Angenommen, die Eltern beziehen Alg II und die Tochter macht für ein Jahr eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB). Dafür bekommt sie monatlich 216 €.
Nun hat das Amt sie komplett aus der Alg-II-Bemessung rausgenommen, sprich: Für sie werden nun weder Hilfe zum Lebensunterhalt (Regelleistung) noch ihr Mietanteil (anteilige KdU) gezahlt; die Nebenkosten müssen aber trotzdem bezahlt werden.
Ist das rechtens?