Tochter blieb im Fahrstuhl stecken! Vater öffnet Tür eigenhändig. Wer muss für den Schaden Aufkommen

Hallo,
Meine 6jährige Tochter blieb im Aufzug (Mietshaus in dem ihre Oma lebt) stecken, da sie in Panik verfiel und wir weder den Hausmeister noch die Mietverwaltung erreichen konnten,
machte mein Mann die Tür von außen auf.
Auf die Idee die Feuerwehr zu rufen sind wir in dem Moment leider nicht gekommen!
Diese scheint jetzt ausgehangen zu sein und die Mietverwaltung sagt jetzt das war mutwillig und wir müssen für den Schaden Aufkommen.
Wenn dem so ist werde ich das auch tun, allerdings habe ich mittlerweile erfahren, dass dieser Aufzug anscheinend nicht mal TÜV hat und schon lange nicht anständig gewartet wurden!

Die frage ist also, müssen wir bezahlen, oder ist dafür die Versicherung des Vermieters zuständig?

Ich danke schon mal im Voraus für Antworten!

Hallo, sofern vorhanden (hoffe ich mal), unbedingt die Privathaftpflicht einschalten. Die prüft das alles und ersetzt ggf. den Schaden.
Ich persönlich würde erst mal wissen wollen, was die 6-jährige Tochter alleine im Fahrstuhl macht. Wenn die öfters Fahrstuhl fährt, kann man ihr das wohl zutrauen. Dann liegt eher keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, die Tochter ist unter 6 --> keine Haftung.
Wenn eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, könnten die Eltern in Anspruch genommen werden.
Wie zu merken ist: ziemlich viel Juristerei. Daher die Profis einschalten,
viele Grüße
Andreas

Hallo Bienchen1682,

mutwillig würde ich das Verhalten nicht bezeichnen, da die Feuerwehr sicherlich nichts anderes getan hätte und Ihr Verhalten bezüglich Ihrer Tochter für mich vollkommen nachvollziehbar ist.

Wichtig: Was die Hausverwaltung sagt, ist vollkommen egal, zu entscheiden hat Ihre Haftpflichtversicherung, ob Sie den Schaden tragen würde oder nicht. Daher bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anbieter im Bereich privat Haftpflichtversicherung auseinander zu setzen. Natürlich würde ich parallel auch mit einem Anwalt sprechen, wie die rechtslage aussieht, wenn der Fahrstuhl gar nicht mehr „zugelassen“ ist, durch regelmäßige Wartung, etc.
Wenn Sie die TÜr nur geöffnet haben, wie es die Feuerwehr auch getan hätte und dabei keine weiteren großen zusätzliche Schäden verursacht haben, dann kann ich mir eine Kulanzleistung bei dem Versicherungsanbieter der Hausverwaltung vorstellen. Die Versicherungsanbieter werden einen Sachverständigen schicken, der da genaue Auskunft geben kann. Daher sollte Ihr erster Schritt dahin gehen, dass Sie Ihren Versicherungsanbieter kontaktieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Antwort
Sorry, aber wir sind Anlageberater. Das ist nicht mein Bereich.

Hallo. Die Antwort fällt leider nicht in mein Fachgebiet. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass die Befreiung der Tochter wohl über allem anderen steht; wenn also die Technik nicht richtig funktionierte, dann war schließlich das der Auslöser und alles weitere nur eine Folge. Ihr Rettungsversuch war zielführend und vielleicht weniger preisintensiv (Schadenminderung). Ich denke, dass hier ein Konsens mit dem Verwalter angestrebt werden sollte, der die Wartung auch hätte besser im Auge behalten sollen- dahin kann sich ggf. jetzt noch Ihr Vorwurf richten.
Ich wünsche alles Gute!

Die Versicherung des Vermieters kann ich mir hier nur vorstellen , wenn der Fahrstuhl nicht entsprechend gewartet wurde, sonst gäbe es keinen Grund. Leider ist dass Thema zu juristisch daher bin ich mir hier sehr unsicher aber würde ehr über die Fahrstuhlfirma oder die Wartungsfirma gehen ob hier alles regelmäßig gecheckt wurde.

Tut mir leid

Hallo Bienchen1682,

sollte dem so sein, dass der Aufzug nicht regelmäßig gewartet wird, ist der Hauseigentümer, aufgrund der Verschuldenshaftung, dafür haftbar zu machen. Wenn dieser beweisen kann, dass der Fahrstuhl doch regelmäßig gewartet wird, dann erst müsst ihr für den Schaden aufkommen.

Gruß Chrissi

hallo,
ich danke nochmal für die schnelle antwort.
ja, unsere Tochter fährt öfter und vor allem mit diesem Aufzug! Sie ist rein hat auf den Knopf für das stockwerk gedrückt und als die Tür zu war tat sich nichts mehr!

Ich warte noch auf den rückruf meiner Versicherung und werde dann mal sehen, was die sagen!

MfG

Hallo Bienchen,
ich hattre zwar schonmal geantwortet, allerdings ist beim Versenden der Rechner abgestürzt.
Wenn Sie eine Rechnung vom Vermieter oder Besitzer des Fahrstuhles erhalten haben, so reichen Sie diese Ihrer Privathaftpflicht weiter. Diese hat eine unterne Rechtsabteilung und wird entscheiden ob die an Sie gestellen Ansprüche gerechtfertigt sind. Vorher heine Zahlung leisten. sonst entfällt Ihr Versicherungsschutz.

Alles Gute Boxer 1965

Entschuldigung ich habe beim abschicken der frage einen Fehler gemacht!

