwirkt zu DM - Zeiten. Dann ging die GmbH Insolvenz. Die Insolvenzverwalterin hat den Titel an eine Privatperson verkauft. Die Privatperson muss nun den Titel umschreiben lassen um hieraus vollstrecken zu können. Bei dem Antrag auf Umschreibung ergeben sich folgende Fragen:
1.
Wird bei dem neuen Titel die Summe als Hauptforderung eingetragen, die damals die Hauptforderung war ( natürlich in Euro umgerechnet ist klar)oder die Summe, der im laufe der Jahre durch Vollstreckungsversuchen angefallen sind ?
2.
Muss bei dem Antrag bei Gericht der Kaufvertrag zwischen Insolvenzverwalterin und Privatperson mitgereicht werden, oder würde reichen hierauf bezug zu nehmen. Ich mein weil doch der Schuldner die Anlagen zwecks Stellungnahme zu dem Antrag auf Umschreibung mitbekommt und dem meiner Meinung nach der Kaufvertrag nichts angeht.
3.
Würden bei der Umschreibung weitere Kosten hinzu kommen ? kann mir nicht vorstellen das es umsonst gemacht wird.

Gruß
Frank

Hallo Frank,
ich kann Dir nur mitteilen, was ich schon mehrfach gesehen habe:
Bei Rechtsübertragungen wurde immer der alte Titel beibehalten. Der Übertragungsnachweis mußte beigefügt sein und beides zusammen nochmals an den Schuldner zugestellt werden (es fallen hierfür Zustellungskosten an). Die aktuelle Forderungshöhe muß zumindest durch Forderungsaufstellung belegt werden, wobei auf Anforderung/Wunsch Nachweise über darin aufgeführte Kosten nachzureichen wären.
Gruss, Eva