Hallo,
das Kind lebt bei einem Elternteil, dem/der Erziehungsberechtigten. Wenn diesem/r aber etwas zustößt kommt das Kind dann automatisch zum anderen Elternteil? Oder muss etwas schriftlich aufgesetzt werden?
Danke sehr!
Hallo,
das Kind lebt bei einem Elternteil, dem/der Erziehungsberechtigten. Wenn diesem/r aber etwas zustößt kommt das Kind dann automatisch zum anderen Elternteil? Oder muss etwas schriftlich aufgesetzt werden?
Danke sehr!
Hallo,
das Kind lebt bei einem Elternteil, dem/der
Erziehungsberechtigten.
Also hat nur ein Elternteil das Sorgerecht?
Wenn diesem/r aber etwas zustößt kommt
das Kind dann automatisch zum anderen Elternteil?
Es ist so, dass dann erst mal das Jugendamt das Sorgerecht bekommt. Und dann wird geschaut, wer kann das Kind nehmen, gibt es weitere Angehörige. Leben, kann es wohl sofort beim Vater und wenn bei dem alles ok ist, wird er auch ohne Probleme das Sorgerecht bekommen. Wenn aber noch eine Oma da ist, die das Kind auch will, könnte es schon schwerer werden.
Oder muss
etwas schriftlich aufgesetzt werden?
Wir haben das so gemacht! Ich habe schriftlich festgehalten, dass das Kind zum Vater soll, wenn ich nicht mehr lebe oder die PFlege übernehmen kann.
Gruß lulea
Danke sehr!
Hallo,
das Kind lebt bei einem Elternteil, dem/der
Erziehungsberechtigten.Also hat nur ein Elternteil das Sorgerecht?
Das spielt in diesem Fall keine Rolle. Es gibt diverse Urteile der Deutschen obersten Gerichte (BVerfG, BGH) und (soweit ich mich erinnere) des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die aussagen, dass im Falle, dass ein Elternteil nicht mehr in der Lage ist das Sorgerecht auszuüben (Tod, Krankheit, Erziehungsversagen usw.) vorrangig der leibliche andere Elternteil die Kinder „übernehmen“ kann.
Will oder kann dieser Elternteil die Kinder nicht nehmen, dann sind andere nahe Familienangehörige (z. B. Großeltern) des Kindes mit der Sorge zu betrauen (wenn sie können und/oder wollen).
Wenn diesem/r aber etwas zustößt kommt
das Kind dann automatisch zum anderen Elternteil?Es ist so, dass dann erst mal das Jugendamt das Sorgerecht
bekommt. Und dann wird geschaut, wer kann das Kind nehmen,
gibt es weitere Angehörige. Leben, kann es wohl sofort beim
Vater und wenn bei dem alles ok ist, wird er auch ohne
Probleme das Sorgerecht bekommen. Wenn aber noch eine Oma da
ist, die das Kind auch will, könnte es schon schwerer werden.
Nun ja, ohne Probleme oft nicht. Jugendämter favorisieren oft die Fremdunterbringung. Wäre das nicht der Fall, hätten sich die Gerichte mit dieser Problematik noch nicht beschäftigen müssen.
Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist der Fall Görgülü. Auf Anhieb fällt mir auch das Urteil http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/50/BV… ein.
Für die weitere Suche fehlt mir jetzt leider die Zeit.
Oder muss
etwas schriftlich aufgesetzt werden?Wir haben das so gemacht! Ich habe schriftlich festgehalten,
dass das Kind zum Vater soll, wenn ich nicht mehr lebe oder
die PFlege übernehmen kann.
Das wäre auf jeden Fall die „Nummer sicher“. Sollte der Vater ausfallen (weil krank, verstorben oder nicht willig), dann kann der sorgeberechtigte Elternteil für diesen Fall vorsorglich einen VORMUND für das Kind bestimmen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
das Kind lebt bei einem Elternteil, dem/der
Erziehungsberechtigten.Also hat nur ein Elternteil das Sorgerecht?
So hört es sich an!
Wenn diesem/r aber etwas zustößt kommt
das Kind dann automatisch zum anderen Elternteil?Es ist so, dass dann erst mal das Jugendamt das Sorgerecht
bekommt.
Falsch! Es wird umgehend geschaut, wer die Vormundschaft übernehmen kann innerhalb der Familie zum Bleistift. Wenn es zu lange dauert, bekommt das Jugendamt die vorläufige Vormundschaft, bis sich jemand Geeignetes gefunden hat.
