Tochter studiert auswärts, steuerliche Auswirkungen bei Ummelden?

Hallo zusammen,
angenommen, die 19-jährige Tochter hätte ab dem wWntersemester ein Studium in Bielefeld begonnen. Sie müsste sich ja dann auch in Bielefeld anmelden. Jetzt wäre jedoch die Frage, ob es steuerlich, sowohl für die Eltern als auch für die Tochter selbst, einen Unterschied macht, ob sie sich in Bielefeld per Erst- oder Zweitwohnsitz anmeldet?
Also was würde Sinn machen, bzw. eben auch nicht, bezüglich Zweitwohnsitzsteuer, GEZ, KInd auf der Steuerkarte der Eltern usw.?

MfG

Generell gilt, dass sie sich beim Rathaus in Bielefeld anmelden müsste wenn sie dort dauerhaft lebt und ihren Erstwohnsitz demnach dorthin verlagert. Folgen auf Steuern hat das soweit ich weiß nicht, jedoch müsste sie eben auch die Rundfunkgebühr bezahlen bzw. ihre WG wenn sie in einer wohnen sollte. Ansonsten gibt es aber keine Mehrkosten (war zumindest bei mir so). Ich habe meinen Zweitwohnsitz allerdings auch abgemeldet.
Lg, Andreas

Ach Andreas,

da baut Dir der Fragesteller eine goldene Brücke und Du erzählst trotzdem noch so einen Stuss. Warum denn eigentlich?

Schöne Grüße

MM

Hallo pp,

den einzigen Unterschied, den das ausmacht, benennst Du selbst: Die Stadt Bielefeld erhebt eine Zweitwohnungsteuer. Es ist also ein teures Vergnügen, wenn sich Studenten dort aus purer Heimatverbundenheit (sonst gibt es keinen Grund) nur mit einer Nebenwohnung anmelden.

Viel einfacher und billiger ist es, wenn sich die Studentin am bisherigen Wohnort ab- und am neuen anmeldet, wie man das sonst beim Umziehen auch macht.

Auf Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibetrag usw. hat das keinen Einfluss.

Schöne Grüße

MM