Hallo, es geht darum. Die 21jährige Anna hat eine 2jährige Tochter und lebt mit dem Vater des Kindes in einer Wohnung. Der Vater ist ein Junkie, Anna führt führt ein Lasterhaftes leben. Sie macht ber derzeit noch ihre Ausbildung (erstes Lehrjahr). Der Vater, ein Kerl mit bösartigem Charakter, hütet mehr schlecht als recht das Kind, wenn Anna arbeitet. Bisher hat Anna 3-4 mal wöchentlich Geld von ihren Eltern geholt, inzwischen mehrere tausende Euro. Jetzt aber wollen Annas Eltern die Drogensucht nicht mehr unterstützen und sind nur noch bereit, Essen und Benzin zu zahlen - Bargeld wollen sie nicht mehr geben. Daraufhin hat Anna ihre Eltern jetzt per Rechtsanwalt verklagt. Hat sie eine Chance? Das Einkommen von Anna und ihrem Partner schlüsselt sich wie folgt auf: Annas Gehalt: etwas 350Euro - Kindergeld für die 2 jährige - Kindergeld für Anna - mtl.freiwillige Zahlung von Annas Eltern: 100Euro (wird auch weiterhin gezahlt) - der Vater bezieht komplett Harz4 Wie ich persönlich darüber denke, sei dahingestellt, aber wie sieht die rechtliche Lage aus. Kann Anna ihre Eltern belangen? Annas Mutter ist Hausfrau, Annas Vater Alleinverdiener (etwa 1400 Euro Netto) Schon jetzt vielen Dank für Ihre Mühen! Gruss J.S.
Hallo, Jamasaki!
Gleich vorweg: Ich bin kein Jurist, habe aber in den 24 Jahren, in dem ich in einem Kinderheim beschäftigt bin, doch einige nützliche Erfahrungen sammeln können.
Das Wichtigste in dieser Angelegenheit scheint mir weniger die Frage zu sein, ob Anna eine Chance hat, ihre Eltern erfolgreich zu verklagen, sondern es steht das KIND hier im Mittelpunkt!
Nachdem, wie Du schilderst, zu Hause derart katastrophale Zustände herrschen, ist es unbedingt notwendig, das Kind zu schützen! Das geht nur über das Jugendamt. Man muss dort hingehen und eine Gefährdungsmeldung abgeben. Der Vater nimmt Drogen und hütet mehr schlecht als Recht das Kind, wenn Anna arbeitet, wie Du berichtest, außerdem scheint er noch dazu einen bösartigen Charakter zu haben. Wenn er Drogen nimmt, darf er sich gar nicht um ein Kind kümmern! Das Jugendamt ist verpflichtet, einer Gefährdungsmeldung nachzugehen und entsprechende Schritte einzuleiten. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung wegen der Zahlungen kommen, wird mit ziemlicher Sicherheit auch das Jugendamt mit angehört, was wiederum positiv für die Eltern ist.
Darüber hinaus glaube ich nicht, dass Anna mit Ihrer Klage eine Chance haben wird. Soviel ich weiss sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern einmalig eine Berufsausbildung zu finanzieren. Da Anna bereits 21 Jahre alt ist und sich erst im 1. Lehrjahr befindet, bin ich mir nicht sicher, ob die Eltern dannn auch noch eine Ausbildung finanzieren müssen. Außerdem zahlen sie ja sowieso weiter - Essen und Benzin, das ist sicher nicht wenig…
Und niemand in Deutschland ist verpflichtet, die Drogensucht eines anderen zu finanzieren - das wird auch der Rechtsanwalt einsehen müssen.
Man kann sich aber über die rechtlichen Grundlagen informieren. In Österreich bieten die Landesgerichte wöchentlich eine kostenlose Rechtsberatung an, in Deutschland sollte es so etwas auch geben, denke ich.
Und zu guterletzt wäre es sinnvoll, wenn eine Person, die Anna sehr nahe steht, versucht, mit ihr zu sprechen. Anna sollte einsehen, dass sie mit diesem Mann in ihr Verderben rennt und das Kind dabei auch noch in Mitleidenschaft zieht. Sie müsste sich von diesem Mann, dem sie offenbar hörig ist, sehr schnell trennen und versuchen, mit der Unterstützung ihrer Eltern ein eigenständiges Leben zu führen, wenn nicht für sich, dann doch dem Kind zuliebe. Vielleicht hilft Ihr das Jugendamt, diesen Schritt zu tätigen.
Ich wünsche Ihr und dem Kind jedenfalls alles Gute und hoffe, dass es noch zu einem guten Ende kommt.
Liebe Grüße
Christian
Hallo,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Richtig, die kleine Maus ist zuerst dran!
Ich wollte in meiner Frage darauf nur nicht eingehen, weil ich mich dann zu sehr auslassen würde. Ich habe am Dienstag einen Termin bei Jugendamt - dort werde ich alles aufdecken! Allerdings ist der Vater der Kleinen gemeingefährlich, deswegen muss ich dort um Anonymität bitten, denn sonst habe ich Angst um meine Kinder! Ich kann dir versichern, dass da etwas passieren wird, ansonsten könnte ich gar nicht mehr in den Spiegel schauen!
Des Weiteren prüfe ich mal, ob es so eine öffentliche Rechtsberatung auch bei uns gibt!
Vielen lieben Dank für deine Mühe und deine ehrlichen Worte. Ich finde es toll, dass jemand zuerst darüber stolpert, dass es dem Kind gutgeht! Habe diesbezüglich keine Sorge = die Sache läuft!!!
Liebe Grüße
Jamasaki
Hallo, Jamasaki!
Es freut mich zu hören, dass in dieser Sache etwas zu laufen beginnt - ich finde es großartig von Dir, dass Du persönlich etwas unternimmst - das ist in unserer Gesellschaft heutzutage nicht mehr selbstverständlich…
Viel Glück und alles Gute auch von meiner Seite!
Ch.
hallo,
ich bin jetzt nicht der fachmann für sozialrecht…
meiner meinung nach sind die eltern nicht zum unterhalt
verpflichtet, da die tochter volljährig ist und ihr ei-
genes (familien)-leben führt. in diesem fall rate ich,
das sozial-amt bzw. sozial-pfleger zu kontaktieren.
evtl. gehört beiden das erziehungsrecht entzogen und
das kind in staatliche obhut übergeben, da beide mit
der erziehung offensichtlich überfordert sind.
möchte nicht den teufel an die wand malen, aber die
vergangenheit hat leider oftmals gezeigt, dass sehr
schlimme dinge aus solch einer situation entstehen
können…
kostenlose hilfe gibt es in jedem fall bei der hot-
line von pro-familia oder der caritas, nachzulesen
im örtlichen telefonbuch…
bitte handeln, nicht wegsehen…
lieben gruß
andreas
Hallo, weiß nicht, wie Du auf mich als „Experte“ kommst. Kann Dir hierzu keine Tips geben.
Tut mir leid.