Hallo zusammen,
angenommen, die 19-jährige Tochter hätte ab dem wWntersemester ein Studium in Bielefeld begonnen. Sie müsste sich ja dann auch in Bielefeld anmelden. Jetzt wäre jedoch die Frage, ob es steuerlich, sowohl für die Eltern als auch für die Tochter selbst, einen Unterschied macht, ob sie sich in Bielefeld per Erst- oder Zweitwohnsitz anmeldet?
Also was würde Sinn machen, bzw. eben auch nicht, bezüglich Zweitwohnsitzsteuer, GEZ, KInd auf der Steuerkarte der Eltern usw.?
MfG