Tochter mit ins Eigenheim ziehen lassen - bei Alg II bezug!?!

Hallo,

wir haben folgendes Problem:

Ich bekomme eine EU-Rente, mein Mann ist arbeitslos und hat die EU-Rente beantragt, sie ist aber abgelehnt worden, er ist in Widerspruch gegangen und nun geht es vor Gericht. Und deshalb bekommen wir jetzt Alg II (Aufstockung zu meiner EU-Rente). Wir bewohnen ein eigenes gebautes Eigenheim aus dem Jahre 1988 mit 130 qm. Nun ist es soweit, dass wir die entstehenden Kosten nicht mehr allein stemmen können! Da verkaufen oder verschenken nicht geht, haben wir uns gedacht, wir nehmen eine unseren 3 Töchter mit Freund in das Haus zur Miete mit rein. Es läuft noch ein Kredit auf das Haus, der in ca. 5 Jahren getilgt werden kann.

Nun unsere Fragen:

Kann unsere Tochter mit ihrem Freund einen Kredit aufnehmen und das Haus auf ihren Bedarf hin umbauen? Wir müssten dann aber auch noch ein Zimmer für uns in den Keller verlegen und dazu brauchen wir dann auch noch mal Geld, was wir z. Z. nicht haben, aber unsere Tochter würde es uns zur Verfügung stellen und dann müsste es aber mit der Miete verrechnet werden. Aber wie macht man das dem Jobcenter klar und würden die dann auch mitspielen? Gibt es dazu Gesetze oder haben Sie damit Erfahrung? Haben Sie einen solchen Fall schon mal gehabt oder bin ich damit bei Ihnen an der falschen Stelle? Können Sie mir diese Fragen überhaupt beantworten? Oder könnten Sie mir vielleicht eine Stelle nennen, wo wir uns da hinwenden könnten?

Wir haben schon versucht über Bekannte oder das Internet was in Erfahrung zu bringen, aber das ist ein schwieriger Fall. Wir können doch nicht einfach unser selbstgebautes Eigenheim so einfach verlassen, wir hatten es ja schon abbezahlt, aber dann ging die komplette Heizung kaputt und wir mussten uns noch mal verschulden und diese Schuld wurde dann auch ins Grundbuch eingetragen.

Wir bedanken uns schon jetzt, für eure Bemühungen uns zu helfen und erwarten voller Hoffnung eure Antwort.

Hallo!

So ganz verstehe ich nicht die Sorgen.

Zum Beispiel wieso man nicht verkaufen oder verschenken kann. Man möchte das nicht, was ich auch nachzuvollziehen kann…
Aber man könnte es verkaufen und auch verschenken an die Kinder etwa mit Gewährung eines Wohnrechtes auf Lebenszeit etwa.
Kinder übernähmen dann auch den Heizungskredit ( mal ehrlich der bringt doch niemanden um).

Und wenn man Hausteile an Tochter vermietet (Untermiete), wo wäre da nun das Problem ?
Das wird mit dem ALG II verrechnet, kann bedeuten man bekäme weniger oder gar keine Aufstickung. Man hat ja nun die Miete.

Vielleicht bekäme man Wohngeld oder die entsprechende Zahlung für Eigeneimer, die anders heißt.

Sicher kann das einziehende Kind einen Kredit beantragen für nötige Umbauten. Wo ist da das Problem ?

Und wenn mit dem Kredit auch Wohnung der Eltern renoviert/umgebaut werden soll, na gut, das kann man doch intern verrechnen.

Und wenn Haus bis auf neuen Heizungskredit abgezahlt ist, was hindert die Eltern daran, selbst als Kreditnehmer für Umbaukredit aufzutreten ?
Das haus sollte doch als Sicherheit deutlich ausreichen.

Wie gesagt, ich sehe nicht die Probleme, die Du wohl hast.

Wo käme Jobcenter ins Spiel ? Bei der ALG II Aufstockung für Eltern oder bezieht Tochter auch Sozialleistungen ? Dann könnte es komplizierter werden.

mfG
duck313

Hallo,

was ist daran:

Zum Beispiel wieso man nicht verkaufen oder verschenken kann

so schwer zu verstehen ?

Schau dich doch einmal auf dem Immobilienmarkt um, in vielen Gegenden Deutschlands bekommst du Immobilien hinterhergeschmissen und selbst geschenkt will sie keiner haben.
Weil nämlich am A***** der Welt und bei den heutigen Energiepreisen sich die Leute das weite pendeln nicht mehr leisten können.
Von den Heizungskosten mal gar nicht erst zu reden.

hi
… und WER hat irgendwo geschrieben WO das Haus steht ? ggf. ist es ja sogar in einer begehrten Wohnlage inmitten einer schönen mittelgroßen Stadt …

… mal davon ab, kann man es an seine Kinder IMMER verschenken … oder zu einem symbolischen Preis verkaufen

Gruß H.

Kann man. Nur gibt es dann möglicherweise keine Kohle mehr vom JC.

Hallo duck313,
verkaufen kann ich es nicht, weil meine Tochter soviel Geld nicht aufbringen kann. Und verschenken geht auch nicht, weil dann ein Niesrecht ins Grundbuch eingetragen wird - das bedeutet, das man ein lebenslanges kostenloses Wohnrecht gekommt und das geht wegem dem Jobcenter auch nicht, dann bekommen wir kein Geld mehr vom Jobcenter, müssten aber die Nebenkosten und das Heizöl selber bezahlen. Siehst du nun, dass es gar nicht so einfach ist!!!
LG
Heideroeschen64

Genau so ist es - man bekommt kein Geld mehr vom Jobcenter, weil das Haus dann geschäzt wird - die Schätzung allein Kostet 2000 €.