Titel vollstreckbar?

Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Ihc habe meinen Mieter verklagt, weil er seine Miete nicht gezahlt hat.
Wir haben uns verglichen, in diesem gerichtlichen Vergleich steht u.a., dass er die rückständige Miete zu zahlen hat. Leider ist keine Summe genannt. Kann ich daraus überhaupt vollstrecken? Reicht es, wenn ich dem Gerichtsvolzieher schreibe, wie hoch die rückständige Miete ist?
Danke.

Wir haben uns verglichen, in diesem gerichtlichen Vergleich
steht u.a., dass er die rückständige Miete zu zahlen hat.
Leider ist keine Summe genannt.

Ein Hoch auf den Richter (und die anwesenden Anwälte, so vorhanden).

Kann ich daraus überhaupt
vollstrecken? Reicht es, wenn ich dem Gerichtsvolzieher
schreibe, wie hoch die rückständige Miete ist?

Nein.

Gruß
Dea

Hallo Dea,

ich habe Ihnen eine Mail geschrieben. Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten.
Danke.

du kannst auch alternativ zu der Mailerei den Artikel nochmal in neutraler Form nach FAQ:1129 neu schreiben, dann können die Fachleute hier auch antworten

also als einen fiktiven Fall beschreiben