Tochter will Sozialempfängerin werden

Ich möchte mal gerne Eure einungen zu folgendem fixtiven Fall hören:

Herr Müller hat sich vor 20 Jahren scheiden lassen. Aus dieser Ehe stammen 2 Töcher, die 27 und 23 Jahre alt sind. Herr Müller hat vor 10 Jahren geheiratet un hat in dieser Ehe einen Sohn, der 17 und in der Ausbildung ist (brutto-Verdienst 570 €)

An Besitz hat Herr Müller ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus, seine 2. Frau hat auch ein MFH. Für diese MFH werden Hypotheken gezahlt und auch noch kräftig investiert da das Haus von seiner Frau noch saniert werden muß. In der Zusammenveranlagung stelt sich heraus, daß aufgrund der Hypoteken und Ivestitionen keine Gewinne erzielt werden. Herr Müller ist selbständig und lt. EST 2006 verbleiben ihm aufgrund der Ausgaben nur 500 €.

Bisher wohnte seine 23-jährige Tochter in seinem MFH in einer ca. 50 qm großen Wohnung umsonst. Ihre Ausbildung zur Arzthelferin hatte sie 2004 abgebrochen. 2006 fing sie eine schulische Ausbildung an und nun hat sie sich schwer verliebt und ist im 2. Monat schwanger. Schule hat sie direkt abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.

Aus der Wohnung will sie ausziehen, da sie meint, lt. Sozialamt stehen ihr mit ihrem Freund 75 qm zu und sie will eine Badewanne (ist kein Witz).

Kann das Sozialamt Herrn Müller auffordern für seine Tochter zu bezahlen? Muß er unter Umständen sein MFH verkaufen, da dies bisher keine Gewinne erzielt? Dieses Haus sollte später mal für seine Rente da sein, da er in 20 Jahren nur ganz minimale Rente erhalten wird.

Ich hoffe, ich habe alle meine Fragen gestellt.
Danke für Eure Mühe

Sandra

hauptberuflich ???

An Besitz hat Herr Müller ein Einfamilienhaus und ein
Mehrfamilienhaus, seine 2. Frau hat auch ein MFH. Für diese
MFH werden Hypotheken gezahlt und auch noch kräftig investiert
da das Haus von seiner Frau noch saniert werden muß. In der
Zusammenveranlagung stelt sich heraus, daß aufgrund der
Hypoteken und Ivestitionen keine Gewinne erzielt werden.

Aber nicht auf Dauer. Im Jahr der Investition durchaus, sogar mit Verlust.

Herr
Müller ist selbständig und lt. EST 2006 verbleiben ihm
aufgrund der Ausgaben nur 500 €.

Und wieviel Privatentnahmen?

Bisher wohnte seine 23-jährige Tochter in seinem MFH in einer
ca. 50 qm großen Wohnung umsonst.

Hochanständig von Herrn Müller.

Ihre Ausbildung zur
Arzthelferin hatte sie 2004 abgebrochen.
2006 fing sie eine
schulische Ausbildung an und nun hat sie sich schwer verliebt
und ist im 2. Monat schwanger.

Noch nicht zu spät?

Schule hat sie direkt
abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.

Hier ätte Hr. Müller eingreifen müssen.

Aus der Wohnung will sie ausziehen, da sie meint, lt.
Sozialamt stehen ihr mit ihrem Freund 75 qm zu und sie will
eine Badewanne (ist kein Witz).

O.k. Größe käme hin und Badewanne wegen dem künftigen Kleinkind. Aber das dauert doch noch 7 Monate. Ersta dann ergibt sich auch ein derartiger Anspruchsverlangen an das Sozi.

Kann das Sozialamt Herrn Müller auffordern für seine Tochter
zu bezahlen?

Selbstverständlich. Das gibt es ja auch umgedreht, wenn Kinder für verarmte Eltern beistehen sollen. Hier gibt es jedoch Grenzen.

Muß er unter Umständen sein MFH verkaufen, da
dies bisher keine Gewinne erzielt?

Nein. Aber wenn er damit drauf legt, würde ich es freiwillig verkaufen? Erklären Sie das mal einem Außenstehenden. Auch das Sozi muss das ja dann schlucken.

Dieses Haus sollte später
mal für seine Rente da sein, da er in 20 Jahren nur ganz
minimale Rente erhalten wird.

Aber es wirft doch nichts ab, heißt es oben!!
(Aufpassen, auch das Sozi stellt nachher dämlich Fragen)

Alles Gute.

