Tod des gewerblichen Mieters

Hallo zusammen,

angenommen ein gewerblicher Mieter (Einzelkaufmann) verstirbt während des laufenden Mietvertrages.
Ist damit der Mietvertrag erloschen? Was passiert mit dem Inventar, geht dies automatisch an die Erben über? Kann der Vermieter weiterhin Miete verlangen wenn das Inventar nicht entfernt wurde?

Danke & Gruß
Phillyboy

Gewerbemietverträge sind sehr kompliziert. So einfach ist die Frage nicht zu beantworten. Du wirst um einen Anwalt wohl nicht drumrum kommen, ODER MIETERBUND
Auf der anderen Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass es dazu nicht schon Urteile gibt. Und Urteile sind im Netz veröffentlicht.

Gruß Michael

Moin,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580.html
vnA