Ich möchte mal gerne Eure einungen zu folgendem fixtiven Fall hören:
Herr Müller hat sich vor 20 Jahren scheiden lassen. Aus dieser Ehe stammen 2 Töcher, die 27 und 23 Jahre alt sind. Herr Müller hat vor 10 Jahren geheiratet un hat in dieser Ehe einen Sohn, der 17 und in der Ausbildung ist (brutto-Verdienst 570 €)
An Besitz hat Herr Müller ein Einfamilienhaus und ein Mehrfamilienhaus, seine 2. Frau hat auch ein MFH. Für diese MFH werden Hypotheken gezahlt und auch noch kräftig investiert da das Haus von seiner Frau noch saniert werden muß. In der Zusammenveranlagung stelt sich heraus, daß aufgrund der Hypoteken und Ivestitionen keine Gewinne erzielt werden. Herr Müller ist selbständig und lt. EST 2006 verbleiben ihm aufgrund der Ausgaben nur 500 €.
Bisher wohnte seine 23-jährige Tochter in seinem MFH in einer ca. 50 qm großen Wohnung umsonst. Ihre Ausbildung zur Arzthelferin hatte sie 2004 abgebrochen. 2006 fing sie eine schulische Ausbildung an und nun hat sie sich schwer verliebt und ist im 2. Monat schwanger. Schule hat sie direkt abgebrochen und nun macht sie gar nichts mehr.
Aus der Wohnung will sie ausziehen, da sie meint, lt. Sozialamt stehen ihr mit ihrem Freund 75 qm zu und sie will eine Badewanne (ist kein Witz).
Kann das Sozialamt Herrn Müller auffordern für seine Tochter zu bezahlen? Muß er unter Umständen sein MFH verkaufen, da dies bisher keine Gewinne erzielt? Dieses Haus sollte später mal für seine Rente da sein, da er in 20 Jahren nur ganz minimale Rente erhalten wird.
Ich hoffe, ich habe alle meine Fragen gestellt.
Danke für Eure Mühe
Sandra