Und dann wird geschaut, wer kann das Kind nehmen,
gibt es weitere Angehörige. Leben, kann es wohl sofort beim
Vater und wenn bei dem alles ok ist, wird er auch ohne
Probleme das Sorgerecht bekommen. Wenn aber noch eine Oma da
ist, die das Kind auch will, könnte es schon schwerer werden.
Naja, wenn der Vater geeignet und willens ist, hat die Oma kaum bis gar keine Chance.
Gruß
Renate
Hallo,
Jugendämter favorisieren oft
die Fremdunterbringung.
Falsch!
Wäre das nicht der Fall, hätten sich
die Gerichte mit dieser Problematik noch nicht beschäftigen
müssen.
Wenn die allein sorgeberechtigte Person dauerhaft ausfällt, muss (!) das Gericht tätig werden, denn das Sorgerecht vererbt sich ja nicht auf das zweite Elternteil!
Renate
Hallo,
Jugendämter favorisieren oft
die Fremdunterbringung.Falsch!
Doch, ist leider so. Als schreiendes Beispiel: der Fall Görgülü hat deshalb einige Jahre die Gerichte bis hoch zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und auch das Bundesverfassungsgericht und den Bundesgerichtshof mehrmals beschäftigt.
Wäre das nicht der Fall, hätten sich
die Gerichte mit dieser Problematik noch nicht beschäftigen
müssen.Wenn die allein sorgeberechtigte Person dauerhaft ausfällt,
muss (!) das Gericht tätig werden, denn das Sorgerecht vererbt
sich ja nicht auf das zweite Elternteil!
Klar muss ein Gericht eingeschaltet werden, weil der andere Elternteil bis dahin ja kein Sorgerecht hatte (Sorgerecht ja nur von der Mutter oder dem Gericht „vergeben“ werden kann). Aaaaber es geht hier nicht ums Vererben des Kindes an den zweiten Elternteil, sondern um das natürliche Recht des anderen Elternteiles und das Recht des Kindes auf seine Eltern. Genaugenommen ist es sogar ein Menschenrecht. Dieses Recht des Kindes auf seine Eltern hat die BRD auch in der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 9) http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/Aktione… anerkannt.
Wenn, wie im Fall Görgülü und noch vielen anderen, dann manche Jugendämter das Kind z. B. zu Pflegeeltern geben, statt beim leiblichen anderen Elternteil (dessen Erziehungseignung vorausgesetzt) nachzufragen, werden die Rechte von diesem Elternteil und vom Kind verletzt.
Eltern ist man nämlich auch dann, wenn man kein Sorgerecht hat.
Die bundesdeutschen Gesetze lassen das „vererben“ von Kindern sogar ausdrücklich zu. Eltern können nach § 1776 BGB und 1777 BGB einen Vormund für das Kind bestimmen.
Gruß
Ingrid
Hallo,
Eltern ist man nämlich auch dann, wenn man kein Sorgerecht
hat.
Echt? Das war mir nicht klar!
Renate
PS: Wer Ironie findet, darf sie behalten!
Jugendämter favorisieren oft
die Fremdunterbringung.
Falsch!
Dem muss ich zustimmen (JA favorisiert NICHT Heimunterbringung), ich hab bei einer Bekannten gesehen, dass selbst ein Testament der Sorgeberechtigten nichts nutzt, in dem drin stand, dass der Vater auf keine Fall das Sorgerecht bekommen soll, da er nicht für die Erziehung taugt, sondern entweder wenn möglich Großeltern oder Schwester oder auch gerne das Jugendamt (Heimunterbringung)gewünscht ist!
Was wurde daraus… ein langer Rechtsstreit zweischen allen Beteiligten, währenddessen das Jugendamt zwar noch das vorläufige Sorgerecht hatte, die Kinder aber beim Vater liess. Der Streit endete nach Jahren derart dass der Vater das Sorgerecht bekam, zu einem Zeitpunkt wo die Kinder gerade in die Pubertät kamen.
Seitdem hat der Rest der Familie den Kontakt zu den Kindern verloren und kann nur vermuten wo sie geendet sind (Im horizontalen „Familienbetrieb“).
Gruß burli
Lieber Mod da dies ist ein Erfahrungsbericht um eine Meinung zu unterstützen keine Rechtsberatung, hoffe ich das geht so in Ordnung. Ansonsten kürz das ganze gerne um den 2. Absatz.