Tochter will Erbe ausschlagen!

Guten Tag, wenn der Vater der Tochter stirbt und sie nicht das Erbe, wegen Schulden, antreten will muss sie es bzw. die Mutter, geschieden vom Vater, für sie, da sie minderjährig ist das Erbe ausschlagen! Soweit so gut. Wird in diesem Fall das Familiengericht o.ä. den Antrag prüfen? Wenn ja ab wann gilt dann der Antrag auf Erbausschlagung? Entscheidet das Gericht innerhalb der Frist für Erbausschlagung? Wie ist die weitere Vorgehensweise? Vielen Dank für die Antworten!

Hallo, ich habe keine Ahnung!

Weder zum Erbrecht (das ich bis dahin für das Imperativmotto einer Bulimie-Selbsthilfegruppe gehalten habe) noch warum ich bei WWW zu einem solchen Thema auch nur entfernt als Experte geführt werde.

Viel Glück anderswo
Wr