Titel vollstrecken

Hallo,

jemand hat einen vollstreckbaren Titel (ca. 500€+Zinsen)!
Nach einigen Jahren will derjenige „mal nachsehen“, ob man vom
Schuldner (X… Y… GbmH) das Geld nun endlich haben kann.
Der Anstragsteller wohnt im Süden der Deutschlands, der Schuldige im Norden.

Wie geht man am besten vor?
Soll man alles selbst in die Hand nehmen? Wie geht derjenige dann genau vor?
Nimmt man sich ein Inkassobüro oder Inkassoanwalt?
Falls ein Rechtschutz besteht, alles über diesen laufen lassen?
oder?
oder?
oder?

Welches ist für den Gläubigen, der schnellste weg? Welcher der Sicherste?
Welche Kosten treten jeweils auf? Wer zahlt die?
Wäre der Versuch überhaupt sinnvoll bzw. erfolgreich? gibts da irgendwelche Erfolgs-Statistiken, denn ich denke 500€ sind leichter zu holen als 5000€ oder mehr?

Grüße
MICHAEL

jemand hat einen vollstreckbaren Titel (ca. 500€+Zinsen)!

Nimmt man sich ein Inkassobüro oder Inkassoanwalt?

Hi,

nein, man hat ja schon einen vollstreckbaren Titel. Für die Vollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Den Titel mit Vollstreckungsauftrag (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts am Wohnort senden. Einen PfüB bekommt man im gut sortierten Schreibwarenhandel. Kann man den nicht ausfüllen, die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, ein spezieller Inkassoanwalt ist hier nicht notwendig.

Falls ein Rechtschutz besteht, alles über diesen laufen
lassen?

Das muß man mit der RS klären, ob sie diese Kosten übernimmt.

oder?

Welches ist für den Gläubigen, der schnellste weg? Welcher
der Sicherste?

Einen sicheren Weg an sein Geld zu kommen gibt es, meines Wissens nicht. Wenn nichts zu holen ist hat man eben Pech gehabt und geht für die Vollstreckungskosten wieder in Vorleistung. Allerdings dürften bei der Forderungshöhe die Kosten nicht all zu hoch sein. Außerdem ist es für die Verjährungsfristen gut, wenn man ab und an die Vollstreckung betreibt.

Welche Kosten treten jeweils auf? Wer zahlt die?

Da mußt Du mal googeln. Die Kosten zahlt zunächst der Gläubiger, kann sie sich über die Vollstreckung beim Schuldner wiederholen, sofern der Gläubiger nun Werte hat.

Wäre der Versuch überhaupt sinnvoll bzw. erfolgreich? gibts
da irgendwelche Erfolgs-Statistiken, denn ich denke 500€ sind
leichter zu holen als 5000€ oder mehr?

Nö, das kommt auf den Schuldner an, hier kann keiner sagen, ob der nun Geld hat oder nicht. Allerdings könnte man vielleicht über den zuständigen Gerichtsvollzieher herausbekommen, ob der Schuldner ihm bekannt ist und ob eine Pfändung sinnvoll ist.

Gruß
Tina

Den PfüB muß man an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim AG am Wohnort des Schuldner senden

Hallo!

Nach einigen Jahren will derjenige „mal nachsehen“, ob man
vom
Schuldner (X… Y… GbmH) das Geld nun endlich haben
kann.
Der Anstragsteller wohnt im Süden der Deutschlands, der
Schuldige im Norden.
Wie geht man am besten vor?

Zuallererst bittet man das Vollstreckungsgericht um Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.

Soll man alles selbst in die Hand nehmen?

Ist immer sehr sinnvoll, wenn man keinerlei AHnung hat, was zu tun ist.

Nimmt man sich ein Inkassobüro oder Inkassoanwalt?

Einfach nur Anwalt reicht vollkommen aus.

Falls ein Rechtschutz besteht, alles über diesen laufen
lassen?

oder?

Oder einfach weiter Versicherungsbeiträge zahlen ohen was dafür zu bekommen.

Welches ist für den Gläubigen, der schnellste weg?

Beten und Gutes tun.

Welche Kosten treten jeweils auf? Wer zahlt die?

Der Anwalt nimmt EUR 19,28. Der Gerichtsvollzieher etwas mehr, aber nicht viel mehr. Pfändet man ein Bankguthaben oder ein Gehalt, kommen Gerichtskosten in Höhe von EUR 15,- hinzu.

Wäre der Versuch überhaupt sinnvoll bzw. erfolgreich? gibts
da irgendwelche Erfolgs-Statistiken, denn ich denke 500€ sind
leichter zu holen als 5000€ oder mehr?

Leute, die kleinere Summen schulden, sind oftmals zahlungsunfähiger oder -williger. Man weiß es nicht und muss es sich aus den Umständen erschließen. Die o. a. Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist ein gutes Indiz.

Da der Titel wohl schon einige Jahre besteht und wohl schon damals nichts zu holen war und erschwerend hinzukommt das die Schuldnerin eine G (esellschaft) m(it) b(ösen) H(intergedanken) ist :wink:, würde ich mich erst einmal zum Bestand der Gesellschaft, insbesondere über den Umstand ob sich diese in Insolvenz befindet erkundigen.

ml.