An Besitz hat Herr Müller ein Einfamilienhaus und ein
Mehrfamilienhaus, seine 2. Frau hat auch ein MFH. Für diese
MFH werden Hypotheken gezahlt und auch noch kräftig investiert
da das Haus von seiner Frau noch saniert werden muß. In der
Zusammenveranlagung stelt sich heraus, daß aufgrund der
Hypoteken und Ivestitionen keine Gewinne erzielt werden.

Aber nicht auf Dauer. Im Jahr der Investition durchaus, sogar
mit Verlust.

Da Herr Müller alles selbst macht, wird das auch noch so ca. 3 Jahre bleiben

Herr Müller ist selbständig und lt. EST 2006 verbleiben ihm
aufgrund der Ausgaben nur 500 €.

Und wieviel Privatentnahmen?

keine, alles geht in die Häuser, seine Frau verdient den Lebensunterhalt

Bisher wohnte seine 23-jährige Tochter in seinem MFH in einer
ca. 50 qm großen Wohnung umsonst.

Hochanständig von Herrn Müller.

Ihre Ausbildung zur
Arzthelferin hatte sie 2004 abgebrochen.
2006 fing sie eine
schulische Ausbildung an und nun hat sie sich schwer verliebt
und ist im 2. Monat schwanger.

Noch nicht zu spät?

für was??

Schule hat sie direkt
abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.

Hier ätte Hr. Müller eingreifen müssen.

Schule hat sie direkt nach den Weihnachtsferien abgebrochen. Erfahren, daß sie schwanger ist, hat er erst vor 4 Tagen und wie hätte er eingreifen müssen? Sie mit Gewalt zur Schule bringen?

Aus der Wohnung will sie ausziehen, da sie meint, lt.
Sozialamt stehen ihr mit ihrem Freund 75 qm zu und sie will
eine Badewanne (ist kein Witz).

O.k. Größe käme hin und Badewanne wegen dem künftigen
Kleinkind. Aber das dauert doch noch 7 Monate. Ersta dann
ergibt sich auch ein derartiger Anspruchsverlangen an das
Sozi.

Sie will jetzt eine Wohnung suchen, kriegt sie dann noch kein Geld vom Sozialamt, sondern erst wenn das Kind da ist?

Kann das Sozialamt Herrn Müller auffordern für seine Tochter
zu bezahlen?

Selbstverständlich. Das gibt es ja auch umgedreht, wenn Kinder
für verarmte Eltern beistehen sollen. Hier gibt es jedoch
Grenzen.

Aber wenn Herr Müller ihr doch eine Wohnung anbietet. Was kann er denn dafür, daß sie mit ihrem Freundd zusammenziehen will.

Muß er unter Umständen sein MFH verkaufen, da
dies bisher keine Gewinne erzielt?

Nein. Aber wenn er damit drauf legt, würde ich es freiwillig
verkaufen? Erklären Sie das mal einem Außenstehenden. Auch das
Sozi muss das ja dann schlucken.

Dieses Haus sollte später
mal für seine Rente da sein, da er in 20 Jahren nur ganz
minimale Rente erhalten wird.

Aber es wirft doch nichts ab, heißt es oben!!
(Aufpassen, auch das Sozi stellt nachher dämlich Fragen)

Es wirft ja in ca. 3 Jahren was ab, wenn alle Sanierungen und Renovierungen abgeschlossen sind.

und ist im 2. Monat schwanger. Schule hat sie direkt
abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.

Und warum hat sie die Schule abgebrochen? Wie lange wäre die denn noch gegangen?

Aus der Wohnung will sie ausziehen, da sie meint, lt.
Sozialamt stehen ihr mit ihrem Freund 75 qm zu und sie will
eine Badewanne (ist kein Witz).

Und was ist mit dem Freund? Scheinbar kann der auch die Minifamilie nicht ernähren … oder wie siehts bei ihm finanziell aus?

Kann das Sozialamt Herrn Müller auffordern für seine Tochter
zu bezahlen?

Bezüglich Unterhaltsansprüchen kenn ich mich nicht so aus, aber vermutlich wird der Vater seine finanziellen Verhältnisse auch angeben müssen.

