Ich hoffe, dass ich hier eine Antwort auf meine Frage finde.
In einer GmbH gibt es zwei Gesellschafter, die je 50 der Anteile
innehaben.
Frau X und Herr Y.
Herr Y ist gleichzeitig Geschäftsführer der GmbH.
Die Ehemann von Frau X - Herr Z - ist als leitender Angestellter für
die Firma tätig und führt die Geschäfte praktisch wie ein GF, ohne
als solcher bestellt worden zu sein. Er verdient 4.200 Euro brutto im
Monat.
Meine Frage ist nun, ob Herr Z unter Umständen dennoch voll
versicheurngsfrei sein kann (keine Beiträge zur Renten -
Arbeitslosenversicheurng etc.)?
Der Rentenversicherungsträger hat dies abgelehnt; und zwar nter
Verweis auf die unselbständige sowie weisungsgebundene Tätigkeit des
Herrn Z. Er könne als kaufmännischer Angestellter keinen Einfluß auf
die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung ausüben. Es besteht kein
gleichberechtigtes Verhältnis zu den Gesellschaftern.
Es ist aber anerkannt, dass in Gesellschaften, in welchen familiäre
Bindungen zu Mehrheitsgesellschaftern bestehen (hier: Frau X und Herr
Z), auch ohne Stammbeteiligung ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis ausgeschlossen werden kann. Hier könne die
familiäre Verbundenheit im Ergebnis einen Einklang der Interessen
bewirken, so dass insoweit die persönliche Anhängigkeit zur
Gesellschaft fehlen kann.
Dieses Konstukt ist aber meines Wissens ausschließlich für einen
Geschäftsführer, der keinerlei Anteile am Stammkapital hält. Aber der
Lebenspartner oder die Eltern.
Kann man dies in irgendeiner Art und Weise evtl. auch auf einen
leitenden Angestellten übertragen? Zumal dieser vorliegend, die
Aufgaben des GF in der ganzen Fülle wahrnimmt?
Muss diese Aufgabenteilung aus dem Anstellungsvertrag ersichtlich
sein?
bislang galt immer der Grundsatz - 50% Beteiligung an der GmbH.
und GMBH-Geschäftsführer ergibt Selbständigkeit in der Kranken-
versicherung. Die Rentenversicherung sieht das im Einzelfall
offenbar etwas anders. Ich würde in diesem Falle eine Feststellung
durch die Krankenkasse in schriftlicher Form erstellen lassen
und den Widerspruch bei der Rentenversicherung damit begründen.
Ob das klappt - das weiß ich allerdings nicht.
Hallo,
wenn ich mich nicht verlesen haben sind die beiden Ehegatten zu 50%
Gesellschafter der GmbH und auch beide Geschäftsführer.
Sollte einer von beiden trotz der 50% (es könnten sogar 100% sein)
kein Geschäftsführer der GmbH. sein, würde er (je nach Arbeitsvertrag)
als Angestellter der GmbH gelten (Krankenversicherungstechnisch).
Endgültige Klarheit können hier nur der Gesellschaftervertrag, der
Arbeitsvertrag und eine entsprechende Erklärung über die tatsächlichen
(Arbeits)-Verhältnisse bringen.
Deshlab habe ich auch meine Aussage extra allgemein gehalten.
Gruß
Günter Czauderna
Die betreffende Person besitzt keine Anteile und ist als leitender Angestellter tätig. Dabei führt sie praktisch sämtliche Tätigkeiten eines GF aus. Ist aber keiner.
Die Ehefrau dieser Person ist Gesellschafterin (50 %).
Die anderen 50 % werden von einem Gesellschafter-Geschäftsführer gehalten.
Die betreffende Person möchte gerne als versciherungsfrei gelten.
Daher müsste Widerspruch gegen den Bescheid (versicherungsrechtl. Beurteilung der KK) eingelegt werden.
Ich würde dies gerne unterlassen, da ich mir fast sicher bin, dass er versicherungspflichtig ist.
Auch leitende Angestellte, die bedingt weisungsgebunden sind, stehen in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis; da darüber hinaus kein sog. Unternehmerrisiko besteht.
Der Arbeitsvertrag gibt nur ungenügend bis keine Auskünfte zum Beschäftigungsprofil.
Der Gesellschaftervertrag hilft in dieser Konstellation nicht weiter.
Ich benötige eine gesetzliche „Hausmarke“ bzw. ein stichhaltigen Text aus dem Netz oder Büchern, um ihn davon zu überzeugen, dass er die geleisteten Beträge nicht zurück bekommt.
Er soll sich von nun an zum GF bestellen lassen und gut ist es.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich war ein unnötiges Vollzitat und wurde vom MOD entfernt!
Sehe ich ähnlich. Einen konkreten Text, der das bestätigt, wird man aber kaum finden - die Grundlage zur Thematik „Vers.freiheit von Gesellschafter-Geschäftsführern“ wurde ja bereits angesprochen. Diese trifft einfach nicht zu - im Umkehrschluss ist er also als „stinknormaler“ Angestellter anzusehen.
Wobei es sich ehrlich gesagt für mich als „komisch“ darstellt, dass ein GF und dann noch dieser leitende Angestellte (der gleichzeitig als GF fungiert) angestellt sind… IMO unlogisch. Entweder der leitende Angestellte ist GF (dann melde ich ihn als diesen an), oder er ist es nich. IMHO versuchen hier einfach nur mehr Leute als theoretisch möglich, Versicherungsfreiheit zu erreichen um Kohle zu sparen… Dass das so nich klappt, ist IMO richtig.