Gerade fiel mir eine Geschichte aus meiner Schulzeit ein - Der Vater einer Freundin bekam bei einem Ägypten-Urlaub ein Angebot über 12 Kamele für seine Tochter…
Nachdem die Geschichte für heitere Stimmung gesorgt hatte, fragen wir uns jetzt, wie das deutsche Recht reagieren würde, wenn das Angebot angenommen worden wäre und (zugegeben unwahrscheinlich, aber immerhin möglich) von der Tochter „akzeptiert“ worden wäre (vielleicht ein hübscher Scheich mit Schloss o.ä.).
Mal davon abgesehen, dass die „Einfuhr“ von 12 Kamelen den Zoll vermutlich zunächst überfordert hätte… wie sähen die rechtlichen Konsequenzen aus?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal im Vorraus
Kingombo
entweder sind die Preise gestiegen oder es herrscht Frauenmangel.
Im letzten Ägyptenurlaub im Juli wurden mir 50 Kamele und ein Ferrari angeboten für eine meiner Töchter.
Unabhängig von einer schon genannten Sittenwidrigkeit des Kaufvertrages wäre dieser auch nicht durchführbar.
Denn gem. § 433 Abs. 1 BGB muss der Verkäufer dem Käufer Eigentum an der Kaufsache verschaffen. Und da Eigentum an Menschen nicht existiert und der Vater somit weder der Eigentümer der Tochter ist, noch dem Käufer dieses verschaffen kann, wäre der Vertrag auch allein deshalb für die Katz. Der Käufer könnte daher gem. § 320 BGB den Kaufpreis auch zurück halten bis zum St. Nimmerleinstag.
Gerade fiel mir eine Geschichte aus meiner Schulzeit ein - Der
Vater einer Freundin bekam bei einem Ägypten-Urlaub ein
Angebot über 12 Kamele für seine Tochter…
Natürlich kann man keine Menschen verkaufen, das wäre Menschenhandel, Freiheitsberaubung und Ähnliches. Wenn die Tochter jedoch freiwillig heiratet, wird auch niemand etwas dagegen haben, wenn für Vaters Segen zur Hochzeit ihm 12 Kamele geschenkt werden.
meinem Vater wurden Kamele für mich im Urlaub geboten. Mein kleiner Bruder fand das ganz toll, hat seine Chance erkannt und wollte annehmen. Gott sei Dank war er erst 9 Jahre. Sonst hätte ich als Wüstenfrau mein Dasein fristen müssen
Unabhängig von einer schon genannten Sittenwidrigkeit des
Kaufvertrages wäre dieser auch nicht durchführbar.
Denn gem. § 433 Abs. 1 BGB muss der Verkäufer dem Käufer
Eigentum an der Kaufsache verschaffen. Und da Eigentum an
Menschen nicht existiert und der Vater somit weder der
Eigentümer der Tochter ist, noch dem Käufer dieses verschaffen
kann, wäre der Vertrag auch allein deshalb für die Katz. Der
Käufer könnte daher gem. § 320 BGB den Kaufpreis auch zurück
halten bis zum St. Nimmerleinstag.
1.) dass etwas unmögliches vertraglich vereinbart wird, ändert nichts an der wirksamkeit des vertrages, 311 I bgb
2.) 320 bgb ist nicht anwendbar, wenn die synallagmatische pflicht unmöglich ist.
Genau, so wird das auch in der Praxis durchgeführt. Schließlich ist Menschenhandel auch in Ägypten verboten.
Das eigentlich schlimme daran ist nur, daß die ganze Sache dann auch in Deutschland völlig legal ist.
Als ich mal eine Marokkanerin zu mir nach Deutschland einladen wollte, hat sich die deutsche Botschaft in Marokko unserer Meinung nach quer gestellt. Sie wollte ausschließlich mit dem Vater verhandeln, hat auch nur dessen Unterschriften akzeptieren und die immerhin 28-jährige Tochter nicht mal um ihre Meinung gefragt. Daraufhin haben wir beschlossen, die ganze Sache von Deutschland aus zu beantragen. Wir waren schon sehr erstaunt, als man mir hier in Deutschland Papiere in die Hand drückte, die ebenfalls ausschließlich vom Vater unterschrieben werden sollten. Auch bei uns wurde die Tochter überhaupt nicht gefragt. Es spielt auch in Deutschland keinerlei Rolle, was die erwachsene Tochter für eine Meinung hat.
Ich fand das schon etwas traurig für die heutige Zeit.
Also erst mal ein „Danke!“ an alle für die schnellen Antworten!
Beim Lesen derselben schwankte ich zwischen purem Unglauben (was nicht heißen soll, dass ich euch nicht glaube, ich hätte nur nicht erwartet, dass auch in Deutschland solche Dinge passieren könn(t)en) und Erheiterung (die ziemlich schnell in Ernüchterung umschwang…).
Sachen gibt’s, die gibt’s halt gar nicht…
Wie die Sache dann tatsächlich ausgehen würde sei mal dahingestellt, aber allein die Tatsache, dass der Vater (um bei meinem Eingangsbeisspiel zu bleiben) seine Tochter THEORETISCH straffrei hätte verkaufen KÖNNEN (wie gesagt, ob er damit auch praktisch durchkommen würde…) finde ich schon skurril genug!
Und zum Thema Preisverfall:
Naja, meine Schulzeit ist halt doch schon ein paar Jährchen her… Früher war halt alles besser - äähhh - billiger *g*