Titelschutz

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einem best. Stichwort in einer Suchmaschine bin ich auf folgender Seite gelandet: http://www.presse.de/pfv/ta.htm

Wenn ich diese Site richtig interpretiere, kann man sich alltägliche Begriffe und Redewendungen rechtlich schützen lassen. Meine Frage: Wie geht das, was kostet das und was bringt das? Auf der Site hat sich jemand das Wort „partymania“ (uuuups…mache ich mich jetzt strafbar???) schützen lassen. Was würde passieren, wenn ich mir dieses Wort hätte schützen lassen und es zufällig in Hintertupfing auf einem Flyer für eine Dorffete sehen würde? Könnte ich dann die Veranstalter wegen Verstosses gegen das Titelschutzgesetz verklagen? Sind das amerikanische Verhältnisse oder ist das alles nicht soo ernst gemeint?

Bitte um Aufklärung.

Danke

Kuddel

Wenn ich diese Site richtig
interpretiere, kann man sich alltägliche
Begriffe und Redewendungen rechtlich
schützen lassen.

Sorry, das hast Du nicht richtig interpretiert. Für Begriffe und Redewendungen der Umgangssprache gibt es ein Freihaltungsbedürfnis. Für Dienstleistungen und Produkte kannst Du beim Patentamt eine Marke eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist, daß es diese Marke für die betreffende Warengruppe (siehe Verzeichnis des Patentamts) noch nicht gibt und daß es eben besagtes Freihaltungsbedürfnis auch nicht gibt. So wird der Markenschutz für beschreibende Bezeichnungen versagt. Manchmal ist das eine Gratwanderung und es ist schon erstaunlich, was so alles durchgeht. Wenn Du aber ernsthaft einen Markenschutz für Deine Dienstleistung/Dein Produkt brauchst, bist Du gut beraten, Dir keinen allzu angreifbaren Begriff auszuwählen, auch wenn er zunächst als Marke durchgeht. Wenn Du nämlich zu sehr auf den Markenschutz vertraust und ein Zeitgenosse benutzt Deine Marke nichtsahnend, Du haust ihm daraufhin eine Abmahnung um die Ohren und ihr trefft euch vor Gericht wieder, kann man Dir die Marke auch wieder wegnehmen, wenn auf ein Freihaltungsbedürfnis erkannt wird.

Wenn Du also die Marke „Hintertupfinger Schützenfest“ eintragen lassen willst, wirst Du mit dem Versuch, per Abmahnung zu Geld zu kommen, scheitern. Auch dann, wenn die Marke genehmigt werden sollte (wird sie aber bestimmt nicht). Der Name ist beschreibend, er besteht aus Begriffen mit einem Freihaltungsbedürfnis und er enthält außerdem noch einen Ortsnamen- dann wird’s immer schwierig bis unmöglich.

Übrigens gilt die Sache mit dem Freihaltungsbedürfnis inzwischen auch für Internet-Domains.

Gruß
Wolfgang

Hi Wolfgang,

danke für Deine ausführliche Antwort. Damit wären meine Fragen geklärt.

Gruss
Kuddel