Mfg

Sie sollten den Vorfall Ihrer Privathaftpflichtversicherung übergeben. Die kümmert sich darum, dass unberechtigte Forderungen gegen Sie abgewehrt und berechtigte bezahlt werden.

Sollten Sie keine Priathaftpflichtversicherung haben, sollten Sie schnellstens eine abschließen - das nützt Ihnen zwar in diesem Fall nix mehr, schützt Sie aber in Zukunft vor genau solchen Dingen. Ansonsten würde ich es bei den beschriebenen Zuständen auf den Rechtsweg ankommen lassen. Man könnte soger zum Angriff übergehen, denn der Betreiber des Lifts hat sicherzustellen, dass der Lift funktioniert und es im Notfall einen Alarmknopf gibt, über den Hilfe gerufen werden kann. Sollte die Anlage keinen gültigen TÜV haben macht er sich sogar strafbar. Keinesfalls würde ich hier ohne weiteres irgendwas bezahlen. Ich hoffe, das war hilfreich.

Ich danke für die Antwort, ich werde jetzt wirklich erst mal mit meiner Versicherung reden!

Ist der bessere Weg und teile ihnen mit, dass es eine Hilfeaktion war!! :wink:
Andreas

Hallo,
ich würde hier auf jeden Fall die eigenen Haftpflichtversicherung einschalten.
Nach meinem Verständnis handelt es sich um „Gefahr im Verzug“. Und da ist das schnelle eingreifen, meiner Meinung nach, richtig.
Doch mein Verständnis ist nicht immer das Rechtsverständnis.
Daher würde ich die Haftpflichtversicherung einschalten und auch eine Rechtsschutzversicherung, sofern vorhanden. Wenn nicht, würde ich trotzdem das Geld für eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ausgeben.
Hilft das weiter?
Viele Grüße
Heiko Fichter

Tochter Fahrstuhl! stecken
Ich rate Ihnen einen Anwalt einzuschalten

in diesem Fall duerfte die Streitfrage

o h n e einen Anwalt

nur zu Ihrem Nachteil sein

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung ?

Wenn ja, umgehend den Fall der
Rechtsschutzversicherung melden
und von der Rechtsschutzversicherung einen
fachkundigen Anwalt in Ihrer
Naehe empfehlen lassen.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung
haben

  1. vereinbaren sie einen Termin
    ein Beratungsgespraech
    bei eineme Anwalt fuer
    Strafrecht

schildern Sie dem den genauen
Sachverhalt

alles weitere…wird Ihnen dann
erklaert werden

Ihnen durefte meine Erachtens
kein Fehlverhalten vorgeworfen
werden, weil Sie auf die
Hilflosigkeit Ihres Kindes
sich berufen koennen.

Es leige keine grobe Fahrlaessigkeit
durch Ihr Verhalten vor

Freundliche Gruesse

Tochter blieb im Fahrstuhl stecken!
Hallo,
ist zwar mehr ein Fall für einen RA als Versicherung…m.E. muß aller 2 Jahre TÜV-Prüfung erfolgen, hat jeder Fahrstuhl einen Notrufknopf (den konnte die Kleine sicher nicht finden).
Die Frage ist, warum die Tür nicht aufging? Wenn techn. Fehler-dann solltet Ihr keine Haftung haben. Versicherung des Verwalters bezahlt max. bei böswilliger Beschädigung von Unbekannten. Wäre also ein Fall für RA. Ihr könnt ja mal Eure Priivate Haftpflicht fragen, wie das so bei Schäden, die durch Hilfeleistung enstehen, versichert ist. Einige wenige Gesellschaften haben das versichert, wobei das eigentlich nur für Hilfeleistung für Fremde gilt. Ansonsten würde ich es darauf ankommen lassen, würde mal ein Foto vom Innenraum des Fahrstuhls machen, insbesondere dort wo die TÜV-Bestätigung aushängt u. vorher mal einen RA anrufen.
Gruß WB

Hallo,
also über eine Versicherung das Laufen zu lassen wir schwierig aus meiner Sicht, wahrscheinlich unmöglich. Selbst die PHV von euch wird wahrscheinlich da nicht mit spielen. In wieweit die Gebäudeversicherung einspringt, kann ich aus der Ferne nicht sagen.
Ich persönlich würde mit der Hausverwaltung sprechen, da wenn Sie selbst die Feuerwehr gerufen hätten, wäre auch ein Schaden entstanden und wenn sich dann herausstellt das dort nicht mal TüV geprüfte Aufzüge sind, gibst richtig Ärger für die Firma und sie müssten den Einsatz der Feuerwehr auch noch bezahlen. Die Feuerwehr wird auch keine Rücksicht bei Aufmachen des Fahrstuhls nehmen, wenn ein Kind in Panik geraten ist.

Viele Grüsse
Boris Christmann

Tochter im Fahrstuhl
Hallo Bienchen1682,

also das ist natürlich ein komplizierter Fall da würde ich Ihnen empfehlen Ihre Versicherung zu Fragen ob diese den Schaden bezahlen, andererseits ist es natürlich so, dass wenn der Fahrstuhl nicht ordentlich geprüft und funktionstüchtig ist ein Fehler des Vermieters ist .
Meine 2. Empfehlung ist Ihre Rechtsschutz Versicherung
darüber aufklären zu lassen was die nächsten Schritte wären .

Es kann in dem Fall sein das Sie eine Teilschuld bekommen dann müssten Sie ein Teil von der Haftpflichtversicherung bezahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

ater öffnet Tür eigenhändig. Wer muss für den Schaden Aufkommen
ich kann Dir das leider nicht sagen.
Mein Rat ist, einen Anwalt zu fragen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast ruf den mal an. Die können Dir auch weiter helfen.
Viele Grüße und Viel Erfolg
Julius