jemand hat einen vollstreckbaren Titel (ca. 500€+Zinsen)!
Nimmt man sich ein Inkassobüro oder Inkassoanwalt?
Hi,
nein, man hat ja schon einen vollstreckbaren Titel. Für die Vollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Den Titel mit Vollstreckungsauftrag (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts am Wohnort senden. Einen PfüB bekommt man im gut sortierten Schreibwarenhandel. Kann man den nicht ausfüllen, die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, ein spezieller Inkassoanwalt ist hier nicht notwendig.
Falls ein Rechtschutz besteht, alles über diesen laufen
lassen?
Das muß man mit der RS klären, ob sie diese Kosten übernimmt.
oder?
Welches ist für den Gläubigen, der schnellste weg? Welcher
der Sicherste?
Einen sicheren Weg an sein Geld zu kommen gibt es, meines Wissens nicht. Wenn nichts zu holen ist hat man eben Pech gehabt und geht für die Vollstreckungskosten wieder in Vorleistung. Allerdings dürften bei der Forderungshöhe die Kosten nicht all zu hoch sein. Außerdem ist es für die Verjährungsfristen gut, wenn man ab und an die Vollstreckung betreibt.
Welche Kosten treten jeweils auf? Wer zahlt die?
Da mußt Du mal googeln. Die Kosten zahlt zunächst der Gläubiger, kann sie sich über die Vollstreckung beim Schuldner wiederholen, sofern der Gläubiger nun Werte hat.
Wäre der Versuch überhaupt sinnvoll bzw. erfolgreich? gibts
da irgendwelche Erfolgs-Statistiken, denn ich denke 500€ sind
leichter zu holen als 5000€ oder mehr?
Nö, das kommt auf den Schuldner an, hier kann keiner sagen, ob der nun Geld hat oder nicht. Allerdings könnte man vielleicht über den zuständigen Gerichtsvollzieher herausbekommen, ob der Schuldner ihm bekannt ist und ob eine Pfändung sinnvoll ist.
Gruß
Tina