Titel - Verwirkung - Schulden

Hallo,

ich habe vor 13 Jahren meine Selbstädigkeit wegen eines Unfalles aufgeben müssen. Daraus sind Schulden von ca. 80.000 € entstanden. Mit einigen Gläubigern habe ich damals Vergeliche ausgehandelt. Die anderen versuchten Ihr Glück mit einem Titel, Pfändung. Was aber bis heute keinen Erfolg brachte.

Ein Gläubiger der zuerst seinen Anwalt beauftragte, ohne Erfolg und dann einen Titel erwirkte, hat aus diesem Titel bis heute nie Gepfändet. Inzweischen sind 12 Jahre vergangen und dieser Gläubiger hat sich - NIE - bei mir gemeldet, obwohl ich nur ca. 15 km von Ihm weg wohne, hat nie Versucht zu Vollstrecken oder irgend etwas unternommen um an sein Geld zu kommen.

Jetzt habe ich im Internet etwas über Treu und Glauben und Verwirkung ( § 242 BGB ) gelesen.

Kann ich mich auf diesen § Berufen, sollte der gerichtsvollziher doch mal kommen ??

Bitte versuche es im Forum Schuldnerberatung
http://www.f-sb.de

Alles Gute
joachimd

Guten Morgen, eine Art Rechtsberatung darf ich nicht leisten, ich bin kein zugelassener Anwalt. Allerdings habe ich etwas Erfahrung, aus der ich berichten kann.
Ich habe einen Schuldner, bei dem ein Inkassobüro nach 23 Jahren ohne vorherige Aktivitäten plötzlich erfolgreich zwangsvollstrecken ließ. Ein Titel gilt ja 30 Jahrelang. Es mag viele Gründe geben, warum Ihr Gläubiger nichts weiter unternommen hat. Möglicherweise war er sich klar darüber, dass bei Ihnen „nichts zu holen“ war, was ja immer mit weiteeren Kosten verbunden ist.
Ich habe mir den Text des § 242 BGB einmal vorgenommen.
Daraus lese ich nirgends, dass ein Gläubiger gegen Treu und Glauben handelt. Allein vom Schuldner ist die Rede. Also, so sagen die Juristen, iszt Ihr „Fall“ nicht unter diesen Paragraphen zu subsummieren.
EIne ganz andere Frage ist es, warum Sie sich jetzt um diese SAche Gedanken machen. Wollen Sie sie aus der Welt schaffen ?
Freundliche Grüße Peter Brückner

Die Antwort auf Deine Frage:
durch den erwirkten Titel hat der Gläubiger 30 Jahre die Möglichkeit eine Pfändung durchzuführen. Die einzige Möglichkeit ist dem zu entkommen, eine Insolvenz mit Restschuldbefreiung.

frag da besser einen rechtsanwalt, ich habe keine juristische ausbildung

gruß
darlina

Hallo zusammen,
ja, im Allgemeinen hat ein Gläubiger mit einem gültigen Titel 30 Jahre lang die Möglichkeit diesen einzufordern, auch wenn sich nicht meldet. Das ist ja das Problematische an der Sache.
Die Sache mit den Verjährungsfristen und der Berechnung von diesen recht kompliziert und vermutlich was für nen guten Anwalt. Bei solchen Beträgen ist das Anwaltshonorar vermutlich gut investiert…
Viele Grüße,
Lars
http://www.schulden-selbsthilfe.de