Tochter v. Alg-II-Empfänger wg. BvB aus Bezug raus

Angenommen, die Eltern beziehen Alg II und die Tochter macht für ein Jahr eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Dafür bekommt sie monatlich 216 €.
Nun hat das Amt sie komplett aus der Alg-II-Bemessung rausgenommen, sprich: Für sie werden nun weder Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelleistung) noch ihr Mietanteil (anteilige KdU) gezahlt; die Nebenkosten müssen aber trotzdem bezahlt werden.

Ist das rechtens?

Das Kind fällt aus der Bedarfsgemeinschaft (BG), weil es mit Kindergeld und Verdienst seinen Bedarf decken kann.
So bleiben aber trotzdem ⅓ der Unterkunftskosten, die das Kind einbringen muss. ⅔ bleiben logischerweise bei den Eltern.
Dann stimmen Miete und Nebenkosten wieder.

Hallo

http://hartz.info/index.php?topic=37227.msg334098#ms…

http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG

Hi,
die Tochter sollte einen Antrag auf Deckung der Unterkunftskosten stellen.

Gruß
Ingo