Titel - wie ans Geld kommen?

Angenommen ein Gläubiger hat jemanden, der ihm Geld schuldet. Gerichtlich wurde auch schon ein „Titel“ erwirkt. Wie kann nun dieser Schuldner im realen Leben - ohne daß es ihm zu viel kostet - die Schulden „eintreiben“, wenn der Schuldner einfach nicht zahlen will?
Könnte man z.B. mit diesem Titel an den Arbeitgeber des Schuldners heran treten und so bewirken, daß ein gewisser Betrag des Lohnes monatlich nicht an den Schuldner, sondern gleich an den Gläubiger abgeführt wird?

  • Oder muß - wenn der Schuldner einfach nicht zahlen will und vielleicht auch nicht zahlen kann - zwangsläufig erstmal ein Gerichtsvollzieher oder Inkassounternehmen eingeschaltet werden? Wie ist das mit den Kosten dafür - muß da der Gläubiger grundsätzlich wieder erstmal in Vorkasse gehen? Und was ist, wenn beim Schuldner einfach nicht so viel zu holen ist, bleibt dann der Gläubiger auf den Kosten für z.B. den Gerichtsvollzieher sitzen?

Danke schonmal! Und wenn mir wer antwortet, bitte ohne Abkürzungen, ich fange gerade erst an mich intensiver mit dem Rechtsbereich auseinander zu setzen und kenne mich daher noch nicht so aus;c)

Kerstin

A könnte mit dem Titel das Gehalt pfänden, allerdings wird ein potentieller Arbeitgeber ggf die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher verlangen, was Kosten verursacht, die vom Schuldner zwar zu bezahlen sind, aber wenn dort nichts zu holen ist, vom Gläubiger erstmal vorgeschossen werden müssen.
Sollte der Schuldner insolvent sein, dann ists alelrdings ganz schelcht, deshalb vorher beim Insolvenzgericht nachfragen !

Möglich ist die Sachpfändung mittels Gerichtsvolllzieher oder die Pfändung in Lohn/Gehalt, die direkte Kontopfändung oder die Pfändung in sonst. Vermögenswerte. Dies könnten z.B. Lebensversicherungen, Steuererstattungsansprüche sein, als auch Pfändung von Gesellschaftsanteilen, Erbansprüche etc. Es gibt viele Möglichkeiten. Ob das jeweilige erfolgversprechend ist muss man beurteilen und ein wenig Ermittlungsarbeit ist geboten.
Der Gläubiger muss jedoch hinsichtlich der Kosten in Vorleistung treten, kann diese jedoch als Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) wieder von Schuldner verlangen (so weit so theoretisch). Ein Anwalt kann nutzlich sein. Aber auch jedes Amtsgericht (bzw. das dortige ZV-Gericht) kann entsprechende Anträge (kostenlos) aufnehmen und wird (eingeschränkt) beraten.

Grundsätzlich ist es möglich da Pfändungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Pfänden kostet den Gläubigern erstmal geld,zeit und nerven.
Deshalb sollte man infos einholen um zu schauen ob es was bringt.

Desweiteren ist natürlich auch die frage aus welchen gründen die person geld schuldet,hier könnte auch strafrechtlich etwas in frage kommen.
Meist sind die menschen von der strafbarkeit leichter zu überzeugen als durch irgendwelche pfändungsbeschlüsse…

mfg