Hallo Sandra,

ohne auf die Details einzugehen.
1.) Bei Sozialhilfe können die Eltern oder Kinder in Regress nehmen. Eine gute darstellung findest du hier im unteren Drittel.
http://www.sozialhilferatgeber.de/

2.) Arbeitsfähige Menschen erhalten ALG2 und keine Sozialhilfe. Für die Eltern von unmotiviertem Nachwuchs ist das ein Segen. Das Geld zahlt die Arge und die Eltern werden prinzipiell nicht beansprucht.

3.) Der eigentliche Knackpunkt ist nun, wer für eine Schwangere oder eine Mutter mit kleinen Kindern aufkommt.

Gruß
Carlos

Hallo,

2.) Arbeitsfähige Menschen erhalten ALG2 und keine
Sozialhilfe. Für die Eltern von unmotiviertem Nachwuchs ist
das ein Segen. Das Geld zahlt die Arge und die Eltern werden
prinzipiell nicht beansprucht.

Zusatz: Jugendliche bis 25 Jahre können noch bei den Eltern wohnen - hier wird ein Erstumzug in eine eigene Wohnung nicht unterstützt. Da die Tochter ausreichend Wohnraum vom Vater zur Verfügung hat (ein Baby braucht keine große Badewanne), dürfte hier ein Umzug von der ARGA nicht unterstützt werden bzw. es wird kein Geld dafür geben.

Beatrix

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Herr Müller ist selbständig und lt. EST 2006 verbleiben ihm
aufgrund der Ausgaben nur 500 €.

Und wieviel Privatentnahmen?

keine, alles geht in die Häuser, seine Frau verdient den
Lebensunterhalt

Das ist aber keine auf dauer angelegte gewerbliche Tätigkeit. Soweit die Erhaltung des Hauses nichts mit der unternehmerischen Tätigkeit des Hr. Müller zu tun hat, stellt das keine Betriebsausgaben dar!

D.h. es sind Privatentnahmen und damit sein Einkommen!

Ob einer dann sein Einkommen dafür verwendet, seinen Lebensunterhalt aufzubringen, alles verspielt, verschenkt oder eben ins Haus steckt ist seine Sache.

Damit hat Hr. Müller dann eben doch ein Einkommen.

Ihre Ausbildung zur
Arzthelferin hatte sie 2004 abgebrochen.
2006 fing sie eine
schulische Ausbildung an und nun hat sie sich schwer verliebt
und ist im 2. Monat schwanger.

Noch nicht zu spät?

für was??

Zum Abbruch. So beginnt die typische Sozi-Karriere. Abgebrochene Lehrausbildungen, neue Liebe mit Blitzschwangerschaft. In einem Jahr sind die beiden ausseinander, weol er feststellt, dass er ja auch noch einen Beruf lernen will und einfach zu früh Vater wurde.

Sie ist dann allein, jung, mittellos und hat die nächsten 10 Jahre keine Zeit für ein Berufsleben. Armut in Deutschland ist heute meist: jung - weiblich - alleinerziehend.

Hier fehlt die familiäre Unterstützung, nicht die finanzielle, aber die erzieherische.

Schule hat sie direkt
abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.

Da fing’s schon!

O.k. Größe käme hin und Badewanne wegen dem künftigen
Kleinkind. Aber das dauert doch noch 7 Monate. Ersta dann
ergibt sich auch ein derartiger Anspruchsverlangen an das
Sozi.

Sie will jetzt eine Wohnung suchen, kriegt sie dann noch kein
Geld vom Sozialamt, sondern erst wenn das Kind da ist?

Wenn Sie arbeitsfähig ist, auch ohne Ausbildung unter 25J., geht sie zur ARGE. Sie muss weiter zu Hause wohnen, bekommt aber ggf. ALG II.
Muss errechnet werden.

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Hallo,

richtig, in erster Linie ist der werdende Vater für Kind und Mutter unterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter endet dann aber, wenn das Kind den dritten Geburtstag gefeiert hat.

Nur wenn der Vater die Mutter und das Kind nicht ernähren kann, treten andere Bestimmungen in Kraft.

Für das Baby müssen dann beide Großeltern - also die väterlichen und mütterlichen - aufkommen.

Für die Mutter wären eigentlich die eigenen (BEIDEN) leiblichen Eltern zuständig. Aaaaaaber, da die Mutter volljährig ist und sich nicht in Ausbildung befindet, können die Eltern eine Unterhaltspflicht ablehnen.

