Tochter studiert

Guten morgen zusammen!
Wenn das Töchterchen studiert und eine eigene Wohnung am Studienort hat, können dann die Eltern, welche für den gesamten Unterhalt ca. 700,–mtl. aufbringen müssen, tatsächlich nur diese mickrigen 924,00€ pro Jahr als Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen?
Sonst geht nichts?!

Ja, so ist das. Wenn das Töchterchen das 27. Labensjahr vollendet hat (zweit- oder drittstudium) und kein Kindergeldanspruch mehr besteht, kann man Aufwendungen als Außergewöhnliche Belastung absetzen, dann kann man mehr absetzen.

Jörg

Es gibt (nach einer Übergangsregel) schon bald ab der voll. d. 25. Lebensj. kein Kindergeld mehr.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

autsch… stimmt, immer der neumodische Krams. Was ändern die auch immer Sachen die schon 10 Jahre und mehr gegolten haben.

autsch… stimmt, immer der neumodische Krams. Was ändern die
auch immer Sachen die schon 10 Jahre und mehr gegolten haben.

Das wäre doch viel zu langweilig, wenn es nicht jedes Jahr 300 Änderungen/Neuerungen auf dem Gebiet der Steuern gäbe.

na ja… das Kind soll gefälligst mit 25 Jahren fertig sein mit dem Studium! (denke ich mir mal ganz naiv)