Tochter 18 Jahre zog aus und beatragte Harz 4

Hallo,
meine Tochter 18 Jahre, zog bei meiner Exfrau aus und nahm sich eine eigene Wohnung. Da sie noch zur Schule geht steht ihr Unterhalt von meiner Exfrau und von mir zu. Um Ihren Unterhalt zu berechnen zu können, hatte ich bei meiner Ex Frau nachgefragt was sie verdient, dass der Unterhalt anteilig aufgeteilt werden kann. Meine Ex Frau wollte keine Auskunft auf ihren Verdienst geben, daraufhin ging meine Tochter zur ARGE.

Nun hat meine EX Frau und ich vom Jobcenter Post bekommen, Auskunft über den Verdienst von uns einzuholen.

Meine Exfrau verdient ca. 1400 Euro Netto und hat noch 2 weitere aus unsere Ehe bei sich Leben. (11 und 14Jahre)

Ich hatte zuvor für alle 3 Kinder immer mein Unterhalt bezahlt, und will auch meiner Verpflichtung meiner großen Tochter nachkommen.
Da ich einen Nettoverdienst von 2700 Euro habe bin ich mir sicher das ich und meine Exfrau komplett für den Unterhalt meiner Tochter Aufkommen müssen. Da ich mit der ARGE nichts zu tun haben wollte, hatte ich bei denen Angerufen und Nachgefragt ob ich meinen Unterhalt direkt an meiner Tochter bezahlen kann, aber mir wurde gesagt das sie mir keine Auskunfte erteilen dürften und ich die Papiere Ausgefüllt zurückzusenden habe.

Frage 1: Kann ich meinen zu bezahlenden Unterhalt direkt an meine Tochter bezahlen?

Frage 2: Hat es eventuell auch Vorteile dies über die ARGE laufen zu lassen, da meine Tochter schon von 3 Schulen geflogen ist, und schon wieder mit schwänzen anfängt und die gefahr beteht auch von dieser Schule zu fliegen?

Frage 3: Sollte sie von der Schule fliegen oder gehen, sind wir Eltern dann noch Unterhaltspflichtig?

Es wäre schön wenn ich ein paar Antwoten bekommen würde.

Danke

Gruß
zutom

Hallo,

also erstmal finde ich es komisch, dass die Tochter Hartz IV bekommt, wenn sie noch zur Schule geht. Normalerweise müsste sie da Bafög beantragen. Kann es sein, dass sie bereits von der Schule geflogen ist und deshalb Hartz IV bekommt?

Ja, normalerweise kann man den Unterhalt direkt an die Tochter zahlen aber in diesem Fall hat sie ja schon Leistungen von der ARGE bekommen und deshalb müssen jetzt die Angaben dorthin gemacht werden und auch der Unterhalt muss dorthin überwiesen werden, weil eventuell dann Leistungen zurückgezahlt werden müssen, wenn die Eltern das Kind komplett über den Unterhalt finanzieren können.

Nein, ansonsten sehe ich keinen Vorteil das über die ARGE zu machen, da die auch nichts daran ändern können, wenn die Tochter von der Schule fliegt. Eher würde ich mich ans Jugendamt wenden, da die eventuell mit einem Sozialarbeiter auf die Tochter einwirken können.

Ja, die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht, wenn die Tochter von der Schule fliegt.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Antworten ein wenig weiterhelfen konnte.

Hallo, solche komplexen Themen lassen sich nicht „mal schnell“ beantworten.
Ich empfehle, dazu mal zu googeln. Unter der Suche z.B. „mit 18 raus und hartz4“ gibts eine ganze Menge z.B. von der Süddeutschen Zeitung.
Bitte, beachten: Hartz4 ist für BEDÜRFTIGE eingerichtet, wenn z.B. Eltern auch in Hartz4 sind und ihre Kinder nicht unterstützen können!Es wird auf jeden Fall das elterliche Einkommen geprüft, bevor die ARGE zahlt.

Hallo Aengelschen,
meine Tochter ist schon mehrmals von einer Schule geflogen, sie bekommt ALG II von der ARGE ca. 460 Euro + 184 Euro Kindergeld. Das Jugendamt hatte Hilfe über den Indernationalen Jugendschutzbund gegeben, dieses hat meine Tochter beändet.

Meine Frage bezüglich bei einen Rauswurf von der Schule ist der , ich hatte gelesen, das Erwachsene Kinder nur Unterhalt bekommen wenn sie in Ausbildung oder zur Schule gehen. Da dieses das beste Druckmittel gegen faulheit ist, die Zahlung einzustellen. Deswegen hätte ich den Unterhalt lieber direkt an sie bezahlt.

Danke für deine Rückantwort.

Thomas

Hallo Elke,
ich hatte mich diesbezüglich schon versucht mich schlau zu machen, hatte aber wie in meinen Fall leider nichts gefunden.
Ich selbst bekomme kein Harz4, und ich glaube, dass meine Tochter ALG II bekommt. Auf jeden Fall bekommt sie vom Jobcenter ca. 460 Euro und 184 Euro Kindergeld. Ich weiß das ich meine Tochter unterstützen muss, aber ich hätte lieber ihren Unterhalt direkt an sie überwiesen, um Druck aufzubauen, wenn sie die Schule abbricht oder verwiesen wird. So müsste ich mich dann mit der ARGE Auseinander Setzen, und wenn die ARGE letztendlich nichts bezahlt, ist es denen gleichgüldig.

Nochmals Danke für deine Rückantwort
Thomas

Hallo Thomas, ich kann Dich gut verstehen. Versuch doch trotzdem, Deinem Kind klar zu machen, dass es sich lohnt, die Schule zu Ende zu bringen und auf eigenen Beinen zu stehen.
Alles BESTE Elke

Also soweit ich weiß, sind die Eltern bis mindestens zum 25. Lebensjahr unterhaltspflichtig. Und es muss mindestens eine Ausbildung finanziert werden. Bisher hat die Tochter ja noch gar keine Ausbildung.
Da die Tochter aber offensichtlich Hartz IV bekommt, muss jetzt das Einkommen der Eltern von der ARGE geprüft werden. Alles weitere muss dann mit der ARGE besprochen werden.

Hallo Elke, dass will ich auch, dass sie die schule macht, und dann eine vernünftige Ausbildung.

Danke
Thomas