Gammeln von volljährigen Kindern müssen Eltren nämlich nicht subventionieren. Falls Hartz IV (oder eine andere passende Behörde) die Eltern (Vater und Mutter) in Regress nehmen will, können diese das ablehnen, mit dem Hinweis, dass sie der Tochter eine Ausbildung finanzieren wollten, diese aber die Ausbildungsversuche abgebrochen hat und dass sie jetzt eben auf eigenen Beinen stehen muss. Also aufpassen und nicht den „Drohgebärden“ der Behördenmitarbeitern auf den Leim gehen.

Gruß
Ingrid

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Hallo Jocki,

die Eltern zahlen für das „arbeitsunwillige Teilchen“ bestimmt keinen Unterhalt. Wenn die Behörde meint, sie sollen zahlen, hilft ein Anwalt und das Gericht.

Eltern von volljährigen Kindern haften für den Unterhalt bis die erste Ausbildung beendet ist. Wird diese Ausbildung nicht zügig (mit evtl. einem Abbruch und einer Neuorientierung) durchgezogen, haben die volljährigen Kinder eben Pech gehabt. Ihnen bleibt dann wirklich nur die Sozialhilfekarriere.

Im angefragten Fall, haftet erst mal der Vater des zukünftigen Babys für Mutter und Kind. Allerdings erst ab kurz vor der Entbindung bis zum dritten Geburtstag - für die Mutter.

Für sein Kind bis es die erste Ausbildung beendet hat. Wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist kann ihm folgendes blühen: ist er zahlungsunwillig, weil er auch gammelt, wird er fiktiv gerechnet und die staatliche Unterhaltsvorschusskasse kommt für einige Jahre für den Kindesunterhalt auf - bei ihm sammeln sich die Schulden.

Ist er zahlungsunfähig weil er z. B. studiert, zahlt die Unterhaltsvorschusskasse bis zum Ende seines Studiums - ihm bleiben keine Schulden.

Wenn es eine Unterhaltspflicht gäbe, weil die Tochter in Ausbildung ist und der Kindesvater nicht zahlen kann, haften BEIDE Eltern - also auch die Mutter für den Kindesunterhalt.

Bei Volljährigenunterhalt gibt es einen erhöhten Freibetrag von 1.100 Euro und keine erzwungene Erwerbsobliegenheit. Abgesehen davon, kann man, bis zur Frist vor der Entbindung locker eine schulische Ausbildung weiterführen und muss nicht abbrechen. Der jungen Dame hätte ich, wenn ich ihr Vater gewesen wäre, schon längst einen spürbaren Tritt in den Allerwertesten gegeben. In dem Alter rumsitzen und dann noch Ansprüche stellen, das hätte sie bei mir kaum geschafft.

Übrigens, in einem solchen Fall muss auch das Sozialamt den Auszug aus der elterlichen Wohnung hinnehmen und darf die Eltern nicht deswegen zur Kasse bitten. Wenn man als Volljähriger (unter 25) bei den Eltern lebt, hat man sich auch an Regeln zu halten. Entweder man arbeitet oder macht eine Ausbildung. Aber nixtun muss man nicht unterstützen.

Gruß
Ingrid

Gruß
Ingrid

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2.) Arbeitsfähige Menschen erhalten ALG2 und keine
Sozialhilfe. Für die Eltern von unmotiviertem Nachwuchs ist
das ein Segen. Das Geld zahlt die Arge und die Eltern werden
prinzipiell nicht beansprucht.

Das stimmt. Bei Erwerbsfähigen können die Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Und eine Schwangere oder Mutter ist grundsätzlich arbeitsfähig.

3.) Der eigentliche Knackpunkt ist nun, wer für eine
Schwangere oder eine Mutter mit kleinen Kindern aufkommt.

Der Vater des Kindes!

Gruß
Nelly

Zusatz: Jugendliche bis 25 Jahre können noch bei den Eltern
wohnen - hier wird ein Erstumzug in eine eigene Wohnung nicht
unterstützt. Da die Tochter ausreichend Wohnraum vom Vater zur
Verfügung hat (ein Baby braucht keine große Badewanne), dürfte
hier ein Umzug von der ARGA nicht unterstützt werden bzw. es
wird kein Geld dafür geben.

Wenn die Frau mit dem Kindesvater zusammenziehen will, muss die ARGE m.W. zustimmen. Man kann nicht eine Frau mit Kind zwingen, bei den Eltern zu wohnen statt mit dem Kindesvater zusammen.
Und 3 Personen stehen tatsächlich 75 qm zu.

Gruß
Nelly