Tochter als Betreuerin ?

Hallo!

Meine Mutti war am 20.12.13 gefallen und wurde zum Pflegefall/Stufe III und ich behalte sie zuhause, weil wir zusammen wohnen. Es fehlte ein Formular und man sagte mir bei der Sparkasse, dass sie einen Betreuer braucht, da sie nichts mehr unterschreiben kann, obwohl wir gegenseitig Bankvollmacht haben. Das war für mich ein Schock. Habe schon viel Negatives von Betreuern gehört (Geld veruntreut, Pflegeperson gequält). 

´Wenn ich beim Gericht den Antrag stelle, könnte das abgelehnt werden und was wird überhaupt geprüft. Ich habe MS und sitze im Rollstuhl, kann trotzdem vieles. Wäre mein Zustand ausschlaggebend?

Italy

Hallo Italy,

überlege einmal selbst. Wenn Probleme auftauchen und Dinge zu erledigen sind,
wie z.B. bei den Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim oder Gerichten dürftest Du doch sicherlich schon ein paar kleine Probleme haben im Rollstuhl ohne fremde Hilfe dort hinzukommen.

Also sollte man sich vielleicht überlegen, ob es nicht doch eine Vertrauensperson für euch beide im näheren Umfeld gibt. (Verwandtschaft oder Bekanntenkreis, evt. auch eine liebe Nachbarin).

Viele Grüße!
Merger

Betreuerin ist keine Pflegerin
Hallo Merger

überlege einmal selbst. Wenn Probleme auftauchen und Dinge zu erledigen sind, wie z.B. bei den Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim oder Gerichten dürftest Du doch sicherlich schon ein paar kleine Probleme haben im Rollstuhl ohne fremde Hilfe dort hinzukommen.

Der Betreuer ist keine Pflegeperson, sondern der/diejenige, der die Aufgaben erledigt, für die Willenserklärungen notwendig sind. Der Betreuer ist also in erster Linie jemand, der unterschreibt.

Ich glaube, es sollte sogar vorzugsweise jemand aus dem Verwandtenkreis sein, und die Verwandten müssen zunächst gefragt werden, ob sie das machen wollen, bevor man eine fremde Person damit beauftragt. (Ich habe mich interessehalber darüber mal informiert, als eine Nachbarin eine Betreuerin bekam, bin also kein Experte und kann die Ursprungsfrage nicht zuverlässig beantworten)

Der Betreuer kann natürlich auch Pflegepersonal bestellen usw.

Viele Grüße

´Wenn ich beim Gericht den Antrag stelle, könnte das abgelehnt
werden und was wird überhaupt geprüft. Ich habe MS und sitze
im Rollstuhl, kann trotzdem vieles. Wäre mein Zustand
ausschlaggebend?

Italy

Hallo!
Betreuer kann jeder werden, der geistig und körperlich dazu in der Lage ist. Verwandte werden dabei durchaus gerne gesehen. Du hast einen entsprechenden Antrag beim Betreuungsgericht zu stellen, dann wird das Verfahren in Gang gesetzt, die zu betreuende Person gehört und schließlich ein Betreuer bestellt.

Bei der Auswahl des Betreuers im Betreuungsverfahren hat das Gericht folgende Rangfolge einzuhalten:

Wunsch des Betroffenen
Ehegatte, Lebenspartner, Eltern oder Kinder
weitere Verwandte oder Bekannte
andere ehrenamtliche Betreuer
Vereinsbetreuer, Behördenbetreuer oder Berufsbetreuer
Betreuungsverein oder Betreuungsbehörde

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerbestellung

Hallo Simsy Mone,

Hallo Merger

überlege einmal selbst. Wenn Probleme auftauchen und Dinge zu erledigen sind, wie z.B. bei den Ärzten, Krankenhaus, Pflegeheim oder Gerichten dürftest Du doch sicherlich schon ein paar kleine Probleme haben im Rollstuhl ohne fremde Hilfe dort hinzukommen.

Der Betreuer ist keine Pflegeperson, sondern der/diejenige,
der die Aufgaben erledigt, für die Willenserklärungen
notwendig sind. Der Betreuer ist also in erster Linie jemand,
der unterschreibt.

Da bin ich völlig deiner Meinung. Allerdings gehört auch dazu,
dass die Betreuerin die von mir genannten Institutionen aufsuchen muss und dies dürfte einer Rollstuhlfahrerin nicht immer ohne fremde Hilfe gelingen.

Ich glaube, es sollte sogar vorzugsweise jemand aus dem
Verwandtenkreis sein, und die Verwandten müssen zunächst
gefragt werden, ob sie das machen wollen, bevor man eine
fremde Person damit beauftragt.

Ich sehe dies etwas anders. Es sollte jemand sein zu dem man Vertrauen hat
und natürlich auch in der Nähe wohnt.

Eine Verwandte die z.B. mehrere hunderte von KM entfernt wohnt dürfte da weniger in Frage kommen.

