Eine Fußgängerin wurde in Polen in der Stadt beim überqueren der Straße von einem Motorradfahrer (lt. Sachverständigem fuhr er ca. 77-90 km/h) angefahren. Sie starb nach 13 Tagen Koma im August 07. Im Dezember 07 soll eine Klage erhoben werden. In seinem Heimatort ist der Motorradfahrer für seine gefährliche Fahrweise allgemein bekannt. Die Polizei interessiert diese Tatsache nicht. Mit welcher Strafe kann der Motorradfahrer rechnen? Lt. einem polnischen Anwalt braucht die Firma Allianz Polska, wo der Motoradfahrer versichert ist an die Hinterbliebenen weder Schmerzensgeld noch Schadenersatz zu zahlen.
Kann es stimmen?
Hallo Hilscher,
da der Unfall in Polen passiert ist, erfolgt die „Abwicklung“ nach polnischem Recht. Wenn es sich um eine fundierte Aussage eines Fachanwaltes handelt, würde ich dem Glauben schenken (ich selbst kenne die einschlägigen §§ nicht). Da es sich ja um einen ernst zu nehmenden Schaden mit weitreichenden Folgen handelt, würde ich empfehlen, ggf. eine „2. Diagnose“ einzuholen.
Grüße, M