Titel/ Urkunde Schulden

Hallo,
wie ist es bei einem zinslosen Privatdarlehen in Höhe von 25000 Euro das einem gewährt wurde?
Wenn der Schuldner nicht wie vereinbart zurückzahlen möchte, kann man irgendwo eine Urkunde holen? Muss man dazu einen Anwalt einschalten? Wo gibt es eine solche Urkunde?
Was muss man dafür tun? Und wieviel kostet sie?
Danke!

Hallo,
letztlich kommt es auf die Urkunde vermutlich nicht so sehr an. Es kommt darauf an, ob man die Kreditgewährung, sowie die Randbedingungen zu denen der Kredit gewährt wurde, irgendwie beweisen kann.
Die Frage zeigt mir allerdings, dass es wirklich keine gute Idee ist, Kreditverträge unter Freunden und Verwandten abzuschließen - es sei denn man wäre bereit, zur Not auf das Geld zu verzichten.
VG Klaus Marwede

Sorry,
leider weis Ich es nicht.

Mahnbescheid beantragen Infos dazu beim zuständigem AB.
Formulare gibt es im Schreibwarenhandel

Antwort: Wurde ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen kann man es versuchen. Wenn man sich nicht auskennt, dann kann man einen Anwalt einschalten. Sich jedoch im Voraus nach den Kosten erkundigen, denn wie hoch das Honorar einem Streitwert von € 25.000,–weiß ich nicht.
Sollte kein Rückzahlungs-Vertrag vorliegen, dürfte es schwer werden, wieder sein Geld zu erhalten. Solte der Geldempfänger Insolvenz beantragen, sind die Chancen glich null.

Gruß M

Leider ist Ihre Fragestellung nicht eindeutig: Sind Sie Gläubiger oder Schuldner?

Hallo!
Ich bin der Gläubiger, und der Schuldner ist nicht bereit zurückzubezahlen.

Leider ist Ihre Fragestellung nicht eindeutig: Sind Sie
Gläubiger oder Schuldner?

Guten Abend,
da ist zuerst die Frage : Ist der Schuldner gutwillig,
und kann nur nicht die vereinbarten Zahlungskonditionen einhalten ? Oder zahlt er überhaupt nicht und weigert sich gar ?
Gibt es einen schriftlichen Darlehnsvertrag ?
Ist beim Schuldner „was zu holen“ ?
Frdl. Gruß
Peter Brückner

Da sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Das ist allerdings hier nicht erlaubt.

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Guten Abend!
Nein der Schuldner weigert sich das Geld zurückzuzahlen.
Er könnte selbstverständlich zurückbezahlen, er arbeitet Vollzeit.
Es gibt nichts schriftliches, aber es gibt genügend Zeugen und Beweise, dass er das Geld bekommen hat.
Es wurde Ratenzahlung abgemacht, die er nicht einhält.
Kann man dann die Summe auf einen Schlag zurückverlangen, er könnte dann dafür einen Kredit bei der Bank aufnehmen und ablösen.
Aber wie verpflichtet man ihn hierzu?
Mahnbescheid? Vollstreckungsurkunde?
LG und danke!

Danke

für Ihre weiteren Informationen.

Wenn Sie die Darlehnsvereinbaung - und dass das Geld geflossen ist ! - sicher beweisen können, dann
wäre wohl der erste Schritt das gerichtliche Mahnverfahren (also ein Mahnbescheid). Im ersten Zug könnten Sie den womöglich selbst beantragen. Sollte der Schuldner widersprechen, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, wegen der Höhe der Forderung wird das vor dem Landgericht verhandelt.
Freundliche Grüße Peter Brückner