Meine Ehefrau hat bis letztes Jahr einen jungen Behinderten betreut der 200 km entfernt in einem Pflegeheim verbrachte. Selbst dies war manchmal schon sehr zeitaufwendig.

Gruß Merger

Da bin ich völlig deiner Meinung. Allerdings gehört auch
dazu,
dass die Betreuerin die von mir genannten Institutionen
aufsuchen muss und dies dürfte einer Rollstuhlfahrerin nicht
immer ohne fremde Hilfe gelingen.

Also 1. lebt die Mutter ja bei ihr zu Hause, insofern muss sie im Moment in kein Heim fahren. Für Arzttermine gibt es durchaus Krankentransporte, die muss sie nicht selbst übernehmen. Und sie wird wohl in ihrem bisherigen Leben auch alles ganz normal im Rollstuhl erledigt haben - denke ich.

Und wenn sie mal fremde Hilfe braucht, wird sie sicherlich Bekannte/Freunde haben.

Ich bin selbst Betreuerin und nach meiner Erfahrung ist es zum Einen viel, viel Bürokratie, die zu übernehmen ist. Eine Pflegestufe III würde auch ich - als Nichtrollstuhlfahrerin - nicht allein zum Arzt fahren.

Gruß
A.A.

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Der Betreuungsauftrag ist in verschiedene Aufgabenkreise aufgeteilt. Da gibt es z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Postverkehr und Telekommunikation usw.
Du fragst gerade nach dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Je nach den Umständen wird das Gericht die Tochter, wenn sie das machen will, als Betreuer bestellen für alle erforderlichen Aufgabenkreise, aber nicht für die Vermögenssorge.

Ich bin selbst Betreuerin und nach meiner Erfahrung ist es zum
Einen viel, viel Bürokratie, die zu übernehmen ist. Eine
Pflegestufe III würde auch ich - als Nichtrollstuhlfahrerin -
nicht allein zum Arzt fahren.

So weit so gut.
Du hast Menschen erlebt die Pflegestufe III haben und zu Hause von den Angehörigen gepflegt werden ?

Nur frage ich mich, wie dies eine Tochter tun kann, die selbst im Rollstuhl sitzt ?

Bei Pflegestufe III ist eine 24 Stunden rund um Betreuung erforderlich,
die meist nur von Pflegefachkräften durchgeführt werden können,
aber mit Sicherheit nicht von einer Frau die an den Rollstuhl gebunden ist.

Und in diesem Fall, reicht eine Betreuerin nicht aus.

Was anderes wäre es, wenn zusätzlich eine Pflegerin rund um die Uhr zur Verfügung stehen würde, aber davon wurde nichts geschrieben.

Gruß Merger

Hallo!

Zunächst mal ist es nicht zwingend erforderlich eine Betreuungsvollmacht gerichtlich erteilen zu lassen. In den meisten Fällen reicht eine „normale“ Vollmacht aus - siehe z.B. hier:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/betr…
http://www.familienratgeber.de/recht/gesetzliche_bet…
dort auch > Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung
http://www.wegweiser-demenz.de/rechtliche-betreuung…

Wenn die alte Dame nicht mehr schreiben kann, dann ist es allerdings für eine normale, eigenhändig unterschriebene Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung schon zu spät.
Zumindest müsste eine Verfügung der alten Dame dann notariell gefertigt werden.

Was ich mich bei alledem aber frage - und was auch entscheidend für Umfang der Betreuung sowie Art und Weise der Betreuerbestellung sein dürfte:
Warum kann die alte Dame nicht mehr unterschreiben?
Liegt es am körperlichen oder am geistigen Zustand - oder an beidem?

Grüsse Rudi

So weit so gut.
Du hast Menschen erlebt die Pflegestufe III haben und zu Hause
von den Angehörigen gepflegt werden ?

Nur frage ich mich, wie dies eine Tochter tun kann, die selbst
im Rollstuhl sitzt ?

nun - sie hat nirgends geschrieben, dass sie ihre Mutter alleine PFLEGEN möchte. Was hindert sie daran, einen Pflegedienst damit zu beauftragen? Das sind doch zwei Paar Schuhe, die Pflege und die Betreuung. Ich PFLEGE auch nicht.

Vielleicht entscheidet sie sich ja auch irgendwann für ein Pflegeheim - aber DANN wird es erst Recht notwendig, dass ein Betreuuer (ein gesetzl. Bevollmächtigter) für Entscheidungen und Unterschriften da ist.

Gruß
A.A.

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Hallol!

Danke für die vielen Antworten - sehr interessant. Werde alle lesen und mich dann wieder melden. Dauert etwas.

Viele Grüße
Italy

Guten Abend!

Eure Antworten sind wirklich sehr gut, aber ich werde lieber eine bekannte Anwältin mit der Aufgabe betrauen, bevor ich etwas falsch mache oder sage. Man weiß ja nie, an wen man gerät. Und ich bin dann abgesichert und beruhigt. Einen schönen Abend noch.

Italy

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